…auszunehmen waren) zum Zwecke der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes zu Recht erfolgt. Es darf ausdrücklich betont werden, dass es dadurch zu keiner doppelten Berücksichtigung des "Überschneidungszeitraumes" gekommen ist, weil die auf diesen Zeitraum entfallenden Einkünfte in Höhe von € 10.980,82 eben nur in der…
…Weiters ist zwischen den Verfahrensparteien nicht strittig, dass der auf den "Überschneidungszeitraum" entfallende Teil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 1.995,93 € (lediglich) in der tatsächlichen Höhe anzusetzen ist (siehe die oben angeführte, im Vorlageantrag dargestellte Berechnungsvariante des steuerlichen Vertreters). Allerdings vermeint der steuerliche…
…09.02.2012 wurde daher vom Finanzamt zu Recht abgeändert. Hinweis: Die Einkünfte aus der x Vorsorgekasse vom 26.08.2011 (Lohnzettel über einen Tag =Auszahlungstag)fallen zum einen in den "Überschneidungszeitraum"(gleichzeitiger Bezug mit Arbeitslosengeld) und sind daher zu Recht von einer Hoch-bzw…
…vom 2006-10-04 wird ein Überschneidungszeitraum der Bezüge wie folgt angegeben: - R 2005-10-17 bis 2005-12-31 - Y 2005-12-13 bis 2005-12-31. Im Berufungsvorentscheid ist nun eine Überschneidung der Bezüge zwischen 2005-11-13 bis 2005-11-16 (richtig…
…Monat Juli 2006 ist und dass sich die Tage 17.Juli, 18.Juli und 19.Juli 2006 somit als tageweise Lohnzahlungszeiträume überschneiden. Bei diesen Überschneidungszeiträumen liegen gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus aufrechten Beschäftigungsverhältnissen für dieselben Lohnzahlungszeiträume vor, die gesondert von unterschiedlichen Arbeitgebern versteuert wurden. Nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W.AG, Steiermark, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, Wien, vom 22. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Oktober 2004 nach durchgeführter mündlicher Verhandlung betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 2002 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Franz Pischinger, Norbert Pelzer und Mag. Belinda Maria Eder im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufungen des Bw., (Erstbw.) sowie der Zweitbw., (Zweitbw.), diese vertreten durch Maria…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch die WT-GmbH, vom 16. Jänner 2007 und 8. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes US vom 15. Mai 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GK, Ort, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 3. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 27. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Einkommen und…