…Tatbestände regelt. Die Tatbestände, deren Verwirklichung zum Entstehen einer Zollschuld führt, bilden für alle hierfür jeweils in Betracht kommenden Zollschuldner einen einheitlichen Entstehungsgrund für ihre gemeinsame Zollschuld, unabhängig davon, ob sie selbst diesen Tatbestand gesetzt haben oder aber aufgrund eigener Zollschuldner-Tatbestände herangezogen werden können;…
Artikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit (1) Entsteht durch Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollschuld, so werden die Waren dem Anmelder erst überlassen, wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht…
Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Kapitel 1 Entstehen der Zollschuld Abschnitt 1 Einfuhrzollschuld Artikel 77 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr…
…UZK-DA. 7.2.6. Einziehung der Ware (Art. 124 Abs. 1 Buchstabe e UZK) Die Zollschuld erlischt, wenn einfuhr- oder ausfuhrabgabenpflichtige Waren eingezogen oder beschlagnahmt und gleichzeitig oder nachfolgend eingezogen werden. Entscheidendes Kriterium ist die Einziehung der Ware, worunter der endgültige Entzug der Verfügungsmacht…
3.5. Zollschuldner Art. 79 Abs. 3 UZK: In den Fällen nach Abs. 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a)wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war, und für…
Kapitel 4 Erlöschen der Zollschuld Artikel 124 Erlöschen (1) Unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Nichterhebung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags im Falle einer gerichtlich festgestellten Insolvenz des Zollschuldners erlischt die Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld: a)wenn die Zollschuld dem Zollschuldner nach Artikel 103…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
Artikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für ausfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Ausfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger…
…952/2013 für die Berechnung des zu entrichtenden Einfuhrzolls ermittelt, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Schuld in Bezug auf die betroffene Ware für die betroffene Ware galt. (2) Wurde eine betroffene Ware in die aktive Veredelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 überführt…
12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…
2.6. Abtretung (Zession) Rz 159: Bietet ein Abgabenschuldner zur Tilgung von Abgabenschulden die Abtretung (Zession) einer ihm gegen einen Dritten zustehenden Forderung an, so wird die Zession gemäß § 1392 ABGB erst dadurch wirksam, dass die Abgabenbehörde dieses Anbot annimmt. Rz 160: Zur Entrichtung von…
Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser…
4. Sicherheitsleistung für den Zollschuldbetrag (Art. 89 bis 100 UZK) 4.1. Überblick (Art. 89 und 99 Buchstabe a UZK, Art. 81 UZK-DA und Art. 147, 154, 156 und 157 UZK-IA, § 55 ZollR-DG) 4.1.1. Begriffsbestimmungen: Zollstelle der Sicherheitsleistung: Zollstelle, bei…
…gemäß Abs. 2 hat keinen Einfluss auf einen nach den österreichischen Vorschriften bestehenden Strafanspruch, der tatbestandsmäßig auf die Entstehung einer Zollschuld abstellt; diesbezüglich gilt die Zollschuld jedenfalls als entstanden (Fiktion). 3.10.Maßgeblicher Zeitpunkt für die zur Bestimmung des Zollschuldbetrages heranzuziehenden Bemessungsgrundlagen (Art. 85 UZK…
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld Artikel 83 Verbote und Beschränkungen (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen…
Artikel 102 Mitteilung der Zollschuld (1) Die Zollschuld wird dem Zollschuldner in der Form mitgeteilt, die an dem Ort, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, vorgeschrieben ist. Eine Mitteilung nach Unterabsatz 1 ist in den folgenden Fällen nicht…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
…Fehlmengen Werden im Zuge einer Bestandsaufnahme oder von sonstigen Kontrollen im Zoll- oder Verwahrungslager Fehlmengen festgestellt, ist eine zollschuldrechtliche Würdigung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und der Arbeitsrichtlinie Zollschuld (ZK-0770) vorzunehmen. Wird die Entstehung einer Zollschuld festgestellt, sind die näheren Umstände in der Niederschrift…
20. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit…
4.10. Unregelmäßigkeiten 4.10.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr | UZK | DA | IA | TDA | 173, 124 (1) k | - | - | - Wurden Waren aus dem Zolllager/Verwahrungslager zum Zweck der Wiederausfuhr entnommen, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche…