…dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten zwischen…
…für einen Familienwohnsitz (Rz 343 f) nicht vor, so ist stets der der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz für das Pendlerpauschale maßgeblich. 5.4.2b Wochenpendler - Familienheimfahrten Rz 259a: Wochenpendler, welche die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllen (Rz 341 ff), können für den Kalendermonat die tatsächlichen Kosten…
…Bei Auslandreisen ist es möglich, die Auslandsreisesätze für die Nächtigung nach der Höchststufe (RGV) zu verrechnen. Das pauschale Nächtigungsgeld für einen bestimmten Einsatzort kann bei Vorliegen von tatsächlichen Nächtigungen nur für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten (Dienstreise - 2. Tatbestand) gemäß § 26 Z 4 EStG…
…Deckung eines zweckentsprechenden Wohnbedürfnisses dient, dann ist die tatsächliche Größe der Unterkunft oder eine eventuelle Mitbenützung der Wohnung (zB durch studierende Kinder) unbeachtlich. Soweit die Hotelkosten - unter Berücksichtigung der Anzahl der monatlichen Nächtigungen - den Betrag von 2.200 Euro nicht überschreiten, bestehen keine Bedenken gegen…
…Hinweise dafür sind Scheidungsdokumente, Obsorgebeschluss und die tatsächliche Kostentragung für die Haushaltsführung (zB Miete, Grundsteuer, Betriebskosten für das eigenes Haus). Zu prüfen ist weiters, ob eine Unzumutbarkeit für die Verlegung des Familienwohnsitzes entsprechend LStR 2002 Rz 345 vorliegt. Im Anlassfall könnte dies insbesondere zutreffen auf…
…betrieblichen Interesse für die Ausbildung oder Fortbildung des Arbeitnehmers aufgewendet werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Unabhängig davon, ob in jedem Einzelfall tatsächlich ein Überwiegen des betrieblichen Interesses des Dienstgebers nachgewiesen wird (siehe Rz 696), bestehen keine Bedenken, die übernommenen Studienbeiträge als gemäß …
…unüblich, so ist nur eine geringere Anzahl von Familienheimfahrten steuerlich absetzbar (VwGH 11.01.1984, 81/13/0171). 5.9.11.3 Art der Aufwendungen Rz 356: Als Fahrtkosten sind jene Aufwendungen abzusetzen, die durch das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel anfallen (Bahnkarte, KFZ-Kosten, Flugkosten). Der…
…Einsatzort (soweit keine länger als sechs Kalendermonate dauernde Unterbrechung vorliegt) sind zusammenzurechnen, bis ein Zeitraum von sechs Monaten (das sind 183 Tage) erreicht ist. Maßgebend ist also der tatsächliche Aufenthalt am Einsatzort (inkl. An- und Abreisetag), sodass bei Unterbrechungen eine tageweise Berechnung zu erfolgen hat…
…Tagen im Kalendermonat zum Familienwohnsitz zurück, liegt kein Anwendungsfall für die Berücksichtigung von Familienheimfahrten vor, sondern es steht das Pendlerpauschale für Wegstrecken über 60 km zu (vgl. Rz 259a). Daneben können für die Wegstrecke, die über 120 km hinausgeht, die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden…
…1 Z 16b EStG 1988 (Rz 700). Erfolgt aus beruflichen Gründen eine Nächtigung an einem dieser Standorte, können die tatsächlichen Nächtigungskosten vom Arbeitgeber nicht steuerbar ersetzt werden. Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen zwei Mittelpunkten der Tätigkeit (zwischen zwei Standorten) siehe Rz 710a. Rz 702: Für…
…fallen (VwGH 29.07.2010, 2007/15/0235). Eine bloße Nutzung als arbeitsplatznahe Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung begründet keinen Hauptwohnsitz, dieser ist grundsätzlich am Familienwohnsitz anzunehmen. Wird ein Steuerpflichtiger aufgrund diplomatischer, berufskonsularischer oder vergleichbarer Vorrechte als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt (Rz 326, Rz 7779)…
… 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG und den gewöhnlichen Wohnsitz maßgeblich: Die körperliche Anwesenheit des Betroffenen und die seiner Familienangehörigen, die Einrichtung seiner Wohnung, der Ort des tatsächlichen Schulbesuchs der Kinder, der Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten, der Ort, an dem die Vermögensinteressen…
…dauernden Standort im Inlandauf eigene Rechnung in Gebrauch und es besteht Zulassungspflichtdie Verfügungsgewalt darüber hat. Dies ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. EntsprechendMaßgebend ist, dass der Halter tatsächlich in der Lage ist, die Verfügung über das Kraftfahrzeug auszuüben (VwGH 24.11.2011, 2009/16/0212…
…2009/13/0132). Abzustellen ist jedenfalls auf das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel. Rz 342a: Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht. Die Abgabenbehörde ist in einem solchen…
…Wohnsitzen eines Menschen als Hauptwohnsitz anzusehen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen. Maßgebend ist, dass der Halter tatsächlich in der Lage ist, die Verfügung über das Kraftfahrzeug auszuüben (VwGH 24.11.201121.5.1996, 200995/1611/02120256; 27.01.2010…
…wirtschaftlicher Bedeutung sind (VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154). BetragenÜbersteigen die Einkünfte des (Ehe)Partners oder des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz höchstens 6.312 Euroden der Rz 773 (bis 2022: 6.000 Euro)entsprechenden jährlichen Betrag nicht, machen sie jedoch mehr als ein Zehntel der…
…derjenige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei aufrechter Ehe (oder eingetragener Partnerschaft bzw. bei Partnerschaft mit Kind) tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem (Ehe-)Partner lebt. Der Umstand einer - auch längeren - beruflich notwendigen Abwesenheit eines (Ehe-)Partners steht der Annahme einer ehelichen bzw. eheähnlichen Gemeinschaft nicht entgegen…
…1744/60; siehe EStR 2000 Rz 21 bis Rz 26). Wohnsitz heißt, eine Wohnung innezuhaben, also über Räumlichkeiten tatsächlich und/oder rechtlich verfügen zu können, dh. sie jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können. Dabei kann es sich beispielsweise auch um angemietete Wohnungen oder…
22.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand) Rz 6642: Neu für private Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 ist der 2. Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung. Dazu muss der Hauptwohnsitz nicht seit der Anschaffung (und bis zur Veräußerung), aber innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung…