…dürfen. Dies trifft aus folgendem Grund nicht zu: Das im Jahr 1974 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde mit Abänderungsprotokoll vom 21.03.2006 geändert. Die…
…nach dem Inkrafttreten des Abkommens geleistet werde und die Bestimmung des Artikels anwendbar geworden sei (vgl. Art 26 Tz 10.3 OECD-Musterabkommen). Nach den Materialien zur Regierungsvorlage zum Änderungsprotokoll des DBA Schweiz sollten Bankauskünfte zwar erst für Veranlagungsjahre, die nach dem 1. Januar beginnen…
…aus selbständiger Arbeit zählen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass mit dem Abänderungsprotokoll zum DBA-Schweiz, BGBl. III Nr. 22/2007, mit Wirkung ab 1. Jänner 2006 bzw. ab 1. Jänner 2007 (Artikel IX Z 2 des Abänderungsprotokolls) die vormalige Grenzgängerregelung des Art. 15 Abs…
…anderen Staat (Tätigkeitsstaat) besteuert würden. Allerdings behalte der Wohnsitzstaat den sogenannten Progressionsvorbehalt. Nach § 23 Abs. 2 in der Fassung des Abänderungsprotokolles vom 21. März 2006 (in Kraft getreten am 2. Februar 2007) dürfe ungeachtet des Abs. 1 Österreich Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs…
…nach dem Inkrafttreten des Abkommens geleistet werde und die Bestimmung des Artikels anwendbar geworden sei (vgl. Art 26 Tz 10.3 OECD-Musterabkommen). Nach den Materialien zur Regierungsvorlage zum Änderungsprotokoll des DBA Schweiz sollten Bankauskünfte zwar erst für Veranlagungsjahre, die nach dem 1. Januar beginnen…
…nach dem Inkrafttreten des Abkommens geleistet werde und die Bestimmung des Artikels anwendbar geworden sei (vgl. Art 26 Tz 10.3 OECD-Musterabkommen). Nach den Materialien zur Regierungsvorlage zum Änderungsprotokoll des DBA Schweiz sollten Bankauskünfte zwar erst für Veranlagungsjahre, die nach dem 1. Januar beginnen…
…2009 der große Informationsaustausch eingeführt worden sei (vgl. ua Neufassung des Art 26 DBA Schweiz). Im Art IV dieses Änderungsprotokolles heißt es nun ausdrücklich: "Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des dritten Monats, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat…
…Methode der Steueranrechnung (das Anrechnungsverfahren des Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz) zur Anwendung kommt. Das Änderungsprotokoll ist mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft getreten. Seine Bestimmungen betreffend die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz finden ab dem 1…
…nach abtransportiert habe. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Abkommen BGBl. 1975/64 in der Fassung der Abänderungsprotokolle BGBl. 1995/161…
…Schweiz bestehende Abkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl Nr. 64/1975 (AÖFV Nr. 72/1975) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen in der Fassung der Abänderungsprotokolle vom 18. Jänner 1994, BGBl Nr. 161/1995 (AÖF Nr. 99/1995)…
…Darstellung des Ehemannes der Erblasserin gefolgt, wonach sämtliche Gegenstände, welche der Erblasserin zu ihrem Todestag zuzuordnen waren, zum Stichtag ohne Verkehrswert waren. Der UFS schließt sich somit der sich im Abänderungsprotokoll vom 8. August 2006 bzw. im Beschluss vom 6. Oktober 2006 manifestierenden Ansicht des…
…Darstellung des Ehemannes der Erblasserin gefolgt, wonach sämtliche Gegenstände, welche der Erblasserin zu ihrem Todestag zuzuordnen waren, zum Stichtag ohne Verkehrswert waren. Der UFS schließt sich somit der sich im Abänderungsprotokoll vom 8. August 2006 bzw. im Beschluss vom 6. Oktober 2006 manifestierenden Ansicht des…
…aufgefunden werden. Über die Berufungen wurde erwogen: Gemäß Art. 1 des DBA mit der Schweiz (BGBl. Nr. 64/1975 idF Abänderungsprotokoll vom 18.1.1994, BGBl. Nr. 161/1995) gilt dieses Abkommen für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind. Gemäß…
…Vermeidung der Doppelbesteuerung, S 209). Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 64/1975 in der Fassung der Abänderungsprotokolle BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr…
…Nr. 64/1975 in der Fassung der Abänderungsprotokolle BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001, BGBl. III Nr. 22/2007 und BGBl. III Nr. XX/20XX (in der Folge: DBA CH) geschlossen. Mit dem am 21. März 2006 mit der Schweiz unterzeichneten Änderungsprotokoll…
…I, § 1 Tz 6). Zur Vermeidung der Doppelbsteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Abkommen BGBl. Nr. 64/1975 in der Fassung der Abänderungsprotokolle BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr…
…I, § 1 Tz 6). Zur Vermeidung der Doppelbsteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Abkommen BGBl. Nr. 64/1975 in der Fassung der Abänderungsprotokolle BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr…
…hiebei um folgende Doppelbesteuerungsabkommen: DBA/Schweden (Abkommen vom 14. Mai 1959 zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung der Abänderungsprotokolle vom 6. April 1970 und vom 5…