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UFSK RV/0180-K/07Erstmalige Festsetzung von Körperschaftsteuervorauszahlungen nach Ablauf des Kalenderjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…jedoch angesichts des Charakters der Vorauszahlung als einer für Zeiträume vor Ablauf des Bezugsjahres zu bezahlende Steuer unzulässig (Quantschnigg / Renner / Schellmann / Stöger, Die Körperschaftsteuer 1988, § 24 Tz. 35). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Bw. ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr…

UFSL RV/0967-L/07Säumniszuschlag wegen Aufnahme von während des Kalenderjahres vereinnahmten Beträgen erst in die Umsatzsteuerjahreserklärung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…2004 in einem Ausmaß vorwerfbar ist, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Der Bw als Rechtsanwalt besteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG). Bei der so genannten Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt…

UFSL RV/0999-L/06Säumniszuschlag wegen Aufnahme von während des Kalenderjahres vereinnahmten Beträgen erst in die Umsatzsteuerjahreserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…2004 in einem Ausmaß vorwerfbar ist, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Der Bw als Rechtsanwalt besteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG). Bei der so genannten Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt…

UFSG RV/0532-G/08Nachreichung von Rechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren erst im Zuge des Rechtsmittelverfahrens nach Ablauf der Antragsfrist (30. Juni des Folgejahres).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

… 3 Abs. 1 der Verordnung (Verfahren) lautet: Der Unternehmer hat die Erstattung mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt Graz-Stadt zu beantragen. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der…

UFSW RV/2247-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

… 209 Abs. 3 BAO idgF verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…

UFSG RV/0134-G/08Nachreichung von Rechnungen im Rechtsmittelverfahren nach Ablauf der Antragsfrist (30. Juni des Folgejahres).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

… 3 Abs. 1 der Verordnung (Verfahren) lautet: "Der Unternehmer hat die Erstattung mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt Graz-Stadt zu beantragen. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der…

UFSW RV/3459-W/091. Zulässigkeit eines Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme nach Eintritt der absoluten Verjährung und nach Ablauf von 5 Jahren ab Eintritt der formellen Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides (Einkommensteuer 1989)? 2. Zulässigkeit eines Antrages auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 BAO, wenn ein Grundlagenbescheid weder erlassen noch abgeändert oder aufgehoben wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…ist. Nach § 209 Abs 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…

UFSW RV/0817-W/091. Wiederaufnahmeantrag bei der Einkommensteuer nach wiederholtem Verzicht auf Einbringung eines Rechtsmittels bei bekannter Nichtigkeit des Grundlagenbescheides? 2. Antrag auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO ohne Erlassung, Abänderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides nach § 188 BAO? Eintritt der absoluten Verjährung vor Antragstellung, Antrag nach Ablauf von 5 Jahren ab formeller Rechtskraft des Abgaenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

… 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen…

UFSG RV/0250-G/12Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer: Zurückweisung des Erstattungsantrages wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…3 Abs. 1 der Verordnung des BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBI 1995/279 idF BGBI II 2010/389, ist der Erstattungsantrag binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem…

UFSG RV/0256-G/07Zeitpunkt einer beantragten Artfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2010

…Durch den Unabhängigen Finanzsenat wurde die Bw. darauf hingewiesen, dass gemäß § 193 Abs.2 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein Antrag auf Fortschreibung nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die neue Feststellung beantragt werde, gestellt werden könne. Ein im Jahr 2006 gestellter Antrag auf…

UFSW RV/0310-W/07Keine Haftung bei Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…zwangsweise einzubringen, binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen…

UFSI RV/0539-I/02Antrag auf Regelbesteuerung nach Ablauf der Verjährungsfrist; Unterbrechung der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2003

…gemäß § 208 Abs 1 lit a BAO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist und endet gemäß § 207 Abs 2 BAO nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist hinsichtlich Umsatzsteuer 1994 hat daher mit Ablauf des Jahres 1994 begonnen und am 31. Dezember 1999…

UFSW RV/3417-W/12Ablauf der Aussetzung der Einhebung im fortgesetzten Verfahren nach Aufhebung der Berufungsentscheidung durch den VwGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2013

…binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. § 209a BAO gilt sinngemäß. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene…

UFSW RV/3297-W/08Antrag auf Wiederaufnahme der ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

… 209 Abs. 3 BAO idgF verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…

UFSG RV/0351-G/11Vergütung von Energieabgaben: Zur Zurückweisung des Vergütungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2011

…für das Kalenderjahr 2003 (Vergütungsbetrag: 2.038,17 Euro) beim Finanzamt eingebracht. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 28. Dezember 2010 mit der Begründung, ein solcher Antrag könne spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres des Entstehens des Vergütungsanspruches eingebracht…

UFSI RV/0258-I/02Haftung des GmbH-Geschäftsführers, Verjährungseinrede, Ermessensübung bei langer Dauer zwischen dem Entstehen der Steuerschuld und der Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2003

…zwangsweise einzubringen, binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Nach dem zweiten Absatz dieser Bestimmung wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach…

UFSW RV/1572-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

… 209 Abs. 3 BAO idgF verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…

UFSW RV/1157-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

… 209 Abs. 3 BAO idgF verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…

UFSW RV/0223-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO und auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß §295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

… 209 Abs. 3 BAO idgF verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…

UFSW RV/1164-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

… 209 Abs. 3 BAO idgF verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…