…erhoben werden können. Vielmehr wären derartige Einwendungen in einer Berufung gegen den eingangs genannten Haftungsbescheid bzw. im Rahmen des dem Haftungspflichtigen gemäß § 248 BAO eingeräumten Rechtes zur Einbringung einer Berufung auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch geltend zu machen gewesen (vgl. Liebeg, a. a…
…49 mit Hinweis auf die EStR und LStR), und die Nachzahlungen erst "Ende Jänner" erfolgten, sind die mit diesen korrespondierenden Abgabenansprüche (Lohnabgaben) erst im Jänner 2006 entstanden. Die Berufungswerberin war daher mit der am 27. Jänner 2007 wirksamen Entrichtung der nachgemeldeten Lohnabgaben "12/2005" nicht…
…für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten dieser Primärschuldnerin im Ausmaß von € 187.290,31 in Anspruch genommen. Ablichtungen der maßgeblichen Bescheide über den Abgabenanspruch waren dem Haftungsbescheid nicht beigefügt. In der Berufung vom 18.08.2010 wurde festgehalten, dass die Haftung in voller Höhe erfolgt sei…
…Mangel des Verfahrens vorliegt, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist. Da im berufungsgegenständlichen Fall anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides eine Zusendung der Bescheide über die Abgabenansprüche nicht erfolgt ist wurde der Haftungsbescheid mit Rechtswidrigkeit behaftet. Eine nach Ablauf der…
…Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht ist auch die Begründung zu entnehmen. Trotz Antrag auf Mitteilung des Abgabenanspruches und trotz Antrags auf Mitteilung der Bescheidbegründung samt zugrunde liegender Erledigungen wurde meinem Mandanten die Bescheidbegründung in Form der Niederschrift und des Prüfungsberichtes nicht übermittelt. Mein Mandant, der für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, (Bw.) vertreten durch Dr. Johannes Patzak, RA, 1010 Wien, Johannesgasse 16, vom 1. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. April 2011 betreffend Säumniszuschläge entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…die Sicherstellung folgender Abgabenansprüche an: | Abgabenart | Zeitraum | (voraussichtliche) Höhe in Euro | Umsatzsteuer | 1/2010 - 10/2010 | 52.547,10 | Kammerumlage | 1/2010 - 9/2010 | 236,16 | Abzugsteuer | 1-12/2010 | 14.170,00…
…oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr., vertreten durch Dr. Karl Klein, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Invalidenstraße 7/7, vom 28. Juli 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 23. Juni 2010, Zahl xxxxxx/xxxxx/16/2008, betreffend Pfändung einer Geldforderung…
…zugrunde liegenden Umsatzsteuerbescheid richte. Dem Einwand, dieser Umsatzsteuerbescheid sei mangels rechtswirksamer Zustellung an die AG rechtlich nicht existent, werde entgegnet, dass anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides der Abgabenanspruch erstmalig gegenüber dem Berufungswerber geltend gemacht worden sei (§ 224 Abs. 3 BAO). Dies bedeute, dass "ein rechtswirksamer…
…mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2 …
…maßgeblichen Abgabenbescheides ein Mangel des Verfahrens vorliegt, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist. Da im berufungsgegenständlichen Fall anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides eine Zusendung der Bescheide über die Abgabenansprüche nicht erfolgt ist, und darüber hinaus der Haftungsbescheid keinen Hinweis…
…dass gemäß § 21 KBGG idF BGBl. 24/2009, gültig ab 1. Jänner 2002 der Abgabenanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze gemäß § 19 erreicht wird entsteht, frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres der Geburt des Kindes, letztmals mit Ablauf des auf die Geburt des…
…das Vermögen der OG das Konkursverfahren eröffnet. Die Berufung vom 28. Dezember 2009 enthielt lediglich den Hinweis, dass der "Haftungsbescheid zur Gänze über den Abgabenanspruch und Begründung" angefochten werde. Der Mängelbehebungsauftrag vom 30. Dezember 2009 wurde mit Schreiben vom 01. Februar 2010 wie folgt beantwortet…
…Vermögen der OG das Konkursverfahren eröffnet. Die Berufung vom 11. Jänner 2010 enthielt lediglich den Hinweis, dass der "Haftungsbescheid zur Gänze über den Abgabenanspruch und Begründung" angefochten werde. Mit Bescheid vom 18. Jänner 2010 wurde dem Berufungswerber aufgetragen, den Mangel der fehlenden Begründung zu beheben…
…Bw. Berufung und ersuchte um Fristverlängerung bis zum 18 Juni 2010 zur "Einbringung der vollständigen Berufung gegen den Haftungsbescheid - insbesondere der vollständigen Begründung". Ein Antrag auf Mitteilung der ihr bisher nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches (§ 248 BAO) wurde nicht gestellt. Mit Bescheid vom 20. Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Dh.gasse , vertreten durch Gabler Gibl & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Platz 5, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den…
…nicht vorgesehen (vgl. ua. VwGH 13.9.1989, 88/13/0199, 0200). Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen gemäß § 4 AbgEO die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Ein solcher Rückstandsausweis, der alle in § 229 BAO geforderten Angaben enthält, wurde im gegenständlichen Fall…
…hemmenden Tatsachen (zB. durch Zahlung oder Bewilligung einer Zahlungserleichterung) beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Einwendungen gegen den Abgabenanspruch selbst oder gegen die Höhe der Abgabe können demnach nicht mehr im Vollstreckungsverfahren erhoben werden (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung: Kommentar…
…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Abgabenanspruch mittels Berufung die Rechte geltend machen, die dem Abgabepflichtigen zustünden. Die Berufung eines Abgabepflichtigen gegen seine Heranziehung zur Haftung einerseits und gegen den Abgabenanspruch andererseits müsse zwar nicht in gesonderten Schriftsätzen erfolgen…