…Stellen, öffentliche Stellen und sonstige, dem öffentlichen Recht unterliegende Stellen". Diese unbestimmten Gesetzesbegriffe lassen eine weite Auslegung von "staatl. Organisationen" zu. So sind auch im Bereich des öffentlichen Rechts durch jeweilige Sondergesetzte oder Verordnungen neben den Gebietskörperschaften auch eingerichtete Personenkörperschaften (zB berufliche Interessenvertretungen wie Wirtschaftskammer…
…0071); Fixpreise mit einzelnen beauftragten Unternehmer sind jedoch unschädlich. Zu Fertigteilhäusern siehe Rz 6650. Rz 6650: Die unterschiedliche Behandlung eines angeschafften gegenüber einem hergestellten Gebäude steht einer weiten Auslegung des Begriffs des "selbst hergestellten Gebäudes" entgegen (VwGH 20.9.2001, 98/15/0071). Ein selbst…
4.8. Auslegung der AEO-Kriterien 4.8.1. Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften Im November 2020 wurde nach langer Diskussion ein Änderungsantrag betreffend Artikel 24 UZK-IA angenommen, der einige Änderungen mit sich brachte. Diese Änderungen berücksichtigen unter anderem auch das EuGH-Urteil 16…
…UStR 2000 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des geltenden Umsatzsteuerrechts durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. In die UStR 2000 wurden die weiter anwendbaren Teile des DE-Ust…
Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001 und dem Kapitalmarktoffensive-Gesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien…
Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), BGBl. I Nr. 106/1999 in der geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Sie sind somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren…
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 in der geltenden Fassung, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die überarbeiteten Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche…
Die Vereinsrichtlinien 2001 (VereinsR 2001) stellen einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem…
I Einleitung Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002) stellen einen Auslegungsbehelf zum Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991 idF AbgÄG 2001 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…
5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben 5.1 Betriebseinnahmen (inklusive Sanierungsgewinn) 5.1.1 Grundsätzliches 5.1.1.1 Betriebseinnahmen allgemein Rz 1001: Der Begriff der Betriebseinnahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Zur Auslegung sind daher die §§ 4 Abs. 4 und 15 EStG 1988 heranzuziehen. Betriebseinnahmen sind betrieblich…
27.7.3. Leibrentenverträge 27.7.3.1. Abgrenzungen Rz 1494: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition für den Leibrentenvertrag. Für die Auslegung sind §§ 1284 ff ABGB heranzuziehen (VwGH 7.10.1985, 84/15/0040; VwGH 17.3.1986, 84/15/0124). Danach liegt…
4.7.2. Unterscheidung gewerblich - privat Art. 32 SystemRL beinhaltet Hinweise, die der Auslegung des Begriffes Eigenbedarf dienen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: handelsrechtliche Stellung und die Gründe des Besitzers für den Besitz der vstW Ort, an dem sich die vstW befinden, oder, gegebenenfalls…
…Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Zusammenarbeit (1) Die Vertragsparteien arbeiten bei der einheitlichen Verwaltung und Auslegung dieses Protokolls zusammen und unterstützen einander über ihre Zollbehörden bei der Überprüfung der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse, auf der eine Ursprungserklärung beruht. (2) Um die Überprüfungen oder die…
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen (Regionales Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen…
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1…
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1…
Anlage 1 Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D 1.Die in den Anhängen A, B, C und D aufgeführten Arten werden bezeichnet: a)mit dem Namen der Art oder…
…außer Betracht bleiben kann. Diese Regelung wurde - losgelöst aus dem systematischen Zusammenhang - zu weit interpretiert. In einer systematischen Auslegung dieser Regelung ist zunächst der vorliegende Fall gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung unter Einsatz von Heizöl mit jenem blosser Wärmeerzeugung zu vergleichen. Wird aus dem Mineralöl ausschließlich…
…entfalten die steuerlichen OECD-Empfehlungen aber auch auf der Ebene des originär innerstaatlichen Rechts; und zwar insoweit, als sie Auslegungslücken füllen. Denn originär innerstaatliches Recht wird im Zweifel so zu verstehen sein, dass es einer Umsetzung einer OECD-Empfehlung nicht entgegensteht (siehe zB Rz 15…
…den AEO enthalten eine Reihe unbestimmter, und zum Teil auch in den AEO-Leitlinien nicht näher erläuterte Begriffe. Um die einheitliche Auslegung sicherzustellen, gelten für die Zwecke der Anwendung der Vorschriften über den AEO im Anwendungsgebiet die nachstehenden Begriffsbestimmungen: 2.1. Zollvorschriften Als zoll- und…