Findok · Richtlinien
KStR 2013 Rz 562
12.3.2 Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinie2025-0.080.711gilt ab 13.03.2013
Inhaltsverzeichnis der KStR 2013
Wortlaut laut Findok
12.3.2 Verdeckte Ausschüttungen
Rz 562:
Verdeckte Ausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an die unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt werden (zB VwGH 31.3.2000, 95/15/0056, 95/15/0065; VwGH 27.6.2012, 2008/13/0148).
Siehe dazu ausführlich Rz 565 bis 990.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.080.711
- GZ der Erstfassung
- BMF-010216/0009-VI/6/2013
- Stammnummer
- 64333
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 9)
- Gültig
- 13.03.2013 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF