…Jänner 1994 das Erfordernis gemäß § 23 Abs. 6 übersteigende Haftrücklage auf eine gebundene Rücklage iSd § 130 übertragen worden. Die nachfolgende Auflösung könne daher aus den angeführten Gründen nur steuerneutral erfolgen. Dies entspreche auch der Absicht des Gesetzgebers und ist aus den Erläuternden Bemerkungen zur KWG…
…da die Dividenden laufend durchschnittlich mehr als 8 % hätten betragen müssen, um die Kreditzinsen zu übersteigen. Bei der vom Bw unterstellten günstigen Entwicklung wäre im Übrigen der Verkauf der Einkunftsquelle nicht verständlich. I.8. Daraufhin beantragte der Bw die Vorlage seiner Berufungen an die Abgabenbehörde…
…Bemessungsgrundlagen für die erforderlichen Eigenmittel (§ 22 Abs. 2 des Bankwesengesetzes) um nicht mehr als 15 % übersteigen. Abs. 2) Die bestimmungsgemäße Verwendung der Haftrücklage bleibt bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. Dabei sind Haftrücklagen (Rücklagenteile), die über das nach Abs. 1 steuerwirksam gebildete Ausmaß hinausgehen…
…worden. Das letzte Bauvorhaben, das über das Architekturbüro abgewickelt worden sei, sei 1991 ausgelaufen. Der Projektnachlauf (Freigabe der Haftrücklässe, et al.) sei 1995 beendet worden. 1996 sei die Tätigkeit des Architekturbüros wieder als freiberuflich eingestuft und auf eine Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgabenrechnung umgestellt worden. Als…
…Der Risikorücklage sind jährlich 0,6 vH der um die Rückversicherungsabgabe verminderten abgegrenzten Prämien des inländischen Geschäfts zuzuführen. Die Rücklage darf jedoch 4 vH dieser Prämien nicht übersteigen. Sie darf nur zur Deckung von sonst in der Bilanz auszuweisenden Verlusten und erst nach Auflösung aller…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch ECL Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungs GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 24. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Oktober 2008 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2002 entschieden: Der angefochtene…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Europa Treuhand Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Körperschaftssteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch T., vom 11. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 13. November 2002 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die von der verdeckten Gewinnausschüttung des Jahres…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch SCHECK WT-UNION Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 1994, Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für den…
…wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Aufgrund des Ergebnisses des Insolvenzverfahren steht die Uneinbringlichkeit der die Quote übersteigenden Abgabenbeträge zweifelsfrei fest, wobei nicht alle offenen Abgaben auch im Konkursverfahren der Primärschuldnerin angemeldet wurden. Zunächst ist zum…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Sparkasse-A, vertreten durch B- Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom 8. Mai 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 7. Jänner 2003 betreffend Körperschaftsteuer 1999 und 2000 entschieden: Die…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
…Teil der Gegenleistung einer Rücklage zugeführt werden, der in den ursprünglich erfassten Erträgen in Höhe von € 750.000,- auch Deckung finde. Der diesen Teil übersteigende Betrag entspreche der Bw. vorenthaltenen Erträgen die keiner bilanziellen Rücklage zuzuführen seien, weshalb dem Anbringen insofern Folge zu leisten…
Der in den Jahren davor erfolgten Kapitalzufuhr iHv (insgesamt) ATS 608.573,35 lagen betriebliche Vorgänge zugrunde, da sich die M-GmbH - Düsseldorf nach der als erwiesen anzusehenden Sachlage verpflichtet hatte, nicht durch die Handelsspanne finanzierbare Regiekosten zu finanzieren. Von § 983 ABGB, § 984 ABGB und…
Unstrittig ist, dass von der Berufungswerberin die vertraglich vereinbarten Lieferungen gestoppt worden sind und der Vertrag mit der B. nicht erfüllt worden ist. Unstrittig ist, dass die Nichterfüllung des Vertrages sowie die Rückbehaltung eines Überzahlungsbetrages zu rechtlichen Divergenzen zwischen der Berufungswerberin und der B./G…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…