…Rz 7, 7a zu Art. 203, und Rz. 16 zu Art. 201). Wann eine Aliudware vorliegt, d.h. eine zollschuldrechtlich relevante Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, ist jedoch eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Witte, Zollkodex5, Rz 9 zu Art. 204…
…Rz 7, 7a zu Art. 203, und Rz. 16 zu Art. 201). Wann eine Aliudware vorliegt, d.h. eine zollschuldrechtlich relevante Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, ist jedoch eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Witte, Zollkodex5, Rz 9 zu Art. 204…
…203 Zollkodex (Witte, Zollkodex, Rz 7, 7a zu Art.203, und Rz.16 zu Art.201). Wann eine Aliudware vorliegt, d.h. eine zollschuldrechtlich relevante Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, ist Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Witte, Zollkodex, Rz.9 zu…
…204, RN 9, werde die zuvor beschriebene Auslegung bestätigt. Es heiße darin: Wann eine Aliudware vorliege, also eine zollschuldrechtlich relevante Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, sei eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls: Nach BMF vom 26. Februar 2001, III B 1…
…Art. 204, RN 9, werde die zuvor beschriebene Auslegung bestätigt. Es heiße darin: Wann eine Aliudware vorliege, also eine zollschuldrechtlich relevante Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, sei eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls: Nach BMF vom 26. Februar 2001, III B…
…204, RN 9, werde die zuvor beschriebene Auslegung bestätigt. Es heiße darin: Wann eine Aliudware vorliege, also eine zollschuldrechtlich relevante Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, sei eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls: Nach BMF vom 26. Februar 2001, III B 1…
…in Witte/Witte, Art. 204, RN 9, werde die zuvor beschriebene Auslegung bestätigt. Es heiße darin: Wann eine Aliudware vorliege, also eine zollschuldrechtliche Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, sei eine Frage des jeweiligen Einzelfalls: Nach BMF vom 26. Februar 2001, III B…
…in Witte/Witte, Art. 204, RN 9, werde die zuvor beschriebene Auslegung bestätigt. Es heiße darin: Wann eine Aliudware vorliege, also eine zollschuldrechtliche Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, sei eine Frage des jeweiligen Einzelfalls: Nach BMF vom 26. Februar 2001, III B…
…in Witte/Witte, Art. 204, RN 9, werde die zuvor beschriebene Auslegung bestätigt. Es heiße darin: Wann eine Aliudware vorliege, also eine zollschuldrechtliche Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, sei eine Frage des jeweiligen Einzelfalls: Nach BMF vom 26. Februar 2001, III B…
…in Witte/Witte, Art. 204, RN 9, werde die zuvor beschriebene Auslegung bestätigt. Es heiße darin: Wann eine Aliudware vorliege, also eine zollschuldrechtliche Abweichung der angemeldeten von der tatsächlich vorhandenen Ware, sei eine Frage des jeweiligen Einzelfalls: Nach BMF vom 26. Februar 2001, III B…