…84/14/0059; VwGH 21.7.1993, 91/13/0163; siehe auch Rz 1147). Ablösezahlungen zur Vermeidung des Militärdienstes Rz 1462: Diese sind selbst dann nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung, wenn damit die Förderung des Betriebes verbunden ist (VwGH 30.5.1989, 86/14/0139; VwGH…
…mit dem Hinweis auf § 20 EStG 1988 als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung nicht anerkannt. Als Beilage zu ihrer dagegen eingebrachten Berufung legt sie die Kopie eines Ausschnittes einer "firmeninternen Flugbegleiterzeitung" vor, in der unter einer Rubrik "Arbeitnehmerveranlagung" Tipps gegeben werden, was vom Finanzamt als Werbungskosten…
…LKW- oder Autobusführerschein sind dann abzugsfähig, wenn mit der ausgeübten oder verwandten Tätigkeit ein Zusammenhang besteht. Gasthausverpflegung Rz 4722: Die dadurch anfällt, dass Mittagsheimfahrten aus zeitlichen Gründen nicht möglich sind, gehört zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung (VwGH 3.11.1992, 92/14/0135…
…kurze Zeit (Rz 4631). 14 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988) Verhältnis des § 20 EStG 1988 zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (Rz 4701). Darstellung des Aufteilungsverbotes (Rz 4707 bis 4709). ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (Rz 4710 bis 4758). …
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
…Arbeitsessen nach Geschäftsabschluss, Bewirtung aus persönlichem Anlass des Steuerpflichtigen wie sein Geburtstag, Dienstjubiläum usw. ist nicht dem Betriebsgeschehen, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen (VwGH 24.10.2002, 2002/15/0123; VwGH 29.6.1995, 93/15/0113), Bewirtung durch den Arbeitnehmer anlässlich seines Dienstantritts oder…
…Aufwendungen für die private Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 lit. a EStG 1988 idF zum 1. Jänner 1995) Rz 1919a: Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar (VwGH 26.03.2007…
…als Angestellter bezieht, abzugsfähig (VwGH 26.5.2004, 2001/14/0040). Siehe auch Beispiel Rz 10225a. Rz 225b: Werden einem Arbeitnehmer Kosten vom Arbeitgeber ersetzt, diese Ersätze jedoch, weil kein Anwendungsfall des § 26 EStG 1988 vorliegt, der Lohnsteuer unterworfen, sind - soweit beruflich veranlasste, grundsätzlich absetzbare…
…steuerrechtliche Wirkung wie bei Einkommensteuerpflichtigen gegeben. Betriebliche Aufwendungen einer Körperschaft können zwar begrifflich niemals deren Lebensführung berühren, das Abzugsverbot bezieht sich diesfalls auf die Aufwendungen, die von den Organen der Körperschaft für diese getätigt werden und das betrieblich angemessene Ausmaß derartiger Aufwendungen überschreiten (VwGH 26…
…gehören nicht zu den Anschaffungskosten. Die Prämien zur Restschuldversicherung dienen nicht ausschließlich zur Absicherung der Kreditverbindlichkeit, sondern auch zur Absicherung der Hinterbliebenen und liegen damit im gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nichtabzugsfähigen Bereich der privaten Lebensführung. Die Prämien sind zufolge…
…geknüpfte Teppiche oder Tapisserien sind in diesem Fall der außerbetrieblichen Sphäre zuzurechnen. Rz 4794: Der Dienstnehmer kann Aufwendungen für die Ausschmückung seines Arbeitszimmers oder für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Büroraum grundsätzlich nicht als Werbungskosten geltend machen. Es liegen nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung vor…
14 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988) 14.1 Allgemeines Rz 4701: § 20 EStG 1988 gilt für alle Einkünfte bzw. alle Einkunftsarten gleichermaßen und zielt jeweils darauf ab, die Einkommenserzielung von der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung abzugrenzen. Zwischen Betriebsausgaben und Lebenshaltungskosten darf die Grenze nicht anders gezogen…
…vor und nach Einbau einer behindertengerechten Badewanne) ebenfalls, insbesondere die Abrisskosten der alten Einrichtung. Sofern zusätzlich Einrichtungsgegenstände (Möbel, Beleuchtungskörper usw.) neu angeschafft bzw. installiert werden, liegt eine außergewöhnliche Belastung im Ausmaß der Kosten einer Bad- und WC Standardeinrichtung vor. Eine weitere Berücksichtigung des (anteiligen) Wertes…
…auch zu keiner Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 UStG 1994. Liegen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 überwiegend nichtabzugsfähige Kosten (Aufwendungen) aufgrund der verdeckten Ausschüttung vor, kommt es zum Vorsteuerausschluss. Werden Gegenstände, für die der Vorsteuerabzug nach dieser Bestimmung…
12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.
…3.1999, 98/14/0119), an Kinder aus geschiedenen Ehen, an mittellose Angehörige (Eltern, usw.) und an den "qualifizierten" Lebensgefährten ( § 106 Abs. 3 EStG 1988) von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen. Grundsätzlich sind einmalige, dem Familienrecht zuzuordnende Leistungen wie beispielsweise Abgeltungsbeträge nach § 98…
…Diesfalls liegen nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen vor (VwGH 18.12.2013, 2011/13/0119; siehe Rz 4808 ff). Jahresnetzkarte Rz 1567: Die diesbezüglichenVgl. Rz 1700a Kosten sind entsprechend der betrieblichen oder beruflichen Verwendung abzugsfähig (VwGH 27.3.1996, 92/13/0205). Hinsichtlich der Qualifikation der Zurverfügungstellung an…
…sondern um die Ermittlung des Endeinkommens der zu liquidierenden Körperschaft handelt, sind neben den schon erwähnten sachlichen Steuerbefreiungen alle Bestimmungen des § 8 KStG 1988, ebenso wie die Abzugsverbote nach § 11 Abs. 2 KStG 1988 und § 12 KStG 1988 anzuwenden. Nichtabzugsfähige Aufwendungen sind daher dem Unterschiedsbetrag…
…Abgabenpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss (VwGH 23.05.2000, 95/14/0096). Es sind somit jene Kosten absetzbar, welche der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Unterkunft (vgl. VwGH 23.11.2011, 2010/13/0148) für sich allein aufwenden muss. Darüber hinaus gehende…
5.9.17 Kontoführungskosten Rz 368: Kontoführungskosten (einschließlich Kosten für Scheck- bzw. Bankomatkarte), die das Gehaltskonto eines Arbeitnehmers betreffen, sind keine Werbungskosten (Aufteilungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt. Kontoführungskosten können nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn sie ein…