5.4. Ausrüstungen für wissenschaftliche Forschung (C14) 5.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausrüstungen, die zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden (Art. 51 Abs. 1 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. a UStG 1994). Ausrüstungen sind Instrumente…
…außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person; b)sie werden von nicht gewinnorientierten öffentlichen oder privaten wissenschaftlichen, lehrenden und berufsbildenden Einrichtungen eingeführt und unter der Verantwortung der einführenden Einrichtung ausschließlich zu Unterrichtszwecken, zur Berufsausbildung oder für die wissenschaftliche Forschung verwendet; c)sie werden entsprechend ihrem…
…Personenkreis Begünstigt sind öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen sowie Abteilungen solcher Einrichtungen, deren Haupttätigkeit die Lehre oder die wissenschaftliche Forschung ist. Eine Ermächtigung zur abgabenfreien Einfuhr kann an private Einrichtungen, deren Haupttätigkeit die Lehre oder die wissenschaftliche Forschung ist, erteilt werden (siehe Abschnitt 0.3.4.)…
…handelt, kommt beispielsweise eine Bescheinigung des Zuchtbetriebes in Betracht, die Angaben über die durchgeführte Behandlung und über die dadurch erzielte Eignung der Tiere für wissenschaftliche Forschungszwecke enthält. 5.6. Menschliches BlutTherapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Blut- und Gewebegruppenbestimmung (C16) 5.6.1. Warenkreis…
…Demnach unterliegen zB Forschungsaufträge und sonstige wissenschaftliche Forschungen im Sinne des § 12 Forschungsorganisationsgesetz der USt (VwGH 20.9.1995, 92/13/0214). Rz 449: Erfolgt die Finanzierung des Vorhabens nicht im eigenen Interesse des Zahlenden, sondern besteht ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Forschungsprojektes…
…liegt. Demnach unterliegen zB Forschungsaufträge und sonstige wissenschaftliche Forschungen im Sinne des § 12 Forschungsorganisationsgesetz der Umsatzsteuer (VwGH 20.9.1995, 92/13/0214). Erfolgt die Finanzierung des Vorhabens nicht im eigenen Interesse des Zahlenden, sondern besteht ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Forschungsprojektes, so…
…Grundlagenforschung voranzutreiben, deren Ergebnisse abzusichern und auszubauen sowie neue Felder der Grundlagenforschung zu erschließen. Anwendungsorientierte Forschung, die ausschließlich auf die Vermarktung von Erkenntnissen gerichtet ist, ist nicht begünstigt. Zur wissenschaftlichen Tätigkeit gehören die wissenschaftliche Forschung und Lehre, aber auch die praktische Anwendung von Erkenntnissen, wenn…
…die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden | C15 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | C16 | Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur…
…Verwendung von Kulturgütern gemäß Buchstabe c) ist ohne Einfuhrgenehmigung oder Erklärung des Einführers zu folgenden Zwecken zulässig: -ausschließliche Verwendung der Kulturgüter von öffentlichen wissenschaftlichen, lehrenden oder berufsbildenden Einrichtungen zu Unterrichtszwecken, zur Berufsausbildung oder für die wissenschaftliche Forschung und unter deren Verantwortung, -vorübergehender Verleih von Kulturgütern…
…die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden | 51 | C14 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | 53 | C15 | Therapeutische Stoffe menschlichen…
…die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden | 51 | C15 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | 53 | C16 | Therapeutische Stoffe menschlichen…
…die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden | 51 | C15 | Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke | 53 | C16 | Therapeutische Stoffe menschlichen…
…3.Die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsaufgaben, der Entwicklung und Erschließung der Künste oder von der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, entsprechen, sowie damit verbundene wissenschaftliche und künstlerische Publikationen und Dokumentationen…
6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen (1) Das nichtkommerzielle Verleihen, Verschenken oder Tauschen von Herbariumsexemplaren (getrocknetem Pflanzenmaterial) und Exemplaren für die Diagnostik und forensische Forschung (wie in Anlage 9 beschrieben), sonstigen haltbar gemachten, getrockneten oder festumschlossenen Museumsexemplaren (auch Tieren) und lebenden Pflanzenmaterialien ist von den Beschränkungen ausgenommen…
…common knowledge and techniques for the area concerned" in Tz 84 des Frascati Manuals an (VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0060). Jede Forschungstätigkeit, durch die neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden sollen, setzt zweifellos eine zu beantwortende Fragestellung ("scientific and/or technological uncertainty") voraus…
…einen Vortrag. Inhalt des Vortrages ist die Mitteilung und Erläuterung der von ihm auf seinem Forschungsgebiet, zB Maschinenbau, gefundenen Ergebnisse. Zugleich händigt der Hochschullehrer allen Teilnehmern ein Manuskript seines Vortrages aus. Vortrag und Manuskript haben nach Inhalt und Form den Charakter eines wissenschaftlichen Gutachtens. Sie…
…daher auf Grund dieser Zielsetzung wirtschaftlich einen Einkommensersatz dar (zB Dissertationsstipendien, Habilitationsstipendien, Forschungsstipendien für Wissenschaftler). Preise für insbesondere wissenschaftliche Arbeiten sind nicht vom Begriff "Stipendien" erfasst, weil sie in Würdigung des Empfängers oder seiner Leistung(en) zuerkannt werden, zudem stellen sie wirtschaftlich keinen Einkommensersatz dar…
…gleichwertiges Pendant zur Universitätsforschung gilt die universitäre Erschließung und Entwicklung der Lehre der Kunst) gilt nichtKünste jedenfalls als wissenschaftliche Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 Z 1 ZBV 2016. Rz 8202c: Die Tätigkeit im Bereich der Wissenschaft und Forschung muss maßgeblich im öffentlichen Interesse Österreichs liegen…
…siehe Abschnitt 2.1.) können die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ein Genehmigungssystem errichten, das Einrichtungen die Durchführung von Forschung und Ex-situ-Erhaltung an invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung gestattet. In Fällen, in denen die Verwendung von Produkten…
…erbracht wird. 16.2.5 Wissenschaft Rz 5232: Eine Tätigkeit ist nicht schon dann wissenschaftlich, wenn sie auf Erkenntnissen der Wissenschaft aufbaut, diese verwertet und sich wissenschaftlicher Methoden bedient, sondern erst, wenn sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Forschung, somit dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse…