…Abgabepflichtigen an. Unterlässt der Abgabepflichtige die Einreichung einer Erklärung, erweist sich die Erklärung als unvollständig oder die Selbstberechnung als nicht richtig, ist eine Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO durchführen. Kommt es dabei zu Nachforderungen, so sind nicht die Nachforderungsbeträge vorzuschreiben, sondern die Abgabe als solche, also…
… 201 Abs. 2 Z. 3 BAO enthaltenen Wortfolge "sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO" hat die Abgabenbehörde erster Instanz auch im Bereich einer Abgabenfestsetzung nach § 201 Abs. 2 Z. 3 BAO die von der Rechtsprechung und Lehre geprägten Grundsätze zur Bestimmung der Identität der…
…denen bei Veranlagungsabgaben die Abgabenbescheide gemäß § 299 BAO aufhebbar sind bzw. Wiederaufnahmen der betreffenden Verfahren in Betracht kommen (siehe 1128 BlgNR 21. GP, 9), hat bei einer Abgabenfestsetzung nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ebenfalls das Finanzamt zu bestimmen, welchen Wiederaufnahmsgrund es sinngemäß heranzieht…
…denen bei Veranlagungsabgaben die Abgabenbescheide gemäß § 299 BAO aufhebbar sind bzw. Wiederaufnahmen der betreffenden Verfahren in Betracht kommen (siehe 1128 BlgNR 21. GP, 9), hat bei einer Abgabenfestsetzung nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ebenfalls das Finanzamt zu bestimmen, welchen Wiederaufnahmsgrund es sinngemäß heranzieht…
…denen bei Veranlagungsabgaben die Abgabenbescheide gemäß § 299 BAO aufhebbar sind bzw. Wiederaufnahmen der betreffenden Verfahren in Betracht kommen (siehe 1128 BlgNR 21. GP, 9), hat bei einer Abgabenfestsetzung nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ebenfalls das Finanzamt zu bestimmen, welchen Wiederaufnahmsgrund es sinngemäß heranzieht…
…denen bei Veranlagungsabgaben die Abgabenbescheide gemäß § 299 BAO aufhebbar sind bzw. Wiederaufnahmen der betreffenden Verfahren in Betracht kommen (siehe 1128 BlgNR 21. GP, 9), hat bei einer Abgabenfestsetzung nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ebenfalls das Finanzamt zu bestimmen, welchen Wiederaufnahmsgrund es sinngemäß heranzieht…
…denen bei Veranlagungsabgaben die Abgabenbescheide gemäß § 299 BAO aufhebbar sind bzw. Wiederaufnahmen der betreffenden Verfahren in Betracht kommen (siehe 1128 BlgNR 21. GP, 9), hat bei einer Abgabenfestsetzung nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ebenfalls das Finanzamt zu bestimmen, welchen Wiederaufnahmsgrund es sinngemäß heranzieht…
…denen bei Veranlagungsabgaben die Abgabenbescheide gemäß § 299 BAO aufhebbar sind bzw. Wiederaufnahmen der betreffenden Verfahren in Betracht kommen (siehe 1128 BlgNR 21. GP, 9), hat bei einer Abgabenfestsetzung nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ebenfalls das Finanzamt zu bestimmen, welchen Wiederaufnahmsgrund es sinngemäß heranzieht…
…ordnungsgemäßen Begründung bezüglich der Voraussetzungen für eine Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO. In Frage komme lediglich der Tatbestand der sinngemäßen Anwendung der §§ 303 bis 304 BAO für eine Wiederaufnahme von Amts wegen infolge Hervorkommens von Tatsachen oder Beweismitteln. Nach dem Inhalt der entsprechenden Textziffer des BP…
… 20 Tz 8). Nichts anderes kann daher im Falle der erstmaligen Abgabenfestsetzung nach Maßgabe der Bestimmungen des § 201 BAO gelten. Zudem ist im Berufungsfall das öffentliche Interesse an der Rechtmäßigkeit der Prämiengutschrift gerade im Hinblick auf die Inanspruchnahme einer im Wege der Selbstberechnung ermittelten abgabenrechtlichen…
…steuerlichem Vertreter im Auftrag des Bw. ("i.A.") unterfertigten NoVA-Erklärung vom 8.Juli 2005 (Formular NoVA 2) einer gesetzlichen Selbstbemessungsverpflichtung nachgekommen war (in diesem Fall wären die Voraussetzungen für eine Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO mangels Abweichens vom erklärten Abgabenbetrag nicht vorgelegen). Graz, am 25…
…§ 9 Abs.2 ALSaG ordnet die Selbstberechnung des Altlastenbeitrages durch den Abgabepflichtigen an. Unterlässt der Abgabepflichtige die Einreichung einer Erklärung kann eine erstmalige Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO durchgeführt werden. Kommt es dabei zu Nachforderungen, so sind nicht die Nachforderungsbeträge vorzuschreiben, sondern die Abgabe als solche…
…vom 1.12.2005. Mit dieser Aufhebung war jedoch keine Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO verbunden; es wurden mit der Berufungsvorentscheidung erst die Voraussetzungen für eine erstmalige - richtige - Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO geschaffen. "Sache" des Vorverfahrens waren somit hinsichtlich DB und DZ Bescheide, denen nicht die…
…Abgabepflichtigen an. Unterlässt der Abgabepflichtige die Einreichung einer Erklärung, erweist sich die Erklärung als unvollständig oder die Selbstberechnung als nicht richtig, ist eine Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO durchführen. Kommt es dabei zu Nachforderungen, so sind nicht die Nachforderungsbeträge vorzuschreiben, sondern die Abgabe als solche, also…
… 201 BAO in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 97/2002 erstmals auf Abgaben anzuwenden war, für die der Abgabenanspruch nach dem 31.12.2002 entstanden ist. Solche Abgaben waren nicht Gegenstand der Prüfung gemäß § 151 Abs. 3 BAO und der Abgabenfestsetzung. Nach der…
… 201 BAO. Die gesetzliche Verjährungsfrist für die Abgabenfestsetzung beträgt nach § 207 Abs 2 BAO fünf Jahre. Deswegen ist auch das Berufungsvorbringen gegen die späte Festsetzung der Abgabenschuld erst 24 Monate nach Zulassung unbegründet. Als Bemessungsgrundlage wurde ein Netto-Mittelwert auf Basis der Eurotax-Notierung berechnet…
…Anmeldung und Selbstberechnung nicht nachgekommen sei, seien die Voraussetzungen zu einer Abgabenfestsetzung gemäß § 201 Abs. 1 BAO vorgelegen. Die Abgabenfestsetzung hatte nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Da der Bf bei sämtlichen…
…Anmeldung und Selbstberechnung nicht nachgekommen sei, seien die Voraussetzungen zu einer Abgabenfestsetzung gemäß § 201 Abs. 1 BAO vorgelegen. Die Abgabenfestsetzung hatte nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Im Auftrag des Bf als…
…Anmeldung und Selbstberechnung nicht nachgekommen sei, seien die Voraussetzungen zu einer Abgabenfestsetzung gemäß § 201 Abs. 1 BAO vorgelegen. Die Abgabenfestsetzung hatte nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Da der Bf bei sämtlichen…
…Anmeldung und Selbstberechnung nicht nachgekommen sei, seien die Voraussetzungen zu einer Abgabenfestsetzung gemäß § 201 Abs. 1 BAO vorgelegen. Die Abgabenfestsetzung hatte nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Abgabenanspruches des Bundes im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Im Auftrag des Bf als…