…auch die Verwendung von Kerosin als Treibstoff begünstigungsschädlich (siehe unten Rz 243). 4.1.4 Kombinierte Nomenklatur Rz 207: Bei der Kombinierten Nomenklatur im Sinne dieses Bundesgesetzes, nach der sich die Qualifikation eines Energieträgers als vergütungsfähig richtet, handelt es sich um die Warennomenklatur nach Art…
…hier ist ein Vergütungsanspruch nur insoweit gegeben, als vergütungsfähige Energieträger unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke und nicht zur Erzeugung und Lieferung von Wärme eingesetzt werden. Beispiel 7: Ein Betrieb erwirbt mit Kohleabgabe belastete Kohle zur betrieblichen Verwendung im Produktionsprozess. Daneben veräußert er Kohle in geringem…
… 1 Abs. 1 iVm Abs. 3 EnAbgVergG ergebenden Abgaben auf die dort genannten Energieträger, somit die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe, die Kohleabgabe und die Mineralölsteuer auf bestimmte Mineralöle sind vergütungsfähig. Andere in Energierechnungen enthaltene Zuschläge oder (Neben)Gebühren (wie zB Zuschläge bzw. Ausgleichsbeträge nach dem Bundes…
…der Steuerbetrag ausgewiesen wird, sondern ist die jeweilige Menge des Primärenergieträgers bekannt zu geben. Rechtslage ab 1. Februar 2011: Rz 257: Wird einem Unternehmen unmittelbar für einen Produktionsprozess aus einem vergütungsfähigen Energieträger erzeugte Wärme oder Dampf geliefert, so hat der Lieferer, zB bei KWK-Anlagen…
…zu beurteilen, liegt auch kein anspruchsberechtigter Produktionsbetrieb im Sinne der Energiesteuerrichtlinie vor. 4.2.1.2.6 Produktionsbetriebe - vergütungsfähige Energieabgaben Rz 238: Bei der Ermittlung des Vergütungsbetrages können nur jene Energieabgaben zum Ansatz gebracht werden, die auf vergütungsfähige Energieträger (siehe Rz 204) entfallen, die im…
…betrieblichen Zwecken) bezogene Wärme, Dampf oder Warmwasser, wenn sie aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden (siehe auch Rz 238). Hierfür ist erforderlich, dass der Antragsteller über eine Mitteilung des Lieferers verfügt, in der ihm die genaue Menge des jeweils verwendeten Energieträgers (Elektrizität, Erdgas, Kohle oder Mineralöl)…
…entrichteten Energieabgaben) zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt sind. 4.2.2.1.2 inhaltliche Erfordernisse Rz 245: Der Antrag hat die im Betrieb verbrauchte Menge an den in § 1 Abs. 3 genannten Energieträger und die in § 1 EnAbgVergG genannten Beträge genau zu enthalten (§ 2 Abs…
…Energiesteuerrichtlinie"): Voraussetzung für eine Energieabgabenvergütung wird daher in Anlehnung an Art. 11 Abs. 1 der Energiesteuerrichtlinie die "betriebliche Verwendung der Energieträger durch eine Betriebseinheit sein, die selbstständig und unabhängig von ihrem Ort Ware liefert, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis diese wirtschaftliche Tätigkeit…
…sodass Anlage nachweisbar eine Vergütung übern elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 40% dann ist die tatsächlich eingesetzte Kohlemenge hinaus nichtgesamte Kohle vergütungsfähig (siehe Rz 138 erfolgen kann). 3.3.1.3 Verwendung für nicht energetische Zwecke Rz 140: Der Verbrauch von Kohle für so genannte nicht…
1.1.8. Nicht genutzte Wärme Bereits die Vorgängerregelung sah vor, dass - unabhängig von der gewählten Nachversteuerungsmethode (exakte Abgrenzung, "Pauschalnachversteuerung" der gesamten in einer begünstigten Anlage eingesetzten Mineralölmengen oder Pauschalnachversteuerung nach dem Wirkungsgrad der Anlage) - Wärme, die nicht genutzt wird, außer Betracht bleiben kann. Diese…
3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…
…Energiesteuerrichtlinie"): Voraussetzung für eine Energieabgabenvergütung ist nach Art. 11 Abs. 1 der Energiesteuerrichtlinie die "betriebliche Verwendung" der Energieträger durch eine Betriebseinheit, die selbstständig und unabhängig von ihrem Ort Ware liefert oder Dienstleistungen erbringt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis diese wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgeübt…
2.3. Heizstoffe 2.3.1. Heizstoffe Heizstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöle genannten Kohlenwasserstoffe, die zum Verheizen dienen, mit Ausnahme von Erdgas, Kohle, Petrolkoks, Torf und vergleichbaren festen Kohlenwasserstoffen (§ 2 Abs. 3 MinStG 1995). Auch hier stimmen die österreichische…
…der derzeit freielektrische Wirkungsgrad niedriger als 20%, ist jedenfalls die Pauschalregelung anzuwenden. Hat die Anlage nachweisbar einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 45% dann ist das gesamte Erdgas vergütungsfähig (siehe Rz 84). Rz 87: Das Ergebnis ist in Normkubikmeter umzurechnen, wobei zur Vereinfachung davon auszugehen ist…
1.1.1. Verbleites Benzin Wenn im § 3 Abs. 1 Z 2 MinStG 1995 ein Steuersatz für verbleites Benzin vorgesehen ist, obwohl nach österreichischen Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen von verbleitem Benzin verboten ist (Ausnahmen gelten bezüglich des Flugverkehrs) bedeutet dies, dass dieser Steuersatz zur Anwendung kommt…
2.2. Kraftstoffe (einschließlich biogene Stoffe) 2.2.1. Kraftstoffe Kraftstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöl genannten Waren (ausgenommen Erdgas), die als Treibstoff oder als Zusatz oder Verlängerungsmittel von Treibstoffen dienen (§ 2 Abs. 2 MinStG 1995). In der Regel handelt…
1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…
1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen | | | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…
2.2 Steuergegenstand 2.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 72: Die Definition des Erdgases erfolgt im § 2 ErdgasAbgG der Kombinierten Nomenklatur (KN), Erdgas im Sinne der Bestimmung der Unterposition 2711 21 00 der KN wird besteuert. Rz 73: Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas…
…11/98 vom 30. Jänner 1998 betreffend Sonderfälle steuerlicher Begünstigungen für Anlagen zur gemeinsamen Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme, Pauschalnachversteuerung nach dem Wirkungsgrad im Falle des Einsatzes mehrerer Energieträger. Die Aufnahme dieser ZD-Infos in VS-1130 ist geplant. 1.1.7. "Pauschalnachversteuerung" der…