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UFSW RV/1452-W/03Treuhandschaft nicht offen gelegt, Vermögenslosigkeit, Steuer kann nicht abgewälzt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2003

…persönliche Unbilligkeit vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährde. Es werde daher ersucht, dem Nachsichtsansuchen Folge zu leisten. Weiters werde die Abhaltung einer mündliche Senatsverhandlung beantragt. In der am 27. November 2003 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wiederholte die Bw. ihre bisherigen Vorbringen…

UFSL RV/0516-L/06Keine außergewöhnliche Belastung für Vergleichszahlung aus einer Bürgschaftserklärung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2008

…das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung, da wirschaftliche Misserfolge eines Unternehmers (Unternehmerrisiko) nicht eine Ermäßigung der Einkommensteuer anderer Steuersubjekte bewirken könne, was eine Abwälzung der Steuerlast auf die Allgemeinheit bedeute (Bescheid vom 10. April 2006). Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. durch seinen steuerlichen Vertreter mit…

UFSW RV/3654-W/09Kammerumlage 1 ist unionsrechtskonform
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

…als Verbrauchsteuer konzipiert. Von der Belastungskonzeption her ziele die Richtlinie auf die Belastung des Letztverbrauchers. Eine Abwälzung der österreichischen Kammerumlage iSd Richtlinie auf den Letztverbraucher sei aber nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen könne. Auch die Besteuerungstechnik…

UFSW RV/3179-W/11Liebhaberei bei Vermietung einer Liegenschaft: Änderung der Bewirtschaftungsart
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012Teil 1/2

…00. Unter Berücksichtigung dieser üblichen Risiken (siehe insbesondere die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren beträchtliche Mietausfälle zu verzeichnen gewesen seien) und Aufwendungen (eine gänzliche Abwälzung auf den Mieter würde bereits in Richtung wirtschaftliches Eigentum deuten und eine andere, noch eindeutigere Liebhabereibeurteilung nach sich ziehen…

UFSW RV/3335-W/10Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Kammerumlage I
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012

…Im Zuge der nach der Rechtsprechung des EuGH darüber hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen: Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich…

UFSW RV/3336-W/10Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Kammerumlage I
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012

…Im Zuge der nach der Rechtsprechung des EuGH darüber hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen: Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich…

UFSW RV/2224-W/10EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2011

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/1731-W/10Kammerumlage 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/3826-W/10Kammerumlage I
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/2941-W/10Kammerumlage I
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/2938-W/10Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/1123-W/10Kammerumlage I
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/2113-W/09Gemeinschaftswidrigkeit der Kammerumlage 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…Im Zuge der nach der Rechtsprechung des EuGH darüber hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen: Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich…

UFSW RV/0587-W/10Kammerumlage 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

…Im Zuge der nach der Rechtsprechung des EuGH darüber hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen: Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich…

UFSW RV/0374-W/10Kammerumlage 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2010

…Im Zuge der nach der Rechtsprechung des EuGH darüber hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen: Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich…

UFSW RV/0360-W/10Kammerumlage I
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2010

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/3546-W/09Kein Verstoß des § 122 WKG gegen EU-Gemeinschaftsrecht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2010

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/4100-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen EU-Gemeinschaftsrecht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/3545-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen EU-Gemeinschaftsrecht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…

UFSW RV/3802-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen EU-Gemeinschaftsrecht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…hinaus anzustellenden Gesamtbeurteilung ist auf die Belastungskonzeption und die Besteuerungstechnik der Kammerumlage abzustellen. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer ist bei der Kammerumlage von der Belastungskonzeption her eine Abwälzung auf den Letztverbraucher nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, weil eine genaue Zuordnung der Belastung nicht erfolgen kann…