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256 Treffer2028 msnur geltende Fassungen
LRL 2012 Rz 195–19710.2.2. Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10.2.2. Sonderbestimmungen Rz 195: Im Zusammenhang mit vorläufigen Bescheiden enthält die BAO zwei Sonderbestimmungen, nämlich § 208 Abs. 1 lit. d BAO (Verjährungsbeginn) und § 209 Abs. 4 BAO (absolute Verjährung). Rz 196: Nach § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt die Verjährung in den…

KStR 2013 Rz 250–2602.10.5 Ausnahmebescheid (§ 6a Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…nicht. Die zuständige Abgabenbehörde kann vielmehr gemäß § 200 BAO vorläufige Bescheide erlassen. Die Behörde hat jedenfalls die antragstellende gemeinnützige Bauvereinigung vom Antrag auf Einleitung des Entziehungsverfahrens in Form einer Zwischenerledigung in Kenntnis zu setzen. Rz 259: Die zuständige Abgabenbehörde hat den Ausnahmebescheid unter der in …

ZK-20307.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Vermerk "Abgabenfreiheit vorläufig festgestellt und Eingangsabgaben ausgesetzt" anzubringen und sodann die Einfuhr der betreffenden Waren unter Aussetzung der Eingangsabgaben zu genehmigen. 7.3.3.3. Endgültige Feststellung Nach Einlangen der Entscheidung der EU-Kommission erklärt das zuständige Zollamt die vorläufige Feststellung mittels Bescheid für endgültig…

EStR 2000 Rz 1345–13485.5.4a.7 Weitere Regelungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 6 Abs. 1 Z 5a des Umsatzsteuergesetzes 1994 befreit sind. Die Befreiung knüpft an durch Bescheid begünstigte mildtätige Einrichtungen an. Hier ist an Stelle des gemeinen Wertes der Buchwert im Zeitpunkt der Zuwendung als Betriebsausgabe anzusetzen. Durch die einmalige Abzugsfähigkeit des Buchwerts im Zeitpunkt der…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Rz 203). Fehlt eine solche Bescheidbegründung, tut dies der Vorläufigkeit aber keinen Abbruch (VwGH 28.2.2012, 2010/15/0164). Bestehen die Voraussetzungen des § 200 Abs. 1 BAO, liegt die Erlassung vorläufiger Bescheide im Ermessen der Abgabenbehörde (zB VwGH 5.3.2009, 2007/16/0142…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…vorläufige Festsetzung (Beschwerdevorentscheidung) | 8.000 Euro | 3. endgültiger ESt-Bescheid | 13.000 Euro Die Nachforderung von 5.000 Euro auf Grund des endgültigen ESt-Bescheides wird gemäß § 210 Abs. 1 BAO einen Monat nach Bekanntgabe dieses Bescheides fällig. Rz 26: Durch einen…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…keine rechtskräftige Bestrafung der Körperschaft erfolgen wird, ist ein Nichtveranlagungsbescheid vorläufig zu erlassen, weil auf Grund der Annahme des Vorliegens der abgabenrechtlichen Begünstigung keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs ist dieser Bescheid für endgültig zu erklären. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung ist…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Parteiengehörs entsprechende Maßnahmen zur Erhebung des Zollschuldbetrages zu setzen, dh. der Zollschuldbetrag muss festgesetzt, buchmäßig erfasst (in das Datenverarbeitungssystem der Zollverwaltung oder ein sonstiges Evidenzsystem eingegeben) und dem Zollschuldner amtlich mitgeteilt werden. Die Vorschriften der Bundesabgabenordnung betreffend Bescheide (§§ 92 ff BAO) und Abgabenbescheide im Besonderen (§…

GK-04202.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat)
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…des Verkehrs die Wiedererteilung vorläufig für die restliche Dauer des Verwaltungsverfahrens mit Bescheid unter Anwendung des § 57 AVG genehmigt. Da es sich um eine bloß vorläufige und überdies kurzfristige Konzession handelt, wird keine Konzessionsurkunde ausgestellt. Das Original oder (ausnahmsweise) eine Kopie des Bescheides (Muster siehe…

KStR 2013 Rz 64–741.2.1.2.3 Betriebe gewerblicher Art als Steuersubjekte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…des Rechtsträgers verschieden ist, wiewohl zivilrechtlich als Rechtsperson nur eine juristische Person, nämlich die öffentlich-rechtliche Körperschaft existiert. Daher hat ein Körperschaftsteuerbescheid unmittelbar an den Betrieb gewerblicher Art als Bescheidadressat zu ergehen. Hat eine Körperschaft öffentlichen Rechts mehrere Betriebe gewerblicher Art, ist jeder dieser Betriebe…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…dem 15. Februar des Folgejahres festgestellt oder kann eine Aufrollung nicht erfolgen, weil der Arbeitnehmer bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, hat der Arbeitgeber dies dem Finanzamt zum Zwecke einer bescheidmäßigen Festsetzung (§ 202 BAO) mitzuteilen. Die Berichtigung des Lohnzettels darf diesfalls erst erfolgen, wenn dem…

VB-080010.2. Verwaltungsübertretungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar; hinsichtlich der Tatortfiktion siehe Abs. 1a; c)entgegen Artikel 22 Abs. 4 der EG-VerbringungsV Abfälle verbringen oder Auflagen oder Bedingungen in den Bescheiden gemäß § 69 oder § 71a AWG 2002 nicht einhalten (§ 79 Abs. 2 Z 18 AWG 2002…

GK-05003. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Gemäß § 23 iVm § 24 GütbefG und § 10 iVm § 11 CEMT-DigiG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Güterverkehrdie gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen oder einergemäß § 23 Abs. 1 Z 3, Z 6…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…EStG 1988 kommt nicht zur Anwendung. Ebenso ist bei Zahlungen gemäß § 61 ASGG (vorläufige Rechtswirkung des Urteils erster Instanz) vorzugehen. Fall D: Der Arbeitnehmer ficht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen Vergleich. a) Es wird vereinbart, dass die Kündigung aufrecht bleibt…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…zu beurteilen, ob nach dem Willen der Parteien im vorliegenden Fall tatsächlich eine unentgeltliche Übertragung zwischen Angehörigen vorgelegen ist. Ist dies der Fall, sind die entsprechenden Bescheide auf Antrag des Steuerpflichtigen innerhalb der Ein-Jahres-Frist des § 299 BAO gegebenenfalls aufzuheben bzw. abzuändern. Auch im…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…vorläufigen Bescheides (§ 200 BAO) treten, sowie bei weiteren vorläufigen Bescheiden ist bezüglich der Fälligkeit Folgendes zu beachten: Rz 22: Ist die nunmehr festgesetzte Abgabe höher als die mit früherem Bescheid festgesetzte, so tritt für den Mehrbetrag die Fälligkeit einen Monat nach Bekanntgabe des neuen Bescheides…

LRL 2012 Rz 202–20310.4. Anzeige- und Erklärungspflichten
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…EStG 1988 Steuererklärungen einzureichen. Rz 203: Nach § 120 Abs. 3 BAO ist die Beseitigung der Ungewissheit nur anzeigepflichtig, wenn die Ungewissheit im vorläufigen Bescheid angeführt ist, wenn die angeführte Ungewissheit tatsächlich eine Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 erster Satz BAO ist. Die gemäß …

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen (§ 120 Abs. 2 BAO). Die Beseitigung einer im vorläufigen Bescheid genannten Ungewissheit (§ 200 Abs. 1 BAO) und ein Eintritt eines im Bescheid angeführten, in Betracht kommenden rückwirkenden Ereignisses (§ 295a BAO) ist dem für die Erhebung der…

LRL 2012 Rz 19010.1.2. Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 1 LVO
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…auszugehen ist, ist nicht im Rahmen einer ex ante-Betrachtung zu beurteilen. Es kann daher auch im Falle einer "großen Vermietung" eine Ungewissheit iSd § 200 Abs. 1 BAO vorliegen, welche die Erlassung eines vorläufigen Bescheides rechtfertigt (vgl. VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0042).

LRL 2012 Rz 10–123. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…sich im jeweiligen Veranlagungszeitraum (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung ab Beginn der Liebhabereiprüfung) darstellen, die Absicht, innerhalb eines absehbaren, mehrjährigen Zeitraums einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, nachvollziehbar ist ("Jahr-für-Jahr-Betrachtung"). Die Erlassung vorläufiger Bescheide kommt grundsätzlich nicht in Betracht (siehe Rz 190).