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UP-65009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

…Zur Verhinderung, Untersuchung und Bekämpfung von Verstößen gegen das Zollrecht sieht Anhang 4-A des Abkommens eine Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden bzw. den zuständigen Regierungsbehörden vor, einschließlich der Anwesenheit ordnungsgemäß bevollmächtigter Bediensteter der einen Vertragspartei im Gebiet der anderen Vertragspartei, sofern die Vertragspartei, in deren…

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…in diesem Abkommen als Ursprungszeugnis bezeichnet) wird von den zuständigen Behörden Vietnams auf schriftlichen Antrag ausgestellt, der vom Ausführer oder unter der Verantwortung des Ausführers von seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt worden ist. Der Ausführer oder sein bevollmächtigter Vertreter füllt zu diesem Zweck das Ursprungszeugnis (ein…

UP-62008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

…Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird von den zuständigen Behörden oder Zollbehörden eines Mitgliedstaats der EU oder der unterzeichnenden Andenstaaten auf schriftlichen Antrag ausgestellt, der vom Ausführer oder unter Verantwortung des Ausführers von seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt worden ist. Die Präferenznachweise können im…

UP-63008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien09.02.2021

…WVB EUR.1 Eine WVB EUR.1 wird von den zuständigen Behörden oder Zollbehörden eines Mitgliedstaats der EU oder eines Staates Zentralamerikas auf schriftlichen Antrag ausgestellt, der vom Ausführer oder unter Verantwortung des Ausführers von seinem bevollmächtigten Vertreter gestellt worden ist. Die Präferenznachweise können im…

UP-55008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen…

UP-48108. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien15.04.2020

…ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen…

UP-52008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen…

UP-47708. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.04.2020

…ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen…

UP-60008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

…Teil des Feldes durchzustreichen. (3) Der Ausführer, der die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 beantragt, hat auf Verlangen der Zollbehörden oder der zuständigen Regierungsbehörde des Ausfuhrlandes, in dem die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt wird, jederzeit alle zweckdienlichen Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse…

UP-40028. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien21.01.2025

…der die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt wird, jederzeit alle zweckdienlichen Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse sowie der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen des Übereinkommens vorzulegen. (4) Eine Warenverkehrsbescheinigung wird von den zuständigen Behörden der ausführenden Vertragspartei ausgestellt, wenn die betreffenden Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…dessen bevollmächtigter Vertreter" als zuständige Behörde vorgesehen. Mit der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des § 61 Abs. 4 Z 7 BAO erübrigt sich eine Delegation durch den Bundesminister. Das Finanzamt für Großbetriebe ist daher im Sinne des jeweils einschlägigen Staatsvertrages bzw. einer sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlage insoweit als "bevollmächtigter…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…der die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt wird, jederzeit alle zweckdienlichen Unterlagen zum Nachweis der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse sowie der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen des Übereinkommens vorzulegen. (5) Eine Warenverkehrsbescheinigung wird von den zuständigen Behörden der ausführenden Vertragspartei ausgestellt, wenn die betreffenden Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse…

UP-58008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

…werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1-CMR ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen…

UP-57008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.11.2023

…ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen…

UP-53007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…ist vom Ausführer eigenhändig zu unterzeichnen. Ein Ermächtigter Ausführer braucht jedoch solche Erklärungen nicht zu unterzeichnen, wenn er sich gegenüber den zuständigen Behörden oder Zollbehörden der ausführenden Vertragspartei schriftlich verpflichtet, die volle Verantwortung für jede Erklärung auf der Rechnung zu übernehmen, die ihn so identifiziert…

UP-8101Abschnitt 5.2.
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…Die in Feld 11 verlangte Unterschrift der zuständigen Regierungsbehörde, die das Zeugnis ausstellt, und die Unterschrift des bevollmächtigten Unterzeichners des Ausführers in Feld 12 sind handschriftlich einzusetzen. 5.2.1.2. Nachträgliche Ausstellung (1) Die zuständigen Behörden begünstigter Länder stellen dem Ausführer das Ursprungszeugnis nach…

ZK-20305.2. Bild- und Tonmaterial, Sammlungsstücke und Kunstgegenstände (C12) (s auch DVO 2011/125 u. 2013/504)
geltende FassungRichtlinien10.08.2026

…Befreiung kann nur in jenem Mitgliedstaat beantragt werden, in dem die Waren verwendet werden (siehe Abschnitt 0.3.1.). Zugleich mit dem Antrag auf Feststellung muss sich der Leiter der Bestimmungsanstalt oder ein bevollmächtigter Vertreter verpflichten, "die Waren, für die die Eingangsabgabenbefreiung in Anspruch genommen…

UP-51008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2020

…ist vom Ausführer eigenhändig zu unterzeichnen. Ein Ermächtigter Ausführer braucht jedoch solche Erklärungen nicht zu unterzeichnen, wenn er sich gegenüber den zuständigen Behörden oder Zollbehörden der ausführenden Vertragspartei schriftlich verpflichtet, die volle Verantwortung für jede Erklärung auf der Rechnung zu übernehmen, die ihn so identifiziert…

UP-50008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

…ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen…

UP-46008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR. 1, bzw. EUR-MED…