RIS AI
51 Treffer1642 msnur geltende Fassungen
UP-40028.3. Nachträgliche Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1…

UZK-IAArtikel 117 Nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, wenn a)sie aufgrund eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt wurde oder b)den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen…

UZK-IAUnterabschnitt 3 Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…auch nach der Ausfuhr der Erzeugnisse ausstellen, auf die es sich bezieht, a)wenn es aufgrund eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt wurde oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A…

UP-30002.8. Nachträgliche Ausstellung; Duplikate
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…1. Nachträgliche Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen Warenverkehrsbescheinigungen können vom Zollamtvon der Zollstelle auch nach der Ausfuhr der betreffenden Ware erteilt werden, wenn die Ausstellung bei der Ausfuhr der Ware in Folge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände unterblieben ist; den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1…

UP-58008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

…nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-57008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.11.2023

…nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-62008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

…nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1…

UP-55008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-53007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-8101Abschnitt 5.2.
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…auch nach der Ausfuhr der Erzeugnisse ausstellen, auf die es sich bezieht, a)wenn es aufgrund eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt wurde oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A…

UP-44008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UZK-IAKapitel 2 Warenursprung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…auf die sie sich beziehen, ausgestellt werden, wenn sie aufgrund eines Irrtums, unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände nicht bei der Ausfuhr ausgestellt wurden. Die Ausstellungsbehörden dürfen ein Ursprungszeugnis gemäß Absatz 1 nur dann nachträglich ausstellen, wenn sie sich vergewissert haben, dass die Angaben im Antrag…

UP-44038. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-44018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-44028. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-49008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.04.2020

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1…

UP-48108. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien15.04.2020

…nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den zuständigen Behörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…

UP-51008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2020

…ausnahmsweise nach der Ausfuhr der Erzeugnisse, auf die sie sich bezieht, ausgestellt werden, a)wenn sie infolge eines Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist, oder b)wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine WVB EUR.1…