26. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994) Rz 3441: Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, wenn im UStG 1994 nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird. Vollständig ausgenommen sind demnach die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredlung gemäß Art. 259 bis 262…
…Buchstabe h auf ein bestimmtes Ein- oder Ausfuhrvolumen beschränkt, so endet diese Anwendung oder Befreiung im Falle von Zollkontingenten, sobald das festgelegte Ein- oder Ausfuhrvolumen erreicht ist. Im Falle eines Zollplafonds endet diese Anwendung aufgrund eines Rechtsakts der Union. (5) Die Überlassung zum zollrechtlich freien…
…ob die für Ersatzwaren vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, c)der Inhaber des Verfahrens außerhalb des Zollgebiets der Union ansässig ist, es sei denn, anderweitig ist etwas anderes vorgesehen, d)die in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Anforderungen für die vollständige oder teilweise Befreiung von Abgaben erfüllt…
…einschlägigen geltenden Vorschriften für die Erhebung dieser Abgaben, c)die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen sowie Verbote und Beschränkungen, sofern sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt angewendet wurden, und d)die Erfüllung der anderen Formalitäten hinsichtlich der Wareneinfuhr. (3) Durch die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr…
…bilaterale Regelungen Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 - in weiterer Folge in dieser Richtlinie mit "Verordnung" bezeichnet - über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern. Inkrafttreten: 09. November 1993; Datum der Veröffentlichung + 1 Tag. Geltung ab: 01…
…gültig sein. (2) Die Bürgschaftsurkunden sowie die Bürgschaftsbescheinigungen müssen den Vermerk "Fürstentum Andorra" tragen. Artikel 6 Der Beschluss Nr. 4/91 wird aufgehoben. Artikel 7 Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. 1.18. Anwendung der Vorschriften über das Unionsversandverfahren im Warenverkehr mit…
…der Differenz zwischen dem Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe der Waren und dem Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe, der auf die übrigen Waren Anwendung gefunden hätte, wenn sie in unverändertem Zustand in ein Zollverfahren übergeführt worden wären und zu diesem Zeitpunkt eine Zollschuld entstanden wäre…
…ATA) sinngemäß auf die Erhebung der geschuldeten Eingangsabgaben Anwendung (Art. 169 und 170 UZK-IA). 8.3.1.1. Zuständiger Mitgliedstaat Nach Art. 87 UZK erfolgt, wenn im Zusammenhang mit der vorübergehenden Verwendung mit Carnet ATA in einem Mitgliedstaat eine Zuwiderhandlung festgestellt wird, die Erhebung…
…238 In die Zollanmeldung aufzunehmende Angaben (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Werden die in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren anschließend in ein Zollverfahren übergeführt, mit dem die vorübergehende Verwendung gemäß Artikel 215 Absatz 1 des Zollkodex erledigt werden kann, muss die Zollanmeldung für…
…auf Entscheidungen anwendbar, die auf Grundlage des Finanzstrafrechts ergehen (Art. 44 Abs. 1 UZK, Arg. "gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung"). 4.2. Regelung der nationalen Vorgangsweise (BAO und ZollR-DG) 4.2.1. Allgemeines Die…
…die in den zollrechtlichen Vorschriften der Union vorgesehenen Formalitäten für den Eingang von Waren in das Zollgebiet entsprechend anzuwenden. Als Ort der Einfuhr gilt dabei jener Ort, an dem Waren in sinngemäßer Anwendung von Art. 139 UZK zu gestellen sind. Für Waren aus Drittgebieten, die…
…nach den österreichischen Vorschriften zu erfolgen (Art. 250 Abs. 2 letzter Satz UZK-IA), dh. also unter sinngemäßer Anwendung der §§ 37 bis 52 der Abgabenexekutionsordnung über die Verwertung beweglicher körperlicher Sachen (§ 77 Abs. 1 erster Satz ZollR-DG), gegebenenfalls aber auch unter Anwendung des in…
…noch greifbar sind); die Anwendung von abgabenrelevanten Maßnahmen (zB Antidumping); im Zusammenhang mit den Bemessungsgrundlagen allfällige nach Art. 71 UZK in den Zollwert einzubeziehende Kosten und Leistungen, wie Beförderungs- und Versicherungskosten, Lizenzgebühren sowie Zuschläge, die auf Grund von bestehenden Bescheiden nach Art. 71 UZK bzw…
Kapitel 4 Verwendung Abschnitt 1 Vorübergehende Verwendung Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 204 Allgemeine Vorschriften (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen werden Bewilligungen für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung unter der Voraussetzung erteilt, dass der Zustand der in das Verfahren…
…C503 | AEOF - Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten - zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit (Anhang A Spalte 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | C512 | SDE - Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung (Anhang A Spalte 7a der Delegierten Verordnung…
…dem erstmals ein Versandhandel bewirkt wurde, auf die Anwendung des Art. 3 Abs. 5 UStG 1994 verzichten. Siehe sinngemäß Rz 3919. Zum Ausschluss der Versandhandelsregelung bei Anwendung der Differenzbesteuerung siehe Rz 4251. Randzahlen 3734 bis 3740: derzeit frei. 103.5a. Lieferschwelle (bis 30.6.2021…
…oder zwischen steuerliche(n) Sondergebiete(n) versandt werden Artikel 5 Ausnahmen Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts stehen dem Drucken von papiergestützten Zollanmeldungen und Unterlagen zum Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren, die nicht im internen Unionsversandverfahren befördert werden, mittels öffentlicher oder privater Datenverarbeitungsanlagen, formlos auf Papier…
Artikel 192 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (Artikel 145 des Zollkodex) Wird eine Zollanmeldung nach Artikel 171 des Zollkodex vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben, können die Zollbehörden diese Anmeldung als Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung behandeln.
…Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) Für die Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren gilt Artikel 169 sinngemäß.
…für die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gemäß den Artikeln 209 bis 216 und den Artikeln 219 bis 236 erfüllen. (2) Die Bewilligung für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nicht für Verbrauchsgüter erteilt. (3) Die Bewilligung für die…