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UFSG RV/0370-G/12Keine Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Abbruch eines Studiums und Beginn eines anderen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…eine gewisse Zeitspanne bis zur Aufnahme einer neuen Berufsausbildung zu überbrücken gewesen wäre, ist darauf zu verweisen, dass das FLAG einen Beihilfenanspruch nur während "Überbrückungszeiten" in § 2 Abs 1 lit d für drei Monate nach dem Abschluss (nicht jedoch Abbruch, vgl VwGH 21.10.99…

UFSI RV/0350-I/09Familienbeihilfenanspruch in der Zeit zwischen Abbruch einer Berufsausbildung und Aufnahme einer neuen Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Wohnort, Straße, vom 4. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 6. Mai 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für September 2006 und von 1. Dezember 2006 bis 30. September 2007 entschieden…

UFSI RV/0062-I/12Familienbeihilfenanspruch zwischen Abschluss einer Lehre und Beginn einer weiteren Berufsausbildung (Rechtslage ab 1. März 2011)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2013

…19] seine Berufsausbildung beendet. Ab Oktober [JJ+19] werde die Familienbeihilfe wieder gewährt. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung vertrat die Beihilfenbezieherin die Auffassung, ihr Sohn habe in diesen beiden Monate nur als "Überbrückungszeit" weiter gearbeitet. Es sei aber immer klar gewesen, dass er im Oktober…

UFSI RV/0598-I/11Familienbeihilfenanspruch bei Nichtantreten zum frühestmöglichen Maturanachtermin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

…Im März 2011 sei die Wiederholungsprüfung sodann bestanden worden. Die Familienbeihilfe wäre nach ihrer Ansicht auf Grund der Überbrückungszeit "Schulende - Wehrdienst" gewährt worden und nicht auf Grund einer Verpflichtung, im Oktober zur Matura anzutreten. Das Finanzamt legte dem Unabhängigen Finanzsenat die Berufung ohne Erlassung einer…

UFSG RV/0480-G/06Die exekutivdienstliche Grundausbildung ist keine Berufsausbildung im Sinn des FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2007

…Mai begonnen. K. hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, und für die Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungen gebührt doch Familienbeihilfe, oder nicht. K. hat die Wartezeit genützt um mit ihrem Studium zu beginnen, welches sie nach der 24-monatigen Ausbildung weiterführen wird. Leider ohne nachweisbaren…

UFSW RV/0824-W/11Zugehörigkeit der Tochter zum Haushalt der Kindesmutter?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…nicht verlassen habe, jedoch die Empfehlung der gerichtlichen Entscheidung vom Oktober 2009 wahrgenommen habe, für die Überbrückungszeit (November 2009 bis November 2010) eine andere Übernachtungsmöglichkeit zu finden, um seinem Kind Streitigkeiten zu ersparen. In der Beilage zur Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe, datiert mit 7…

UFSW RV/3768-W/10Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung gem. § 299 Abs. 1 BAO betreffend Abweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe, wenn Familienbeihilfe bereits ausbezahlt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…noch mal anmerken: Ich habe den gemeinsamen Haushalt bis Oktober 2009 nicht verlassen, jedoch die Empfehlung der gerichtlichen Entscheidung vom Oktober 2009 wahr genommen, für die Überbrückungszeit (Nov. 2009 bis Nov 2010) eine andere Übernachtungsmöglichkeit zu finden um unserem Kind Streitigkeiten zu ersparen. (siehe Scheidungsprotokoll)…

UFSG RV/0550-G/06Entgeltserhöhungen im letzten Monat vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind auf Grund des eingeschränkten Aktualitätsprinzips für die Bemessung der Höhe der begünstigt zu versteuernden Abfertigung unbeachtlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2010

…der begünstigt zu besteuernden Abfertigung heranzuziehen ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Abfertigung primär dem vom Arbeitnehmer nicht selbst herbeigeführten Bedarf nach Entgelt (=Existenzsicherung) für eine Überbrückungszeit nach Ende des Dienstverhältnisses dient. Es gilt einem aktuellen Versorgungsbedarf abzuhelfen und nicht Jahre oder Jahrzehnte zurückliegende…

UFSF RV/0503-F/08Anknüpfungspunkt für die Besteuerung bei Wohnsitzen in Österreich und der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…nach Adr3: 32 Minuten; von M nach AdrFL: 17 Minuten, von M nach Adr3: 22 Minuten). Die Argumentation, mit dem Bezug einer Einzimmerwohnung für eine Überbrückungszeit sparsam sein zu wollen, kann daher nicht zugkräftig sein, zumal ein Bewohnen der inländischen Häuser, die in bequem erreichbarer…

UFSF RV/0409-F/08Anknüpfungspunkt für die Besteuerung bei Wohnsitzen in Österreich und der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…R-straße: 17 Minuten, von M nach Adr2: 22 Minuten). Die Argumentation, mit dem Bezug einer Einzimmerwohnung für eine Überbrückungszeit sparsam sein zu wollen, kann daher nicht zugkräftig sein, zumal ein Bewohnen der inländischen Häuser, die in bequem erreichbarer Distanz zu den Zahnlabors in Liechtenstein…

UFSW RV/3242-W/09Steht bei einer täglichen Wegzeit von mindestens 1,5 Stunden in eine Richtung einem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von über 60 km das große oder das kleine Pendlerpauschale zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010Teil 1/2

…und die Dienststelle auf die Minute genau verlassen. Eine Überbrückungszeit von einigen Minuten und bei Benützung von öffenlichen Verkehrsmittel von 20 bis 30 Minuten ist bei Arbeitnehmern die öffentliche Verkehrsmittel nutzen üblich und auch im einkommensteuerrechtlichen Sinn zumutbar. Zumal auch mit dem Pkw die Anfahrt…

UFSW RV/1436-W/09Familienbeihilfenbezug nach Ausbildungsende
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…kann § 2 Abs 1 lit d FLAG 1967 dahingehend verstanden werden, dass die drei Monate Überbrückungszeit unmittelbar an das Ausbildungsende anschließen müssen. Ferner kann die Wortgruppe "sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten" dahingehend interpretiert werden, dass der Anspruch nach § 2…

UFSL RV/0281-L/04Familienbeihilfe für die Zeit der Absolvierung des freiwilligen sozialen Jahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2005

…16.12.2004 Folgendes mitgeteilt: "Ziel dieses berufsorientierenden sozialen Jahres ist es einerseits interessierten jungen Menschen einen Einblick in die Arbeitswelt des Sozialbereiches zu verschaffen, andererseits dient das "berufsorientierende soziale Jahr" auch als Überbrückungszeit bis zum Beginn einer Ausbildung. Ausbildungen im Med.-therapeutischen Bereich (PhysiotherapeutIn…

UFSL RV/0098-L/11Vorliegen eines Lehrverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…Scheidung auf Unterhalt verzichtet haben und einen Sozialhilfebezug benötigen Schwangere Frauen ohne finanziellen Rückhalt Schul-und/oder LehrstellenabbrecherInnen, die für einen vereinbarten Überbrückungszeitraum Erfahrungen bezüglich sinnvoller Tagesstrukturen machen können bzw. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen besuchen Sozial auffällige Jugendliche ohne Perspektiven Aufnahmeverfahren und Betreuung Sozialanamnese und Aufnahmegespräch…

UFSF RV/0291-F/11Begründet das Caritas-Praktikum eines volljährigen Kindes den Anspruch auf Familienbeihilfe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2011

…nicht in Kopie beigelegt gewesen. Das Praktikum bei der Caritas sei im Zusammenhang mit R´s Lehramtsstudium durchaus als Berufsausbildung anzusehen. R habe sich im Überbrückungszeitraum redlich um Arbeit bemüht, bloß sei sie nicht beim AMS als Arbeit suchend vorgemerkt gewesen. Ihre Arbeitssuche sei jedoch bei…

UFSI RV/0299-I/09Familienbeihilfenanspruch für die Zeit nach Abbruch einer Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2010

…eine gewisse Zeitspanne bis zur Aufnahme einer neuen Berufsausbildung zu überbrücken gewesen wäre, ist darauf zu verweisen, dass das FLAG 1967 einen Familienbeihilfenbezug während "Überbrückungszeiten" in § 2 Abs 1 lit d für drei Monate nach dem Abschluss (nicht jedoch Abbruch, vgl VwGH 21.10.99…