Artikel 20 Ablehnung eines Antrags auf zentrale Zollabwicklung Bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des CCI bzw. des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU kann die entscheidungsbefugte Zollbehörde Anträge auf zentrale Zollabwicklung ablehnen, wenn die Bewilligung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.
Artikel 177 Lagerung von Unionswaren zusammen mit Nicht-Unionswaren in einer Lagerstätte (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden Unionswaren zusammen mit Nicht-Unionswaren in einem Zolllager gelagert und ist es unmöglich oder wäre es nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, jederzeit die Nämlichkeit…
…nach Artikel 73 des Zollkodex kann erteilt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 166 des Zollkodex würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. b)Der festgelegte Zollwert würde sich nicht erheblich vom Zollwert unterscheiden, der festzulegen wäre…
…Nach § 1 Wertpapier-Anschaffungskosten-VO gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten auch dann als nicht bekannt, wenn sie von der depotführenden Stelle nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die steuerlichen Anschaffungskosten nicht vollautomatisch ohne Adaptierungen verarbeitet werden können…
…Aufgrund dieser geringen steuerlichen Auswirkung erscheint eine genaue Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge nicht zweckmäßig, weil der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Daher sollen die als steuerpflichtig zu behandelnden Ertragsbestandteile im Wege einer pauschalen Methode - wobei sich die konkrete Ermittlung dieser Erträge nach den Grundsätzen…
…2.5.1.) können Anträge auf zentrale Zollabwicklung gemäß Artikel 20 UZK-TDA abgelehnt werden, wenn die Bewilligung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde. 7.4.1.1.1. Prüfung der Verhältnismäßigkeit vor Antragsannahme Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen für den Informationsaustausch zwischen den beteiligten…
…a)die zuständige Zollbehörde ist der Auffassung, dass sie die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens überwachen und Kontrollen durchführen kann, ohne dass dies gemessen an den Erfordernissen des betreffenden Beteiligten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordert; b)der Antragsteller führt Aufzeichnungen, die den zuständigen Zollbehörden die Durchführung wirksamer…
…Die Bewilligungen gemäß Buchstabe b werden nur erteilt, wenn die Zollbehörden das Verfahren überwachen und Kontrollen durchführen können, ohne dass dies gemessen an den Erfordernissen des betreffenden Beteiligten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordert, und der Beteiligte Aufzeichnungen führt, die den Zollbehörden die Durchführung wirksamer Kontrollen…
…Auffassung ist, dass sie die TIR-Verfahren überwachen und Kontrollen durchführen kann, ohne dass dies gemessen an den Bedürfnissen des Beteiligten zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führt. (3) Die Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers gilt für TIR-Verfahren, die in dem Mitgliedstaat, in dem…
…Artikel 39 Buchstaben a, b und d des Zollkodex. (2) Die Bewilligungen werden nur gewährt, wenn die Zollbehörde der Auffassung ist, dass sie das Unionsversandverfahren überwachen und Kontrollen durchführen kann, ohne dass dies gemessen an den Bedürfnissen des Beteiligten zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führt.
…solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden zur Feststellung der Nämlichkeit der Ersatzwaren festlegen, um sie von den Unionswaren oder den Nicht-Unionswaren unterscheiden zu können. Ist es unmöglich oder wäre es nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, jederzeit die Nämlichkeit jeder Warenart zu sichern…
…die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben sein könnte. Die Beurteilung obliegt der Zollbehörde. 2.4.6. Wirtschaftliche Voraussetzungen | UZK | UZK-DA |…
…der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben sein könnte. Die Beurteilung obliegt dem Zollamt. 2.3.6. Wirtschaftliche Voraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art…
…herangezogenen Vergleichsunternehmen. Für die Ermittlung der Bandbreite (Rz 76) kann daher ein Mehrjahreszeitraum angesetzt werden, wobei durch die Anwendung eines (zB nach Umsatz) gewichteten Durchschnitts unverhältnismäßig großen Schwankungen einzelner Jahre entgegenzuwirken ist. Bei der Anwendung von Mehrjahresdaten ist auf ein konsistentes Vorgehen zu achten. Dabei…
…prüfen. 2.5.7.1.2. Gemeinsame Lagerung Sollen Unionswaren zusammen mit Nicht-Unionswaren in einem Zolllager gelagert werden und ist es entweder unmöglich oder unverhältnismäßig schwierig die Nämlichkeit jeder Warenart jederzeit zu sichern (zB Lagerung in Tanks oder Silos), so ist in der Bewilligung…
…zwingend der gemeine Wert zum 1.4.2012 als Anschaffungskosten anzusetzen ist. Die Anschaffungskosten gelten auch dann der depotführenden Stelle als nicht bekannt, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können (§ 1 WP-Anschaffungskosten-VO, näheres dazu EStR 2000 Rz 7734 f). Rz…
…dass sie in der Lage sein wird, die von dem Antragsteller ausgestellten Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu überwachen und Kontrollen durchzuführen.(*) (3b) Die in Absatz 1 genannte Bewilligung umfasst insbesondere Folgendes: a)die Bedingungen, unter denen Aufzeichnungen dem Zoll zu…
…Bewilligungen gemäß Absatz 1 werden nur erteilt, wenn a)die Zollbehörden das Verfahren überwachen und Kontrollen durchführen können, ohne dass dies gemessen an den Erfordernissen des betreffenden Beteiligten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordert, und b)die Beteiligten Aufzeichnungen führen, die den Zollbehörden die Durchführung wirksamer…
…4.5.2017, Rs C-274/15, Kommission/Luxemburg). Können Dienstleistungen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand direkt zugeordnet werden, ist davon auszugehen, dass diese zu 1% steuerpflichtig sind. Bis 31.12.2018 kann aus Vereinfachungsgründen eine sonstige Leistung auch dann nach § 6 Abs…
…von geringfügigen Berichtigungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abstand zu nehmen, wenn damit ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand verbunden wäre. In solchen Fällen sind Mehrbeträge an abziehbarer Vorsteuer als Betriebseinnahme und Minderbeträge als Betriebsausgabe zu verrechnen. Rz 739: Von den oben dargelegten Änderungen des Vorsteuerabzuges sind die Berichtigungen…