…O., § 30 Tz 165). Der anlässlich der Kapitalerhöhung bezahlte Betrag ist daher nicht Entgelt für das Bezugsrecht, das ja schon mit den Altanteilen erworben wurde, sondern sehr wohl für die neuen Aktien. Dass der Erwerb von Aktien im Rahmen einer effektiven Kapitalerhöhung einen Anschaffungsvorgang darstellt…
…Evidenz zu nehmen. Da im gegenständlichen Fall nach zwei Monaten die Veräußerung erfolgte, würde sich ein Veräußerungsgewinn aus folgender Berechnung ergeben: | Veräußerungspreis | 1.000.000,00 | - Altanteile | -500.000,00 | + neg. AK | 23.189.672,97 | Veräußerungsgewinn |…
…Es bestehen daher neben den alten Anteilen nur zusätzliche neue Anteile; sowohl die wirtschaftliche als auch die formale Zurechnung der Altanteile hat sich nicht verändert". Unter Hinweis auf Judikatur des Europäische Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes meinte die Bw. auf Grundlage des dargestellten Sachverhaltes im Wesentlichen…
…anzusetzen. (6) Die Anschaffungskosten von Freianteilen sind nach § 6 Z 15 zu ermitteln. Als Anschaffungszeitpunkt von Freianteilen gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile. (7) Die Einkommensteuer, die auf die Veräußerung der Wirtschaftsgüter entfällt, wird im Ausmaß der sonst entstehenden Doppelbelastung der Spekulationseinkünfte auf Antrag…
…vielmehr einen konstitutiven Erwerbsvorgang (originärer Erwerbsvorgang) dar. Im Rahmen der nachfolgenden Einbringung des Einzelunternehmens habe der Berufungsführer keine Anteile erworben, sondern im Gegenteil Altanteile an seine Gattin abgegeben. Das Finanzamt gehe somit von einem völlig unzutreffenden Sachverhalt aus, die gesamte Argumentation gehe daher ins Leere.…
…EStG 1988 dahingehend verbunden, dass sich der Betrag der Anschaffungskosten der Anteile vor der Kapitalberichtigung durch die Kapitalberichtigung nicht ändere, sondern durch Abstockung der Altanteile und Zurechnung des Abstockungsbetrages zu den neuen Anteilen (Freianteile oder Gratisaktien) nur aufgeteilt werde. Andererseits werde nach § 32 EStG 1988…
…dass - wie im vorliegenden Fall - überhaupt keine Anteile ausgegeben würden, an: "Die durch die Einlage bewirkte Werterhöhung der Altanteile ist keine Gegenleistung". Wundsam (Wundsam, Grunderwerbsteuer bei Einbringung von Betrieben) führe bezogen auf den vorliegenden Fall einer freiwilligen Zuwendung eines Grundstückes aus: "Grunderwerbsteuerlich ist in einem…