…Entscheidung ohne vorherigen Antrag Außer in dem Fall, in dem eine Zollbehörde als Gericht handelt, gelten Artikel 22 Absätze 4, 5, 6 und 7, Artikel 23 Absatz 3 und die Artikel 26, 27 und 28 auch für die Entscheidungen, die die Zollbehörden ohne vorherigen Antrag…
15.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung 15.7.2.5.1 Teilwertabschreibung vor der Firmenwertabschreibung Rz 1141: Sollte auf eine Beteiligung vor der Gruppenzugehörigkeit eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen worden sein, ist der abschreibbare Firmenwert um die volle Teilwertabschreibung (samt noch offener Teilwert-Siebentel…
8.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis) 8.6.1. Grundsätzliches Art. 69 UZK-IA Werden Ursprungserzeugnisse, für die ein Präferenzursprungsnachweis vorliegt noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und werden der Überwachung einer Zollstelle in der Union unterstellt, so…
8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Syrien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils…
8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in einem EWR-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder…
8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der EU oder in einem EFTA-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf…
…als Bezugspunkt dienen. **** In Bezug auf den Begriff ,nahezu ausschließlich' können internationale und nationale Spezifikationen als Bezugspunkt dienen. ***** Verbraucherabfälle sind ausgeschlossen. ****** Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (R3 in Anlage IV Abschnitt B) mit vorheriger Sortierung und erforderlichenfalls vorübergehender, einmaliger Lagerung…
Anhang IVA - in Anhang III aufgeführte Abfälle, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Artikel 3 Absatz 3) Dieser Anhang enthält derzeit keine Einträge.
…1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder auf den Färöer der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils dieser Erzeugnisse…
…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in der Türkei der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder…
…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Algerien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines…
…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Marokko der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines…
…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Tunesien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines…
Artikel 244 Gebäude und Tätigkeiten in einer Freizone (1) Die Errichtung von Gebäuden in einer Freizone bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Zollbehörden. (2) Nach Maßgabe der zollrechtlichen Vorschriften sind alle industriellen und gewerblichen Tätigkeiten sowie alle Dienstleistungen in einer Freizone zulässig. Die Ausübung dieser…
3. Veredelungsverkehr 3.1. Voraussetzung vorherige Bewilligung (1) Für die Inanspruchnahme des wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse ist eine vorherige Bewilligung erforderlich. (2) Die Maßnahme gilt für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse, die das Ergebnis von Veredelungsverkehren in einem Drittland sind, sofern eine…
…Gütern und Technologien der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 ist - abhängig vom Verwendungs- und Bestimmungszweck - entweder gänzlich verboten oder nur auf Grund einer vorherigen Genehmigung (siehe Abschnitt 1.6.) durch die zuständige Behörde möglich. 3A.2. Einfuhr von in Anhang I und Anhang II der…
…1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. (2) Als Linienverkehr gilt unabhängig davon, wer Veranstalter…
1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. Eine Anpassung (Änderung) der Beförderungsbedingungen eines solchen Verkehrsdienstes…
6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…
Artikel 199 Aufgabe Nicht-Unionswaren und Waren, die in die Endverwendung übergeführt wurden, können mit vorheriger Genehmigung der Zollbehörden vom Inhaber des Zollverfahrens bzw. vom Besitzer der Waren zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden.