…entkommen. "Überobligatorisch" darf also nicht mit "freiwillig" gleich gesetzt werden. Die ausdrücklich als freiwillig bezeichnete Versicherung ist in Art. 4 BVG angesprochen und betrifft die dritte, hier nicht interessierende Säule des Schweizer Vorsorgemodells. Da das FZA (Freizügigkeitsabkommen EG - Schweiz) eine Benachteiligung von auspendelnden Arbeitnehmern untersagt…
…unten). Weiter gehende Lösungen werden auf betrieblicher Ebene beschlossen und in der Pensionskasse realisiert (die Minimalanforderungen werden als Obligatorium bezeichnet; gehen die Leistungen darüber hinaus, nennt man sie überobligatorisch). Das Pensionskassenreglement umschreibt die einzelnen Punkte, die weiter gehen als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum (vgl. http…
…Vorsorge bzw. zweite Säule), der zum Teil auf überobligatorischen Beitragszahlungen beruht, abfertigen. Weiters erhielt er vom 1.1. bis 30.11.2007 von der X Vorsorgestiftung eine Invalidenrente wegen Erwerbsunfähigkeit. Strittig ist zum einen, ob hinsichtlich des überobligatorischen Teiles der Rentenabfindung die Begünstigungsbestimmung des § 25…
…nicht entziehen. Der Terminus "überobligatorisch" darf insofern nicht mit "freiwillig" gleichgesetzt werden. Die ausdrücklich als "freiwillig" bezeichnete Versicherung ist in Art. 4 BVG angesprochen und betrifft die dritte, hier nicht interessierende Säule des Schweizer Vorsorgemodells. Da das Freizügigkeitsabkommen eine Benachteiligung von auspendelnden Arbeitnehmern untersagt, wären…
…nicht entkommen. "Überobligatorisch" darf also nicht mit "freiwillig" gleich gesetzt werden. Die ausdrücklich als freiwillig bezeichnete Versicherung ist in Art. 4 BVG angesprochen und betrifft die dritte, hier nicht interessierende Säule des Schweizer Vorsorgemodells. Da das FZA eine Benachteiligung von auspendelnden Arbeitnehmern untersagt, wären die…
…betrieblichen Pensionskasse, das anteilig auf ihn als einen von drei erbberechtigten Nachkommen entfallende Todesfallkapital ausbezahlt. Dieses ist zu Lebzeiten seines Vaters für diesen als versicherte Person in der beruflichen Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) "geäufnet" worden (vgl. Z. 16 Vorsorgereglement für die BVG-Basisvorsorge winterthur˜COLUMNA, nachfolgend Vorsorgereglement…
…veranlagt. In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt Folgendes aus: "Die in die berufliche Pensionsvorsorge (BVG, 2. PK-Säule) gemäß Gesetz (BVG) und Pensionskassenreglement einbezahlten BVG-Beiträge waren hinsichtlich der beantragten Werbungskosten abzuändern. Gemäß Art. 8 BVG ist nur der koordinierte Arbeitslohn zwingend zu versichern. Die…
…nicht entziehen. Der Terminus "überobligatorisch" darf insofern nicht mit "freiwillig" gleichgesetzt werden. Die ausdrücklich als "freiwillig" bezeichnete Versicherung ist in Art. 4 BVG angesprochen und betrifft die dritte, hier nicht interessierende Säule des Schweizer Vorsorgemodells. Da das Freizügigkeitsabkommen eine Benachteiligung von auspendelnden Arbeitnehmern untersagt, wären…
…nicht entziehen. Der Terminus "überobligatorisch" darf insofern nicht mit "freiwillig" gleichgesetzt werden. Die ausdrücklich als "freiwillig" bezeichnete Versicherung ist in Art. 4 BVG angesprochen und betrifft die dritte, hier nicht interessierende Säule des Schweizer Vorsorgemodells. Da das Freizügigkeitsabkommen eine Benachteiligung von auspendelnden Arbeitnehmern untersagt, wären…
…sowohl im obligatorischen als auch im überobligatorischen Bereich dem Eidgenössischen Versicherungsgericht und der Sozialversicherungsgerichtsbarkeit unterstellt. Für Locher ist deshalb auch der überobligatorische Teil der beruflichen Vorsorge Sozialversicherungsrecht. Unterschiede und Gemeinsamkeiten des obligatorischen und des überobligatorischen Bereichs Die gesamte 2. Säule ist insgesamt von privatrechtlicher Organisation…
…veranlagt. In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt Folgendes aus: "Die in die berufliche Pensionsvorsorge (BVG, 2. PK-Säule) gemäß Gesetz (BVG) und Pensionskassenreglement einbezahlten BVG-Beiträge waren hinsichtlich der beantragten Werbungskosten abzuändern. Gemäß Art. 8 BVG ist nur der koordinierte Arbeitslohn zwingend zu versichern. Die…
…veranlagt. In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt Folgendes aus: "Die in die berufliche Pensionsvorsorge (BVG, 2. PK-Säule) gemäß Gesetz (BVG) und Pensionskassenreglement einbezahlten BVG-Beiträge waren hinsichtlich der beantragten Werbungskosten abzuändern. Gemäß Art. 8 BVG ist nur der koordinierte Arbeitslohn zwingend zu versichern. Die…
…nicht entziehen. Der Terminus "überobligatorisch" darf insofern nicht mit "freiwillig" gleichgesetzt werden. Die ausdrücklich als "freiwillig" bezeichnete Versicherung ist in Art. 4 BVG angesprochen und betrifft die dritte, hier nicht interessierende Säule des Schweizer Vorsorgemodells. Da das Freizügigkeitsabkommen eine Benachteiligung von auspendelnden Arbeitnehmern untersagt, wären…
…verlagern. 2) Überobligatorische BVG-Beiträge Der steuerliche Vertreter der Bw. führte dazu aus, dass die zweite Säule der Schweizer Alterssicherung die an das Arbeitsverhältnis gekoppelte berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversorgung sei. Diese berufliche Vorsorge solle zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung…
…es einerseits überobligatorische Beiträge im Rahmen der beruflichen Pensionsvorsorge (BVG, 2. PK-Säule) iHv 5.933,70 sFr nur noch als Topf-Sonderausgaben (statt bisher als werbungskostenabzugsfähige Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h EStG 1988) berücksichtigte und gleichzeitig ident hohe überobligatorische Arbeitgeberbeiträge…
…auszuwählende qualifizierte Vorsorgeeinrichtung. Eine freiwillige höhere Versicherung durch überobligatorische Leistungen ist möglich (http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00336/index.html?lang=de). Zur 2. Säule zählt auch die über Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber finanzierte obligatorische Unfallversicherung (Bundesgesetz vom 20. März 1981 über…
…und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 idF Stand 1.11.2011 vorgesehene Barauszahlung des überobligatorischen Teiles der Austrittsleistung bei endgültigem Verlassen der Schweiz im vorliegenden Berufungsfall nicht relevant. Ein Mitglied der Luzerner Pensionskasse, das eine ganze Altersrente der Kasse bezieht…
…unten). Weiter gehende Lösungen werden auf betrieblicher Ebene beschlossen und in der Pensionskasse realisiert (die Minimalanforderungen werden als Obligatorium bezeichnet; gehen die Leistungen darüber hinaus, nennt man sie überobligatorisch). Das Pensionskassenreglement umschreibt die einzelnen Punkte, die weiter gehen als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum (vgl. http…
…Berufungsfall anwendbar. Der Vollständigkeit sei erwähnt: Für die dargelegte Auslegung sprechen auch verfassungsrechtliche Überlegungen. Denn wenn die Leistungen der Pensionskassen für privat angestellte Arbeitnehmer im überobligatorischen Bereich dem Grunde und der Höhe nach vergleichbar sind mit jenen Leistungen, die öffentlich Bedienstete von ihren Vorsorgeeinrichtungen erhalten…
…dem Vorsorgegedanken weitgehend Rechnung getragen. Es sei unzweifelhaft, dass sich das vom österreichischen Gesetzgeber neu eingeführte System sehr wesentlich am Gedanken einer zweiten Säule im Pensionsversicherungssystem orientiere. Unter diesem Gesichtpunkt erweise sich seine steuerliche Behandlung durch die Abgabenbehörden eindeutig als Schlechterstellung. Er werde "als Dienstnehmer…