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198 Treffer168 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Löhne und Gehälter". Der Begriff der "verdeckten Ausschüttung" kann zwar bei Vereinen, denen eine "Gewinnausschüttung" fremd ist, nicht zum Tragen kommen (VwGH 10.7.1996, 94/15/0005). Dessen ungeachtet sind die entsprechenden Beträge als Einkommensverwendung anzusehen. Die Steuerbemessungsgrundlage darf durch Zuwendungen, die ihre Ursache…

KStR 2013 Rz 925–934Steuerhinterziehung
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…und dies nicht betrieblich veranlasst (zB Arbeitnehmerförderung, welche für alle Dienstnehmer - auch den Anteilsinhaber - gleich gestaltet wird) ist. Zum Vorliegen verdeckter Zuwendungen zu Lasten der Privatstiftung siehe im Übrigen StiftR 2009 Rz 76 bis Rz 97. Wendet eine GmbH, die im Eigentum einer Privatstiftung steht…

StiftR 2009 Rz 228–2329. Rechtsgeschäftliche Beziehungen zur Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Eine offene Zuwendung liegt vor, wenn sie nach außen als Begünstigung erkennbar ist. Dagegen ist eine verdeckte Zuwendung in ein anderes Rechtsgeschäft (Kauf, Miete, Darlehen, ua.) gekleidet und daher nicht eindeutig als Begünstigung erkennbar. Verdeckte Zuwendungen sind hinsichtlich ihrer steuerlichen Konsequenzen grundsätzlich gleich zu behandeln…

KStR 2013 Rz 576–58213.1.7 Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Eine verdeckte Ausschüttung im Empfängerbereich wäre aber dann denkbar, wenn die Spenden an einen Anteilsinhaber oder eine dieserdiesem nahe stehenden Person fließen und auf Grund besonderer Umstände nur durch die Eigentümerstellung erklärbar sind. Unentgeltliche Zuwendungen einer Körperschaft an ein Museum ihres Alleingesellschafters (einer Körperschaft öffentlichen…

EStR 2000 Rz 7758–775929.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen Rz 7758: § 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995 sieht weiters bei offenkundigen verdeckten Ausschüttungen iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 einen zwingenden KESt-Abzug mit nachfolgendem Rückerstattungsverfahren vor. Es wird damit die ausländische Muttergesellschaft…

EStR 2000 Rz 7767–777129.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft Rz 7770: Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft sind nach Maßgabe des § 5 Z 14 KStG 1988 befreit (siehe dazu KStR 2013 Rz 300). 29.6.6.6 Zuwendungen von Stiftungen Rz 7771: Zuwendungen von nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftungen sowie vergleichbaren ausländischen…

EStR 2000 Rz 7753–775429.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…den offenen Ausschüttungen auch verdeckte Ausschüttungen an inländische Körperschaften und inländische Betriebsstätten von EU/EWR-Körperschaften (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c), sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, unter die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94 Z 2 EStG 1988. Erfolgt eine als verdeckte Ausschüttung qualifizierte Vorteilsgewährung…

EStR 2000 Rz 775529.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften 29.6.2.2.1 Voraussetzungen für die Befreiung Rz 7755: Die Befreiung umfasst jene Kapitalerträge, die an eine ausländische Gesellschaft gezahlt werden, welche die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der…

EStR 2000 Rz 7756–775729.6.2.2.2 Verhältnis § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…nach der Ausschüttung, ist sie jedenfalls nicht mehr als zeitnah anzusehen. Bei Vorliegen einer solchen Bestätigung kann der KESt-Abzug unterbleiben, sofern weder eine offenkundige verdeckte Ausschüttung vorliegt noch Umstände erkennbar sind, die Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung auslösen und die übrigen in § 94…

EStR 2000 Rz 7760–776129.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…

EStR 2000 Rz 776229.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…

EStR 2000 Rz 7763–776429.6.5.2 Beginn, Ende und Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.6.5.2 Beginn der Befreiung, Ende und Weiterleitung an das FinanzamtUmfang der Befreiung Rz 7763: Die Befreiung von der Abzugspflicht istbeginnt ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem die digitale Befreiungserklärung - bei Wertpapieren für das auf Depot liegende Wertpapier - bei der Bank vorliegt, jedoch…

EStR 2000 Rz 7765–776629.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…

EStR 2000 Rz 7772–777529.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

29.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988) Siehe dazu Abschnitt 29.3.2.2. 29.6.8 Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gemäß § 93 Abs. 3 EStG 1988 idF vor Budgetbegleitgesetz 2011 von internationalen Finanzinstitutionen (nunmehr § 124b Z 186 EStG 1988) Rz…

EStR 2000 Rz 7776–777729.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…die Rückerstattung der KESt mittels Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragen. Ab 1.1.2021 ist für die KESt-Rückerstattung das Finanzamt für Großbetriebe zuständig. 29.6.14 Befreiung für Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privatstiftung (§ 94 Z 14 EStG 1988)…

KStR 2013 Rz 504–51111.2.4 Verdeckte Einlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…ist die Leistung ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung (zB als Darlehen oder stille Beteiligung) als verdeckte Einlage anzusehen. Rz 508: Eine unklare Vertragsgestaltung, nämlich keine Vereinbarung über Rückzahlung bzw. Verzinsung, sind Anhaltspunkte dafür, dass kein echtes Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt (VwGH 28.4.1999…

KStR 2013 Rz 565–56713. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…es ist daher auch dann geboten, wenn es auf Empfängerebene nur zu einer Verlagerung der Besteuerungsgrundlage in eine andere Einkunftsart kommt. Rz 566: Verdeckte Ausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft zu Unrecht vermindern…

KStR 2013 Rz 56212.3.2 Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

12.3.2 Verdeckte Ausschüttungen Rz 562: Verdeckte Ausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an die unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht…

EStR 2000 Rz 2600–26096.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…dar. Rz 2601: Verdeckte Einlagen sind alle nicht ohne weiteres als Einlagen erkennbare Zuwendungen (Vorteilseinräumungen) einer an der Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Person, die von einer dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Person nicht gewährt würden. Bei der verdeckten Einlage erhält die Körperschaft vom Anteilsinhaber…

KStR 2013 Rz 609–61313.5 Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…VwGH 16.12.2010, 2007/15/0013). 13.5.1 Allgemeines Rz 610: Wird die überhöhte Vermögenszuwendung der Körperschaft durch eine gleichwertige Zuwendung des Anteilsinhabers an die Körperschaft ausgeglichen, spricht man von einem Vorteilsausgleich; es liegt keine verdeckte Ausschüttung vor (Rz 609). Da grundsätzlich jede…