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KStR 2013 Rz 56212.3.2 Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

12.3.2 Verdeckte Ausschüttungen Rz 562: Verdeckte Ausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an die unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht…

EStR 2000 Rz 7758–775929.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…erkannte oder erkennen musste. Die grundlegenden Erscheinungsformen einer verdeckten Ausschüttung (jede Einkommensminderung der Körperschaft ohne hinreichenden Rechtsgrund) sind danach bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (nunmehr des Unternehmers) zu erkennen und somit als offenkundige verdeckte Ausschüttungen anzusehen (VwGH 25.2.2003, 2002/14/0112…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Liegen die Voraussetzungen einer Entlastung an der Quelle nicht vor, muss von der M-Corp beim Finanzamt für Großbetriebe ein Rückerstattungsantrag gestellt werden. Rz 516: Eine verdeckte Ausschüttung ist offenkundig getätigt worden, wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinns…

EStR 2000 Rz 7753–775429.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Ausschüttung qualifizierten Vorteil gewährt. Beispiel 2: Am Stammkapital der inländischen A-GmbH ist die inländische B-GmbH zu 100% beteiligt. Die Stammanteile an der B-GmbH hält zu 100% die natürliche Person C. Von der A-GmbH erfolgt zu Lasten ihres Gewinnes eine als verdeckte…

EStR 2000 Rz 775529.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…sind (§ 32 Abs. 4 Z 1 EStG 1988; siehe Rz 6912 ff). Die ausländische Muttergesellschaft muss zu mindestens einem Zehntel mittelbar oder unmittelbar am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden inländischen Tochtergesellschaft beteiligt sein. Die Beteiligung muss an deren Nominalkapital bestehen, eine Beteiligung in anderer Form…

EStR 2000 Rz 7756–775729.6.2.2.2 Verhältnis § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Bestätigung mehr als ein Jahr vor bzw. nach der Ausschüttung, ist sie jedenfalls nicht mehr als zeitnah anzusehen. Bei Vorliegen einer solchen Bestätigung kann der KESt-Abzug unterbleiben, sofern weder eine offenkundige verdeckte Ausschüttung vorliegt noch Umstände erkennbar sind, die Zweifel an der Richtigkeit der…

EStR 2000 Rz 7772–777529.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…gemäß § 27 Abs. 4a EStG 1988. Weiters sind KESt-befreit auch Ausschüttungen an ein inländisches § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde aus einer Grundstücksgesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind. Beteiligungserträge gemäß § 27 Abs. 2 Z…

EStR 2000 Rz 7760–776129.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…

EStR 2000 Rz 776229.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…

EStR 2000 Rz 7763–776429.6.5.2 Beginn, Ende und Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.6.5.2 Beginn der Befreiung, Ende und Weiterleitung an das FinanzamtUmfang der Befreiung Rz 7763: Die Befreiung von der Abzugspflicht istbeginnt ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem die digitale Befreiungserklärung - bei Wertpapieren für das auf Depot liegende Wertpapier - bei der Bank vorliegt, jedoch…

EStR 2000 Rz 7765–776629.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…

EStR 2000 Rz 7767–777129.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988) Rz 7767: Vom persönlichen Anwendungsbereich der Befreiung umfasst sind beschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988, somit inländische Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Körperschaften, soweit sie gemäß…

EStR 2000 Rz 7776–777729.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Gunsten der Abgabenbehörde begründet wird (VwGH 26.7.1995, 94/15/0226). Rz 464: Allfällige verdeckte Ausschüttungen einer GmbH an einen Gesellschafter stellen für sich allein noch kein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben gerichtetes, der Aussetzung der Einhebung von Abgaben entgegenstehendes Verhalten dar…

KStR 2013 Rz 816–819Internationales Steuerrecht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Tochter auf amerikanischer Seite nicht als Anteilsveräußerung (mit der Folge: Besteuerung gemäß § 31 EStG 1988), sondern als Minderung des steuerlichen Eigenkapitals der Tochtergesellschaft mit der Wirkung einer verdeckten Ausschüttung gesehen, kann dagegen kein Einwand erhoben werden. EAS 1377 (17.12.1998): Durch Art. 11 Abs…

KStR 2013 Rz 565–56713. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13. Verdeckte Ausschüttungen 13.1 Begriff 13.1.1 Allgemeines Rz 565: Auf Grund des Trennungsprinzips sind Rechtsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern (Mitgliedern) steuerlich grundsätzlich anzuerkennen (siehe zB VwGH 23.2.2010, 2008/15/0097, VwGH 26.1.2011, 2007/13/0084 bzw. VwGH…

KStR 2013 Rz 583–58913.2 Betroffene Körperschaften
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

13.2 Betroffene Körperschaften Rz 583: Verdeckte Ausschüttungen können grundsätzlich bei allen Körperschaften vorliegen. 13.2.1 Personenbezogene Körperschaften Rz 584: Der häufigste Anwendungsfall tritt bei juristischen Personen des privaten Rechts auf, an denen Anteilsrechte anderer Personen bestehen, also bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (vgl. VfGH…

KStR 2013 Rz 609–61313.5 Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…verdeckten Ausschüttung behauptete (aber nicht beweisbare) Gegenverrechnung mit Vorteilen, die der Anteilsinhaber (angeblich) zugewendet hat, ist kein Anlass für eine steuerwirksame Saldierung der Vorteilsgewährungen. Von einer ausdrücklichen wechselseitigen Vereinbarung könnte nur abgesehen werden, wenn ein von vornherein bestehender, innerer Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung offenkundig…

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Gegenleistung offenkundig ist (VwGH 24.11.1993, 92/15/0108). Leistungserbringung durch den Anteilsinhaber Rz 624: Übernimmt eine Körperschaft im Interesse des Einzelunternehmens ihres Anteilsinhabers Kosten (durch Anwendung von Prozentsätzen auf ihre eigenen Personalkosten) und werden diese nicht ersetzt, liegt grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung vor…

UmgrStR 2002 Rz 873–9103.4.2.6. Rückwirkende Korrekturen hinsichtlich des einzubringenden Vermögens
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

… 16 Abs. 5 Z 5 UmgrStG fällt, muss ein diesbezüglicher förmlicher Beschluss der Trägerkörperschaft des Betriebs gewerblicher Art erfolgen, weil verdeckte Ausschüttungen nicht rückbezogen werden können. Es bestehen keine Bedenken, vom Vorliegen eines diesbezüglichen förmlichen Beschlusses auszugehen, wenn aus der Einbringungsbilanz oder dem Einbringungsvertrag eine…