…88/14/0066; VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuererklärung 2008 war der 30. April 2009 (§ 134 Abs. 1 BAO). Bis zum…
…fristgerecht eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass er seit 1980 stiller Gesellschafter bei der I.Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH & Co KG in Linz sei. Da zum Abgabetermin der Einkommensteuererklärung das Ergebnis der Beteiligung nicht vorhanden gewesen sei, habe der Bw. immer die Einkommensteuererklärung mit dem Hinweis…
…telefonisch um Auskunft zum Jahresausgleich 2002 ersucht. Es sei ihr dabei bestätigt worden, dass sie ihren Antrag beim Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf einbringen könne obwohl letzter Abgabetermin beim Finanzamt Wien 1/23 der 31. Dezember 2007 gewesen sei. Der Bw. sei erklärt worden…
…mit einer Nachfrist bis 26. August 2010 sowie mit Bescheid vom 9. September 2010 die Androhung einer Zwangsstrafe von € 150,00 und gleichzeitig die Bekanntgabe eines Abgabetermins bis 30. September 2010 voran. Gegen den eingangs angeführten Bescheid erhob die Bw. mit Eingabe vom 10…
Gemäß § 170 Abs. 1 FinStrG berichtigte Berufungsentscheidung [berichtigter Textteil in kursiver Schrift] Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred…
…12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2010 war der 30. April 2011, im Fall der elektronischen Übermittlung der 30. Juni 2011…
…12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2008 war der 30. April 2009, im Fall der elektronischen Übermittlung der 30. Juni 2009…
…VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2008 war der 30. April 2009, im Fall der elektronischen Übermittlung der 30. Juni 2009 …
…88/14/0066; VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuererklärung 2008 war der 30. April 2009 (§ 134 Abs. 1 BAO). Bis zum…
…88/14/0066; VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2009 war der 30. April 2010 (§ 134 Abs. 1 BAO). Bis zum…
…angeführt gewesen seien, Kenntnis vom jeweiligen Abgabetermin gehabt. Darüber hinaus habe er durch die Erinnerungen, in denen ua. der Fristablauf sowie verschiedene behördliche Maßnahmen als Konsequenz bei weiterer Nichtabgabe genannt worden seien (Verhängung eines Verspätungszuschlages, Schätzung der Bemessungsgrundlagen), Kenntnis vom Abgabetermin der Steuererklärungen gehabt. Dadurch…
…zugestellt am 1. Februar 2011, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und führte das Finanzamt hiezu begründend aus, dass der Abgabetermin für die Steuererklärungen 2009 über FinanzOnline der 30. Juni 2010 gewesen wäre. Da weder Steuererklärungen noch ein Fristverlängerungsansuchen rechtzeitig eingebracht worden wäre, wäre die…
…statt zu geben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Jänner 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und begründend ausgeführt, dass der Abgabetermin für die Steuererklärungen 2009 über FinanzOnline am 30.6.2010 gewesen wäre. Da die Bw. weder die Steuererklärungen noch ein Fristverlängerungsansuchen rechtzeitig eingebracht hätte…
…14/0066; VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2009 über Finanzonline war der 30. Juni 2010 (§ 134 Abs. 1 BAO). Bis…
…ich die Einkommensteuererklärung eingebracht und auch die Steuer fristgerecht bezahlt. Ich habe in keinster Weise versucht, den Abgabetermin vorsätzlich hinaus zu zögern und auch nie die Absicht gehabt, den Fälligkeitstag auf diese Weise zu verschieben. Ich bin stets meinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen und daher ersuche…
…unbegründet ab. In der Begründung der Berufungsvorentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass der Abgabetermin für die Steuererklärungen 2009 über Finanzonline der 30. Juni 2010 gewesen sei. Gegen die Berufungsvorentscheidung stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag), in…
…Bw. um Verlängerung der Abgabefrist bis 22. Dezember 2008, weil in der Buchhaltung noch diverse Abstimmungen notwendig seien. Nachdem die Bw. auch diesen selbst gewählten Abgabetermin nicht eingehalten hatte, wurde mit Bescheid vom 19. Jänner 2009 die angedrohte Zwangsstrafe festgesetzt. Gleichzeitig erging die Aufforderung, die…
…2008 stets zeitgerecht und in vollem Umfang erbracht. Aufgrund unvorhergesehener umfangreicher Kanzleiarbeiten im Jänner 2009 und des kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfalls des zuständigen Sachbearbeiters W G im Jänner 2009 sei der Abgabetermin für die UVA 11/2008 übersehen worden. Der genannte Sachbearbeiter erledige diese Tätigkeiten seit…
…liege daher eine rechtzeitige Bezahlung vor, weshalb die längere Respirofrist für den Abgabetermin 09/2008 anzuwenden sei, da in den letzten sechs Monaten keine Säumnis vorgelegen habe. Die beigelegte Mitteilung der Sparkasse A lautet: "Letzter Durchführungstag für ÜW mittels Telebanking an Finanzamt und GKK-Zahlungen…
…03.09 auf, die ausständigen Abgabenerklärungen bis 23.03.09 nachzureichen und wies darauf hin, dass die Frist zur Einreichung derselben bereits im Zeitpunkt der Ausfertigung dieses Bescheides abgelaufen sei und durch den vorgenannten Abgabetermin nicht verlängert werde. Das Finanzamt könne 1. einen Verspätungszuschlag bis…