…so ist hierüber ein weiterer Bescheid, der nur über den zweiten Antrag abspricht, zu erlassen und auch im Fall einer gänzlichen oder teilweisen Bewilligung der Aussetzung nicht etwa mit einer Änderung des bereits ergangenen ersten Aussetzungsbescheides vorzugehen. Dies gilt sinngemäß, wenn die Höhe einer Abgabe…
…des zuständigen Strafgerichtes bzw. der zuständigen Verwaltungsbehörde vorliegt, ist der vorläufig ergangene Bescheid für endgültig zu erklären oder ein endgültiger Bescheid mit einer geänderten Beurteilung zu erlassen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn nicht ohnehin andere Gründe vorliegen, die eine Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen nach den §…
…ist in diesen Fällen zwar der Abgabenbescheid dem Erstschuldner gegenüber, für den er seinem Inhalt nach primär bestimmt ist, noch nicht wirksam geworden, doch ist angesichts der durch § 248 BAO dem Haftungspflichtigen eingeräumten Legitimation zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch davon…
…Aktenverzeichnisses zu übermitteln. Ist der Vorlageantrag nicht rechtzeitig eingebracht worden, so erfolgt die Zurückweisung mittels Beschluss des BFG (§ 278 Abs. 1 BAO). Auf Verlangen des Bundesfinanzgerichtes hat die vom Bundesfinanzgericht dazu bestimmte Abgabenbehörde das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durchzuführen oder zu ergänzen (…
…nicht jedoch Anmeldungen beim Firmenbuchgericht (Einbringung mit Firmenbuchzuständigkeit). Bei Firmenbuchzuständigkeit besteht jedoch eine Anzeigepflicht gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG (siehe Rz 1899 ff). Rz 779: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 UmgrStG wird die Einbringung mit der Eintragung der Sachgründung oder der Kapitalerhöhung wirksam. Rz…
…um Maßnahmen ergreifen zu können, damit die ersuchte Behörde die Verantwortung übernimmt. Erweist sich das nicht als wirksam, sollten der nationale Helpdesk und der nationale Koordinator für das Unionsversandverfahren des Abgangslandes informiert werden, um Maßnahmen zu ergreifen. Die zuständige Behörde des Abgangslandes trifft ihre Feststellungen…
10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…
…Abschlusszahlung und eine weitere Nachforderung als Folge einer Wiederaufnahme des ESt-Verfahrens. Rz 1415: Ist im Weg eines Abgaben- oder Haftungsbescheides ein Leistungsgebot ergangen, so kann der Rückstandsausweis nur auf jene Personen lauten, an die der Bescheid ergangen ist und denen gegenüber er wirksam wurde (…
…Tag beantragt hat, wird die Entscheidung an dem beantragten Tag wirksam, sofern es sich dabei um ein späteres Datum als jenes der Zustellung bzw. Zustellungsfiktion handelt. Wenn die Entscheidung den alleinigen Zweck hat, die Geltungsdauer einer schon ergangenen befristeten Entscheidung zu verlängern, wird die Entscheidung…
…Abgabenbescheid, der nicht eine Selbstbemessungsabgabe betrifft, kann die Fälligkeit nur gegenüber jemandem eintreten, an den diese Erledigung ergangen und dem gegenüber sie durch Bekanntgabe (§ 97 BAO) wirksam geworden ist. Dies gilt auch für die ebenfalls Leistungsgebote beinhaltenden Haftungsbescheide, die nicht Selbstbemessungsabgaben zum Gegenstand haben, sowie…
…und forstwirtschaftlichen Vermögen siehe Rz 4142) 165.000 Euro (bis Veranlagung 2022: 130.000 Euro) nicht übersteigt. Maßgeblicher Einheitswert ist dabei - in analoger Anwendung des § 1 Abs. 3 LuF-PauschVO 2015 - der zum 31. Dezember des Jahres, das dem zu beurteilenden Veranlagungszeitraum vorangeht, wirksame Einheitswert…
…die in Artikel 22 Absätze 2 und 3 des Zollkodex festgelegten Fristen zu beachten, und das beantragte Datum darf nicht vor dem in Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex genannten Datum liegen. Entscheidung: Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. Tabellenspalte IPO (8a); OPO (8b)…
…Abs. 3 UZK wird die Rücknahme grundsätzlich - dh sofern in der Entscheidung in Übereinstimmung mit den zollrechtlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist - ab dem Tag wirksam, an dem die zurückgenommene Entscheidung wirksam wurde (Wirkung "ex tunc"). Die zurückgenommene Entscheidung gilt damit rückwirkend als nicht ergangen…
…Vorliegen aller Voraussetzungen (insbesondere das Stattfinden der Überrechnung) das Recht auf Vorsteuerabzug zur Gänze bei Lieferung entsteht. Kommt es nicht zur vollständigen Überrechnung, hat der Unternehmer die UVA entsprechend zu berichtigen, weil der Vorsteuerabzug nicht in voller Höhe entstanden ist. Ist schon ein Bescheid ergangen…
…Bescheide, die dem Rechtsvorgänger gegenüber ergangen sind, wirken auch gegen den Rechtsnachfolger. Rz 143: Ist die Verschmelzung durch die Eintragung in das Firmenbuch zivilrechtlich wirksam geworden und die übertragende Körperschaft damit erloschen, ist sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Träger abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten. Abgaben…
…Bewertung beruhen sowie auf einer objektiven Grundlage ermittelt werden; Erfahrungen aus vergleichbaren Geschäftsfällen sind dabei ergänzend zu berücksichtigen. Der pauschale Prozentsatz ist kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden. Forderungen, die bereits einzelwertberichtigt sind, können nicht pauschal berichtigt werden. Im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs…
…EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2915/2446 (ABl. Nr. L 69…
…und c)die vereinfachte Zollanmeldung wird nicht mittels einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vorgenommen. (4) Die in Artikel 166 genannte vereinfachte Zollanmeldung oder die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 und die ergänzende Zollanmeldung gelten zusammen als eine untrennbare Willenserklärung…
…der ergänzenden Zollanmeldung eine untrennbare Willenserklärung, die zum Zeitpunkt der Annahme der vereinfachten Zollanmeldung bzw. im Zeitpunkt der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders wirksam wird. Der Ort an dem die ergänzende Zollanmeldung abgegeben wird, gilt gemäß Artikel 167 Abs. 5 UZK als Ort der…
…Rumpfwirtschaftsjahren im Ausmaß von 24 Stunden zwischen den einzelnen Umgründungsschritten vermieden. Entspricht der Umgründungsplan nicht den Anforderungen des § 39 UmgrStG, sind die Umgründungen zwar anzuerkennen, es wird aber der jeweilig folgende Umgründungsschritt erst mit dem Folgetag wirksam. Eine Gewinnermittlung für die entstehenden Rumpfwirtschaftsjahre kann unterbleiben. …