RIS AI
538 Treffer77 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0749-I/08Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2013

…als auch der ursprünglich ergangene Feststellungsbescheid vom 24.5.1991 - seien wegen fehlerhafter Adressierung (insbesondere durch die Nennung bereits verstorbener Personen) als "Nichtbescheide" zu qualifizieren. Die am 27.9.1990 abgegebene Erklärung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften des Jahres 1989 sei daher…

UFSL RV/0404-L/09Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund eines - vermeintlichen - Neuerungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2009

…07 und vom 3.03.2009, RV/1247-L/08). Die Tatsache sowie die Gründe der unrichtigen Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10.02.1997 wurden (u.a.) von der Bw. in der VwGH-Beschwerde vom 12.12.2002 vorgebracht, bei der sie selbst als Beschwerdeführer…

UFSI RV/0504-I/10Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2013

…Vertreter (unter anderem auch) des Berufungswerbers die Tatsache sowie die Gründe der unzutreffenden Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 (bzw. der angefochtenen Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) vorgetragen. Damit waren aber dem Vertreter (auch) des Berufungswerbers bereits zum Zeitpunkt der Einbringung…

UFSI RV/0676-I/08Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2010

…Die Tatsache (sowie die Gründe) der unzutreffenden Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10.2.1997 wurde vom Berufungswerber selbst bereits in der Beschwerde vorgetragen, die er am 12.12.2002 beim VwGH als einer der Mitgesellschafter zu Zl. 2002/13/0225 eingebracht hat. Die Frist des …

UFSI RV/0678-I/08Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2010

…Die Tatsache (sowie die Gründe) der unzutreffenden Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10.02.1997 wurde vom Berufungswerber selbst bereits in der Beschwerde vorgetragen, die er am 12.12.2002 beim VwGH als einer der Mitgesellschafter zu Zl. 2002/13/0225 eingebracht hat. Die Frist des …

UFSI RV/0679-I/08Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…Tatsache (sowie die Gründe) der unzutreffenden Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10.2.1997 wurde von der Berufungswerberin selbst bereits in der Beschwerde vorgetragen, die sie am 12.12.2002 beim VwGH als eine der Mitgesellschafter zu Zl. 2002/13/0225 eingebracht hat. Die Frist des …

UFSW RV/0588-W/03Wirksamkeit eines Einheitswertfeststellungsbescheides und des davon abgeleiteten Grundsteuermessbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

…Kaufvertrag vom 4. September 1998 jeweils einen Hälfteanteil landwirtschaftlich genutzter Grundstücke in der KG E im Ausmaß von 9848 m2. Am 4. August 2000 erließ das Finanzamt einen an "(Name des Bw.) und Mitbes" adressierten Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 1999 (Wert- und Zurechnungsfortschreibung), wobei der…

UFSI RV/0682-I/08Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2013

…als auch der ursprünglich ergangene Feststellungsbescheid vom 24.5.1991 - seien wegen fehlerhafter Adressierung (insbesondere durch die Nennung bereits verstorbener Personen) als "Nichtbescheide" zu qualifizieren. Die am 27.9.1990 abgegebene Erklärung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften des Jahres 1989 sei daher…

UFSI RV/0051-I/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrags hinsichtlich ESt nach Feststellung, dass es sich bei dem Grundlagenbescheid um einen Nichtbescheid handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…die Gründe) der unzutreffenden Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 wurde vom Berufungswerber selbst bereits in der Beschwerde vorgetragen, die dieser am 12. Dezember 2002 beim Verwaltungsgerichtshof als einer der Mitgesellschafter der Mitgesellschaft zu Zl. 2002/13/0224 eingebracht hat. Da die Frist des …

UFSI RV/0698-I/08Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…der unzutreffenden Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10.2.1997 wurde vom Bw. selbst bereits in der Beschwerde vorgetragen, die er am 12.12.2002 beim VwGH als einer der Mitgesellschafter eingebracht hat. Die Frist des § 303 Abs. 2 BAO beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrunds…

UFSI RV/0652-I/08absolute Verjährung, nova producta, Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2009

…Tatsache (sowie die Gründe) der unzutreffenden Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10.2.1997 (Einkünfte) wurde vom Bw. selbst bereits in der Beschwerde vorgetragen, die er am 12.12.2002 beim VwGH als einer der Mitgesellschafter zu Zl. 2002/13/0225 eingebracht hat. Die Frist des …

UFSI RV/0748-I/08absolute Verjährung, nova producta, Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…sowie die Gründe) der unzutreffenden Adressierung des Feststellungsbescheides vom 10.2.1997 (Einkünfte) wurde von der Bw. selbst bereits in der Beschwerde vorgetragen, die er am 12.12.2002 beim VwGH als einer der Mitgesellschafter zu Zl. 2002/13/0225 eingebracht hat. Die Frist des …

UFSW RV/2099-W/10Keine Aufhebung gemäß § 299 BAO, wenn rechtlich keine aufzuhebenden Bescheide existieren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2011Teil 3/3

…stehen die einen Spruchbestandteil darstellende Adressierung und der restliche Spruch in jedem der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 in Sachen 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille in Widerspruch: Der Ausspruch des Unterbleibens der Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO impliziert die Nichtexistenz des angeführten Bescheidadressaten…

UFSG RV/0758-G/07Einheitlichkeitsgebot und Endgültigerklärung nach § 200 Abs 2 BAO im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO einer vollbeendeten KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…der für Feststellungsbescheide nach § 188 BAO unabdingbaren Einheitlichkeit, sodass auch den beiden an die ehemaligen Gesellschafter der KEG am 22. Februar 2007 ergangenen Erledigungen keine Bescheidwirkung zukommt. Daran ändert auch die Bestimmung des § 191 Abs. 5 BAO nichts, die nicht geeignet ist, eine Adressierung an…

UFSW RV/4474-W/02Adressierung und Zustellung von Feststellungsbescheiden bei namhaft gemachtem Bevollmächtigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.07.2004

… 191 Abs. 3 BAO, welcher besagt, dass einheitliche Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO gegen alle wirken, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Die Wirksamkeit des Feststellungsbescheides gegenüber jenen Personen, gegen die er Kraft der gesetzlichen Anordnung im § 191 Abs. 3 BAO wirken soll, tritt jedoch nur dann ein…

UFSW RV/3527-W/08Verspäteter Wiederaufnahmeantrag, Wirkung von Wissensstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nicht früher zu laufen beginne als beim zuständigen Finanzamt die Verständigung über die nachträgliche Abänderung, die Aufhebung oder die Feststellung der Unwirksamkeit des Feststellungsbescheides einlange und nach außen erkennbar in Erscheinung trete, insbesondere auch nicht früher…

UFSW RV/2961-W/08Zurückweisung eines 2008 gestellten Wiederaufnahmeantrages für Einkommensteuer 1989 auf Grund eines nicht wirksam gewordenen Feststellungsbescheides gem. § 188 BAO wegen verspäteter Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…neue Grundlagenbescheid nämlich nur zur Abänderung des auf Grund der Wiederaufnahme neu erlassenen Bescheides. Die beantragte Wiederaufnahme ermöglicht diese rechtswidrige Abänderung gem. § 295 BA0 zu korrigieren. Verjährung: Allgemein weise ich darauf hin, dass abgeleitete Abgabenbescheide - im Gegensatz zu Feststellungsbescheiden der Verjährung unterliegen und damit den…

UFSW RV/0881-W/09Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO wegen absoluter Verjährung!
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2013

…Bw. die wesentlichen Daten nochmals tabellenartig an: | 1991 | Einheitl. und gesonderte Feststellungserklärung für das Jahr 1989 vom 28.März 1991 | 1997 | Wiederaufnahme des Verfahrens 1989 und neuer Feststellungsbescheid vom 10. Febr.1997 | | Berufung gegen diese Bescheide vom 17. April…

UFSW RV/2195-W/10Rechtswidrigkeit des gemäß § 295 BAO abgeleiteten Bescheides, wenn Feststellungsbescheid Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…fehlerhaften Adressierung, mangelnder tatsächlicher Zustellung, des fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO sowie im Falle keiner Zustellung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person anzusehen (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 295, Rz 27). Ebenso rechtlich wirkungslos bleibt ein Feststellungsbescheid…

UFSW RV/3356-W/08Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2011

…BAO vorgelegen sei, weshalb der Einkommensteuerbescheid 1989 in der Fassung des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides vom 25.04.1991 zu erlassen sei. Hinsichtlich der Verjährung wird vorgebracht, dass abgeleitete Abgabenbescheide - im Gegensatz zu Feststellungsbescheiden - der Verjährung unterliegen und damit dem Rechtsunterworfenen grundsätzlich ein Rechtsverlust drohe. Die beantragte…