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UStR 2000 Rz 145410.3.12. Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Höhe von 20% unterliegt. Von einer "VIP-Karte" wird im Vergleich zu einer "normalen" Eintrittskarte auszugehen sein, wenn der Preis der "VIP-Karte" mehr als doppelt so hoch als jener der teuersten "normalen" Eintrittskarte zu einer sportlichen Veranstaltung ist. Randzahlen 1455 bis 1475: derzeit frei.

UStR 2000 Rz 147610.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

…D bezahlt im September 2015. Lösung: C erklärt in der UVA 9/2015 den Umsatz von 20 Euro mit einem Steuersatz von 20% (Kennzahlen: 000 und 022 jeweils 20). Mit Jänner 2016 kommt es zur Minderung des Steuersatzes für Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen auf 13% (…

EStR 2000 Rz 4371–437811.12 Sportler (Verordnung BGBl. II Nr. 418/2000)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Sportveranstaltungen teil, davon 17 im Inland und 13 im Ausland. Die 13 ausländischen Veranstaltungen umfassten eine Dauer von insgesamt 120 Tagen, die 17 inländischen Veranstaltungen eine Dauer von 105 Tagen. Da die Aufenthaltsdauer bei den ausländischen Auftritten die Aufenthaltsdauer bei den inländischen Auftritten übersteigt, ist…

VereinsR 2001 Rz 878–90110 Steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…abzugsfähig. Zahlungen für die Überlassung des Rechts auf Durchführung von Veranstaltungen stellen keine Lizenzzahlungen gemäß § 99a Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 dar und fallen daher nicht unter das Abzugsverbot, weil es keine Urheberrechte an "sportlichen Werken" gibt. Umsatzsteuerlich begründet eine Rechteüberlassung gegen Entgelt grundsätzlich…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…ist als Nebenerwerb dann noch von der Durchschnittssatzbesteuerung erfasst, wenn die Verwendung der Maschine durch den Vermieter überwiegend für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erfolgt. Bezüglich der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken zur Nutzung für sportliche Zwecke, für die Aufstellung von Handymasten oder sonstige Anlagen…

UStR 2000 Rz 4151–4217121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen. Unternehmer und nichtsteuerpflichtige juristische Personen sind dazu verpflichtet, ihre UID den jeweiligen Leistenden mitzuteilen. Liegt die UID zum Zeitpunkt des Leistungsempfangs noch nicht vor, ist diese unverzüglich nachträglich…

LStR 2002 Rz 1003–101115.4.5.31 Schauspieler
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…anzunehmen ist (VwGH 20.5.1955, 1727/53). 15.4.5.32 Schiedsrichter Rz 1004: Gebühren, die Schiedsrichter bei sportlichen Veranstaltungen in Form fixer Taxen je geleitetem Spiel neben belegten Reisekosten erhalten, gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159)…

UStR 2000 Rz 1351–135410.3. Ermäßigter Steuersatz von 13%
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…nunmehr unter § 10 Abs. 3 Z 11 und Z 12 UStG 1994 (Wein ab Hof und Eintrittsberechtigungen zu sportlichen Veranstaltungen) fallen. Rz 1167 ist zu beachten. 10.3.1.1. Gegenstände der Anlage 2 Z 1 bis Z 9 Rz 1352: Die Gegenstände, deren Lieferung…

LStR 2002 Rz 923.3.18c Steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…unterstützen, wie zB Masseure, Sportärzte und der Zeugwart, nicht jedoch der Platzwart. Zum begünstigten Personenkreis zählen auch Personen, die für eine gemäß den jeweils anzuwendenden nationalen und internationalen Wettkampfordnungen regelkonforme Durchführung einer sportlichen Veranstaltung notwendig und verantwortlich sind (zB Schiedsrichter, Kampfrichter, Zeitnehmer, Rennleiter, Punkterichter), nicht…

VB-04004. Generelle Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.01.2019

…finden keine Anwendung (dies gilt sowohl in der Einfuhr (Durchfuhr) als auch im Warenverkehr innerhalb der Union) für Organe ausländischer Sicherheitsbehörden, im Falle a)der Teilnahme an Übungen und Ausbildungsmaßnahmen; b)der Teilnahme an wissenschaftlichen oder sportlichen Veranstaltungen; c)von Hospitationen; d)von gemischten Streifen…

UStR 2000 Rz 1398–141710.3.6. Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw.
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…von untergeordneter Bedeutung, wird dadurch der Charakter der Veranstaltung als Theater-, Musik- und Gesangsaufführung beeinträchtigt. Dies wird etwa bei zB gesanglichen, kabarettistischen oder tänzerischen Darbietungen im Rahmen einer Tanzbelustigung, einer sportlichen Veranstaltung oder zur Unterhaltung der Besucher von Gaststätten der Fall sein. In diesem Fall…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…organisatorisch unterstützen, wie zB Masseure, Sportärzte und der Zeugwart, nicht jedoch der Platzwart. Zum begünstigten Personenkreis zählen auch Personen, die für eine gemäß den jeweils anzuwendenden nationalen und internationalen Wettkampfordnungen regelkonforme Durchführung einer sportlichen Veranstaltung notwendig und verantwortlich sind (zB Schiedsrichter, Kampfrichter, Zeitnehmer, Rennleiter, Punkterichter…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Veranstaltungsprogrammen und Ähnlichem kann je nach Art und Umfang des Inhaltes und des Umfangs der erzielten Werbeeinahmen einen unentbehrlichen oder einen entbehrlichen Hilfsbetrieb oder einen begünstigungsschädlichen Betrieb darstellen. | | Unentbehrlicher Hilfsbetrieb | Entbehrlicher Hilfsbetrieb | Begünstigungsschädlicher Betrieb | Vereinszweckfremder Inhalt | Bis 25% der…

ZK-20309.4. Werbematerial für den Fremdenverkehr (C35)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…fremde Länder zu besuchen, insbesondere, um dort an Treffen oder Veranstaltungen kulturellen, touristischen, sportlichen, religiösen oder beruflichen Charakters teilzunehmen (Art. 103 Buchstabe a ZBefrVO). Diese Unterlagen müssen offensichtlich allgemeinen Werbezwecken dienen und dürfen jedoch nicht mehr als 25% private Geschäftsreklame (ohne jegliche Reklame für Gemeinschaftsunternehmen…

EStR 2000 Rz 4808–481314.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…sportlichen bzw. kulturellen Veranstaltungen (etwa Ball-, Theater-, Konzertkarten); Blumen- und Weihnachtsgeschenke eines gewerblich tätigen Versicherungsvertreters an seine Geschäftsfreunde (VwGH 19.9.1990, 89/13/0174); Einladung von Geschäftsfreunden zu einem (gemeinsamen) Urlaub (VwGH 25.11.2002, 98/14/0129); Einladung von Geschäftsfreunden zu sportlicher Betätigung…

EStR 2000 Rz 1651–1652Studien- und Fortbildungsreisen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…einige der Programmpunkte an Samstagen oder Feiertagen liegen, nichts an der fehlenden betrieblichen Veranlassung ändern (VwGH 6.11.1990, 90/14/0176). Die Teilnahme an einem Kongress, verbunden mit sportlichen und allgemein interessierenden Aktivitäten, ist nicht absetzbar (VwGH 26.6.1990, 89/14/0125, betr…

VereinsR 2001 Rz 471–5083.3 Umsatzsteuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2010/15/0082). Zur Gemeinnützigkeit der Volksbildung siehe Rz 48. Nicht begünstigt sind Veranstaltungen künstlerischer oder unterhaltender Art. Die Einnahmen müssen so niedrig sein, dass sie zur Bestreitung der Regien gerade noch ausreichen und wesentliche Gewinne nicht zulassen. Unter diesen Voraussetzungen sind auch solche Volksbildungsleistungen…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2011 jedenfalls Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie Schulungsmaßnahmen, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dienen. Umsätze aus Unterrichtseinheiten, die den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (zB Yoga-Kurse, Veranstaltungen mit esoterischem Inhalt, Kochkurse), sind nicht gemäß § 6 Abs…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 abgabenrechtlich wie Körperschaften des öffentlichen Rechts zu behandeln. Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen von wahlwerbenden politischen Parteien, deren nicht gemeinnützigen Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sowie nahestehenden Organisationen können allerdings unter den Voraussetzungen des § 5 Z 12 lit…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dass die Förderung der Freizeitgestaltung und der Erholung von Menschen nur dann begünstigt ist, wenn sie einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis zugute kommt (Teil der Jugend-, Kranken- oder Altersfürsorge ist) oder auf sportlicher Grundlage erfolgt (VwGH 26.1.1994, 92/13/0059). So genannte Hobbyvereine bzw…