…berechnen. Nach § 5 Abs. 1 Zif. 1 GrEStG ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) sind Kapitalforderungen und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht…
…berechnen. Nach § 5 Abs. 1 Zif. 1 GrEStG ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) sind Kapitalforderungen und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht…
…Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich beim übernommenen, im Gesamtkaufpreis beinhalteten Förderungsdarlehen um ein nach dem Bewertungsgesetz abzuzinsendes Darlehen handle und die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer entsprechend zu vermindern sei. Über die Berufung wurde erwogen: Der Grunderwerbsteuer unterliegt…
…ist dieser heranzuziehen. Die Grunderwerbsteuer ist daher wie folgt zu berichtigen: | Barzahlung | 106.482,61 € | Übernommenes Landesdarlehen (abgezinst 20 %) | 19.500,00 € | Gegenleistung | 125.982,61 € | davon die Hälfte | 62.991,31 € |…
…ist dieser heranzuziehen. Die Grunderwerbsteuer ist daher wie folgt zu berichtigen: | Barzahlung | 106.482,61 € | Übernommenes Landesdarlehen (abgezinst 20 %) | 19.500,00 € | Gegenleistung | 125.982,61 € | davon die Hälfte | 62.991,31 € |…
…der Veräußerin anhand der vorgelegten Unterlagen nicht nachgewiesen wurde, war das Landesdarlehen nicht abzuzinsen. Bemessungsgrundlage daher: Kaufpreis € 3.580,12 plus Finanzierungsbeitrag € 113.591,78 plus übernommenes Darlehen € 51.890,64 = € 169.062,54." Dagegen wurde Berufung erhoben. Der Bw…
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 14.295,53 (Kaufpreis € 14.233,44 + übernommenes anteiliges Darlehen - abgezinst € 62,09) in Höhe von je € 500,34 fest. Dagegen wurde Berufung erhoben und sinngemäß vorgebracht…
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 14.295,53 (Kaufpreis € 14.233,44 + übernommenes anteiliges Darlehen - abgezinst € 62,09) in Höhe von je € 500,34 fest. Dagegen wurde Berufung erhoben und sinngemäß vorgebracht…
…Treuhandschaft, Sicherung des Erwerbers.... a) Der Kaufpreis für den Wohngegenstand ....beträgt Euro 125.556,00. b) Dieser Kaufpreis stellt, was die Anteile Eigenmittel und anteiliges übernommenes Hypothekardarlehen anlangt, einen Fixpreis nach oben im Sinne des § 15a WGG dar....Der Kaufpreis für die Wohnung setzt sich…
…Treuhandschaft, Sicherung des Erwerbers.... a) Der Kaufpreis für den Wohngegenstand ....beträgt Euro 222.138,00. b) Dieser Kaufpreis stellt, was die Anteile Eigenmittel und anteiliges übernommenes Hypothekardarlehen anlangt, einen Fixpreis nach oben im Sinne des § 15a WGG dar....Der Kaufpreis für die Wohnung setzt sich…
…Wohnung Top Nummer 3/1/4, untrennbar zu verbinden sein wird a) Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt EURO 119.070,00 b) Dieser Kaufpreis stellt, was die Anteile Eigenmittel und anteiliges übernommenes Hypothekardarlehen anlangt, einen Fixpreis nach oben im Sinne des § 15a WGG dar.…
…152.873,67 €, davon eingetragenes Landesdarlehen insgesamt 73.180,14 €. Das Finanzamt setzte mit dem angefochtenen Bescheid die Grunderwerbsteuer vom gesamten Kaufpreis fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit der Begründung, dass das vom Berufungswerber übernommene Landesdarlehen im Sinne des § 14 BewG zu…
…das von der Erwerberin übernommene Landesdarlehen mit einem gemäß § 14 BewG abgezinsten Betrag angesetzt wurde. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens betreffend die endgültigen Kaufpreise fest, wobei der Kaufpreis laut Endabrechnung angesetzt wurde; eine Abzinsung des Landesdarlehens (wie im…
…das von der Erwerberin übernommene Landesdarlehen mit einem gemäß § 14 BewG abgezinsten Betrag angesetzt wurde. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens betreffend die endgültigen Kaufpreise fest, wobei der Kaufpreis laut Endabrechnung angesetzt wurde; eine Abzinsung des Landesdarlehens (wie im…
…zu Recht der im Vertrag genannte Betrag von 81.650,00 € (je zur Hälfte) als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen worden, auch wenn bei dem von den Bw übernommenen Landesdarlehen eine lange Laufzeit sowie niedrige Verzinsung gegeben sind. Eine Abzinsung ist diesfalls nicht gerechtfertigt…
…zu Recht der im Vertrag genannte Betrag von 81.650,00 € (je zur Hälfte) als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen worden, auch wenn bei dem von den Bw übernommenen Landesdarlehen eine lange Laufzeit sowie niedrige Verzinsung gegeben sind. Eine Abzinsung ist diesfalls nicht gerechtfertigt…
…ganz offenkundig nach den Vorstellungen der Vertragsparteien hatte. Aus eben diesem Grund hat die Bw in ihrer Abgabenerklärung auch selbst den nicht abgezinsten Betrag des übernommenen Landesdarlehens als Gegenleistung bezeichnet. Darüber hinaus wird von den Parteien lediglich festgelegt, in welcher Form dieser Kaufpreis zu bezahlen…
…ganz offenkundig nach den Vorstellungen der Vertragsparteien hatte. Aus eben diesem Grund hat der Bw in seiner Abgabenerklärung den nicht abgezinsten Betrag des übernommenen Landesdarlehens auch selbst als Gegenleistung bezeichnet. Darüber hinaus wird von den Parteien lediglich festgelegt, in welcher Form dieser Kaufpreis zu bezahlen…
…000,-- die übernommenen Darlehen per Stichtag in Höhe von 32.057,90 € in Abzug zu bringen. Der Käufer hat den Restkaufpreis von Euro 89.942,10 binnen 14 Tagen ... zur Anweisung zu bringen, ... Nachdem seitens des Bw. der Tilgungsplan betreffend die Landesdarlehen für die…
…Schuldübernahmen und Barkaufpreis bringt zwingend zum Ausdruck, dass das übernommene Landesdarlehen im aushaftenden Nominale auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet wurde und bloß der sich hieraus ergebende Differenzbetrag anderweitig von den Ehegatten aufgebracht und an den Verkäufer entrichtet werden musste. Es ist daher tatsächlich keine Schuldübernahme…