…1996 (Altlastensanierungsgesetznovelle 1996) die Verwendung von Verfüllungsmaterial zur Verfüllung von Schottergruben nicht beitragspflichtig sei. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung ficht die Bf. diesen Bescheid zur Gänze an und bringt im wesentlichen vor, dass der Abfallbegriff gemäß § 2 AlSAG nicht erfüllt sei, weil Abfälle…
…Abfallwirtschaftsgesetz und das Altlastensanierungsgesetz (Bernd Wieser, "Abfallwirtschaft und Altlastensanierung" Bericht über ein Symposion der Studiengesellschaft für Recht und Wirtschaft, ZfV 5/6/91, 585ff). Der Abfallbegriff erfasst grundsätzlich ,Sachen' jeden Aggregatzustandes, es gibt aber etliche Ausnahmen. So wurden jene Stoffe, die einer Wiederverwertung zugeführt werden…
…werden würden, lasse sich eine Gefährdung bzw eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ableiten. Damit sei auch ein Kriterium des objektiven Abfallbegriffes erfüllt. Mit Schreiben vom 19. Mai 2010 wurde gegen den Bescheid das Rechtsmittel der Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung gemäß §…
…Düngermaßnahme darstelle, sei die erfolgte Ausbringung als Entledigungsabsicht und Ablagerung von Abfällen anzusehen und unterliege daher dem Altlastenbeitrag. Auf die ausführliche Darlegung des Abfallbegriffs im bekämpften Bescheid auf Seite 3 werde verwiesen. Dagegen wendet sich JoK in seiner Beschwerde vom 21. August 2008. Der Bf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Alfred Klaming und OR Mag. Bernhard Lang über die Beschwerde des Herrn A., X., vom 15. Oktober 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Y. vom 18. September…
…Erdreiches werden diese entfernt und zu Hackholz verarbeitet. Es werden weder einzelne Wurzelstöcke noch Teile davon als Abfall entsorgt. Brennholz falle als land- und forstwirtschaftliches Urprodukt nicht unter den Abfallbegriff. Er habe zu keinem Zeitpunkt eine Entledigungsabsicht gehabt, da er die ausgegrabenen Wurzelstöcke später für…
…einer einheitlichen Korngröße) gewesen und da ein Nachweis der Unbedenklichkeit im Wege einer chemisch analytischen Untersuchung nicht vorgelegt wurde, würden sämtliche Eigenschaften eines Recyclingbaustoffes fehlen. Es lägen daher keine Ausnahmen vom Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw…
…Gesamtbetrag zur Entrichtung aufgetragen. Die Bf hat dagegen mit Eingabe vom 8. Oktober 1999 berufen, den Bescheid zur Gänze angefochten und als Anfechtungsgründe das Nichterfüllen des Abfallbegriffes, das Nichterfüllen der Abgabentatbestände Deponieren und Lagern, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und Anwendung des unrichtigen Beitragssatzes vorgetragen. Über die…
…eine solche Bindungswirkung verneine, liege kein Abfall gemäß § 2 Abs.1 oder 2 AWG vor. Der subjektive Abfallbegriff sei nicht erfüllt, da der Besitzer des Wassers sich dieses nicht entledigen will, der objektive Abfallbegriff wiederum sei nicht erfüllt, weil die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung…
…nicht als Abfall gilt. Da in der Anlage laut einem Feststellungsbescheid der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft keine Abfälle verbrannt wurden, lag keine thermische Abfallbehandlungsanlage vor und unterlag somit die Asche dem Abfallbegriff. Der Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides…
…nicht als Abfall gilt. Da in der Anlage laut einem Feststellungsbescheid der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft keine Abfälle verbrannt wurden, lag keine thermische Abfallbehandlungsanlage vor und unterlag somit die Asche dem Abfallbegriff. Der Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides…
…nicht als Abfall gilt. Da in der Anlage laut einem Feststellungsbescheid der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft keine Abfälle verbrannt wurden, lag keine thermische Abfallbehandlungsanlage vor und unterlag somit die Asche dem Abfallbegriff. Der Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides…
…nicht als Abfall gilt. Da in der Anlage laut einem Feststellungsbescheid der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft keine Abfälle verbrannt wurden, lag keine thermische Abfallbehandlungsanlage vor und unterlag somit die Asche dem Abfallbegriff. Der Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides…
…nicht als Abfall gilt. Da in der Anlage laut einem Feststellungsbescheid der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft keine Abfälle verbrannt wurden, lag keine thermische Abfallbehandlungsanlage vor und unterlag somit die Asche dem Abfallbegriff. Der Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides…
…nicht als Abfall gilt. Da in der Anlage laut einem Feststellungsbescheid der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft keine Abfälle verbrannt wurden, lag keine thermische Abfallbehandlungsanlage vor und unterlag somit die Asche dem Abfallbegriff. Der Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides…
…Zl. 700000/09391/2008, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass gebrochene mineralische Baurestmassen unter den Abfallbegriff zu subsummieren sei, da keine Wiederverwendung, stoffliche oder thermische Verwertung im Sinne des § 2 Abs.5 Z.1 ALSaG vorliege, sondern eine Weiterverwendung…
…Zl. 700000/09391/2008, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass gebrochene mineralische Baurestmassen unter den Abfallbegriff zu subsummieren seien, da keine Wiederverwendung, stoffliche oder thermische Verwertung im Sinne des § 2 Abs.5 Z.1 ALSaG vorliege, sondern eine Weiterverwendung…
…dem Wortsinn nach - auch um Abfall im Sinne des AlSaG. Zumal davon auszugehen ist, dass sich der Inhaber des Mistes entledigen wollte. Damit ist der subjektive Abfallbegriff des § 2 Abs. 1 Z 1 AWG erfüllt. Das reicht bereits für die Einstufung als Abfall. Das Beschwerdevorbringen…
…Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit diesen Materialien sowie die Verwendung dieser Materialien für Baumaßnahmen des Deponiekörpers sind daher gemäß § 2 Abs.5 Z.1 ALSAG vom Abfallbegriff ausgenommen und somit nicht beitragspflichtig. Aus diesem Grund wurden in der BVE jene Altlastenbeiträge des Erstbescheides…
…sei zu bemerken, dass es sich bei dem "Ziegelschutt" um behandelten Abfall, nämlich um Recyclingmaterial 0 bis 63 mm aus Ziegel gehandelt habe, der nicht unter dem Abfallbegriff des ALSaG zu subsummieren sei. Mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 2. Dezember 2005, Zl. 700/18123…