…2) Der Beteiligte hat die Überwachungszollstelle von der Wiederausfuhr der Waren in vorübergehender Verwendung durch Übersendung des ihm ausgehändigten Exemplars der Ausfuhranmeldung in Kenntnis zu setzen. Die für das Beschwerdeverfahren maßgebenden Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechtes der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts…
…zwei Zollverschlüsse mit der Nummer A7/319/RU abgenommen und mit der Einlagerung der Waren begonnen worden sei, ohne dass die Ankunft dieser Sendung vom ermächtigten Lagerhalter pflichtgemäß der Überwachungszollstelle mitgeteilt worden wäre. Somit seien die in Rede stehenden Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden…
…Bf. dagegen Berufung und führte darin aus, dass die Rücksendung von 18 t Keramikpulver an den Lieferanten infolge eines mangelhaften Informationsflusses in diesem Einzelfall ohne die Einholung der Zustimmung der Überwachungszollstelle erfolgt sei. Eine Fehlerwiederholung sei durch eine mittlerweile erfolgte organisatorische Maßnahme künftig ausgeschlossen. Bei…
…sonstigen zollrelevanten Unterlagen. Unter Berücksichtigung der Ausbeute ist der entsprechende Bestand an Einfuhrwaren unter Beachtung des "First In First Out-Prinzips" (Artikel 520 Absatz 1 ZK-DVO) zu entlasten (abzuschreiben). Spätestens 30 Tage nach Ablauf des Globalisierungszeitraumes ist der Überwachungszollstelle eine Abrechnung vorzulegen, die bestimmte…
…Berücksichtigung der Ausbeute ist der entsprechende Bestand an Einfuhrwaren unter Beachtung des "First In First Out-Prinzips" (Artikel 520 Absatz 1 ZK-DVO) zu entlasten (abzuschreiben). Spätestens 30 Tage nach Ablauf des Globalisierungszeitraumes ist der Überwachungszollstelle eine Abrechnung vorzulegen, die bestimmte Mindestangaben zu enthalten hat…
…Innerhalb der für die Durchführung des Veredelungsvorganges gemäß Art. 118 Abs. 1 ZK festgelegten Frist nahm das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt als Überwachungszollstelle (Art. 496 Buchstabe e ZK-DVO) am 6. Oktober 2009 eine Nachschau gemäß § 24 ZollR-DG am bewilligten Veredelungsort in…
…714 Abs. 2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) in der maßgeblichen Fassung hat der Beteiligte die Überwachungszollstelle von der Wiederausfuhr der Waren in vorübergehender Verwendung durch Übersendung des ihm ausgehändigten Exemplars der Ausfuhranmeldung in Kenntnis zu setzten. Mit Anmeldung vom 28. März 2000 hat die Bf…
…00 S, Einfuhrumsatzsteuer: 42.767,00 S) vor. Dies mit der Begründung, die Waren seien ohne Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung und ohne vorherige Bewilligung durch die Überwachungszollstelle aus dem Zolllager entfernt worden. Dadurch sei für die Bf. im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung die Zollschuld gem. Art…
…den Pkt. 8.3. der Anlage 2 der am 10. November 1995 zur Zl. 500/029246/95 erteilten Lagerbewilligung von "wöchentlich (jeweils am Montag) die Evidenzliste (samt Beilagen) der Überwachungszollstelle (= Hauptzollamt Linz, Hafenstraße 61, 4020 Linz) vorzulegen" dahingehend ab, dass ab der 11. Woche…
…seien zwar gestellt, jedoch sei in der Ausfuhranmeldung irrtümlich ein falscher Verfahrenscode verwendet worden. Die Überwachungszollstelle könne im Zuge der Überprüfung der Abrechnung die Beendigung der aktiven Veredelung durch Wiederausfuhr dennoch anerkennen, sofern die Nämlichkeit der Waren anhand der vorgelegten Unterlagen feststellbar sei. Aus der…
…steuerliche Buchhaltung ausreichend (Art 515 UAbs 2 iVm Art 496 Buchst. i ZKDVO). Die Überwachungszollstelle ist darüber hinaus berechtigt, eine Bestandsliste für die betreffenden Waren zu verlangen (Art 515 UAbs 3 ZKDVO). Im ggstl. Fall wurde die vorübergehende Verwendung eines sogenannten Mäklergeräts im Zusammenhang mit…
…Buchstabe b ZK-DVO befreit werden, sofern dies die besonderen Umstände, die durch die Art der Waren und die Häufigkeit der Einfuhren gekennzeichnet sind, zulassen. Der Überwachungszollstelle bleibt es unbenommen für Waren, die von der Mitteilungspflicht ausgenommen sind, eine Mitteilungspflicht aufzuerlegen. Gemäß Art. 203 Abs…
…515 UAbs. 2 i.V.m Art. 496 Buchst. i ZKDVO). Die Überwachungszollstelle ist darüber hinaus berechtigt, eine Bestandsliste für die betreffenden Waren zu verlangen (Art. 515 UAbs. 3 ZKDVO). Im ggstl. Fall wurde die vorübergehende Verwendung eines sogenannten Mäklergeräts im Zusammenhang mit der vorübergehenden…
…wie darauf reagiert worden ist. Gegen die Bf. spricht auch die Tatsache, dass sie der Überwachungszollstelle über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr laufend falsche Bestandsaufzeichnungen übermittelt hat, denen nicht zu entnehmen war, dass sich die verfahrensgegenständlichen Erzeugnisse schon seit September 2007 nicht mehr…
…habe generell eine "Sonderlagerung" genehmigt, nur durch einen Tippfehler bei der Eingabe in die EDV sei dies unterlassen worden. Die Überwachungszollstelle sei über alle Tätigkeiten immer informiert gewesen. 4) Als "ermächtigter Lagerhalter" wurden der Bf. umfangreiche Verfahrensvereinfachungen gewährt. Laut Beilage 1 zur Anlage 2 ist…
…habe generell eine "Sonderlagerung" genehmigt, nur durch einen Tippfehler bei der Eingabe in die EDV sei dies unterlassen worden. Die Überwachungszollstelle sei über alle Tätigkeiten immer informiert gewesen. 4) Als "ermächtigter Lagerhalter" wurden der Bf. umfangreiche Verfahrensvereinfachungen gewährt. Laut Beilage 1 zur Anlage 2 ist…
…110 Zollkodex). Bezüglich dieser Bewilligung trifft der Art.533 ZK-DVO die Regelung, dass Anträge auf Zulassung zum vorübergehenden Entfernen von Waren aus dem Zolllager für jeden Fall gesondert bei der Überwachungszollstelle schriftlich zu stellen sind, wobei diese alle Angaben enthalten müssen, die zur Durchführung…
…Abfertigungsauflagen in der geltenden Bewilligung zur pVE des HZA Innsbruck alle Anmeldungen zur Abfertigung zum pVE (Code 2100-5) i. Orig. an das HZA. Innsbruck als Überwachungszollstelle unverzüglich, weitergeleitet wurden. Hätte die zuständige Zollabteilung bzw. Sachbearbeiter eine gegenteilige Rechtsmeinung vertreten als sie durch Herrn E…
…118 Abs. 1 ZK Hinweis für die Zollstelle zur Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung: Das Original der Anmeldung ist der Überwachungszollstelle zu übersenden. 3.1.) Erfolgt die Überführung der Einfuhrwaren in das Verfahren der aktiven Veredelung aufgrund des vereinfachten Verfahrens nach Art. 76…
…Da bei der Überführung der Ware in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung bewilligt wurde, dass diese ohne besondere Förmlichkeiten zwischen dem Verwendungsort bzw. der Überwachungszollstelle und der Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens (Hauptzollamt Feldkirch/Tisis) befördert werden durfte (Art. 512 Abs. 1 - 3 ZK)…