…so verlangen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, wenn die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben ihres Erachtens nicht gewährleistet ist. Der Betrag der Sicherheitsleistung wird von den Zollbehörden so festgesetzt, dass er den nach Artikel 90 festzusetzenden Betrag nicht überschreitet.
…Sicherheitsleistung oder Ersatz der geleisteten Sicherheit Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben nicht oder nicht mehr sicher oder vollständig gewährleistet, so verlangen sie von einer der in Artikel 89 Absatz…
…Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK) Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben nicht oder nicht mehr sicher oder vollständig gewährleistet, haben sie vom Sicherheitsleister (Artikel 89 Abs. 3 UZK) -…
…Entrichtung des gesicherten Betrages der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben. (3) Die Zollbehörden können den vorgeschlagenen Bürgen oder die vorgeschlagene Form der Sicherheitsleistung ablehnen, wenn die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben ihres Erachtens nicht…
…vorgeschlagenen Bürgen oder die vorgeschlagene Form der Sicherheitsleistung ablehnen, wenn die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben ihres Erachtens nicht gewährleistet ist. (3) Soll die Verpflichtungserklärung eines Bürgen in mehreren Mitgliedstaaten verwendet werden, hat der Bürge in jedem Mitgliedstaat…
…gestellter Aussetzungsantrag auf noch nicht entrichtete Abgaben bezieht, ist er für den Beginn des Zeitraumes, für den Aussetzungszinsen zu entrichten sind, maßgeblich (Rz 552), löst er eine Hemmung der Einbringung aus (Rz 475 bis Rz 479), kann er die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hinausschieben…
…für den Fall, dass er mit seinem Beschwerdebegehren nicht durchdringt, die Zinsenbelastung mindern. Rz 542: Inwieweit sonstige Gutschriften ohne Einflussnahme des Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, zu verrechnen sind, siehe Rz 760 und Rz 761. Rz 543: Die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung…
…gegenüber der Abgabenbehörde überhaupt nicht nachkommt und nicht rechtzeitig einen Antrag auf Anpassung der Voraus-zahlungen gestellt hat (VwGH 30.11.1999, 95/14/0102). Rz 1692: Bei der Ermessensübung ist auch zu berücksichtigen, dass der Abgabepflichtige keine Vorsorge für die fristgerechte und vollständige Abgabenentrichtung…
…des Art. I UmgrStG nicht entgegen. Auf Anteilsinhaberebene kommt es allerdings in den Fällen des § 5 Abs. 1 Z 4 und 5 UmgrStG zu einer sofortigen Besteuerung bzw. zur Entrichtung der Steuerschuld in Raten (bis 31.12.2015: aufgeschobenen Besteuerung im Rahmen des Nichtfestsetzungskonzepts). Siehe…
…3. Abgabenentrichtung Neben den formellen und materiellen Prüfungen der ergänzenden Zollanmeldungen ist auch die ordnungsgemäße Entrichtung der Abgaben (fristgerecht und in richtiger Höhe) im Rahmen der entsprechenden Zahlungsaufschubbewilligung zu prüfen. Diese Prüfung wird in der Regel automationsunterstützt durch die zuständige Zollkasse durchgeführt. 2.4.2…
…Abgaben usw.). (10) Nach Entrichtung der Abgaben ist die Bestimmungszollstelle vom Zollamt Wien zu verständigen, dass nun der Akt abgeschlossen werden kann. Die Bestimmungszollstelle veranlasst nun die notwendigen Meldungen an die Abgangszollstelle zur Erledigung des Verfahrens. Berichtspflicht Sieht sich das Zollamt nicht in der Lage…
…haftet daher nicht für die ImmoESt in objektiv richtiger Höhe, sondern nur für die Entrichtung der selbstberechneten ImmoESt. Wie nach § 13 Abs. 4 GrEStG 1987 haftet der Parteienvertreter daher nicht, wenn er die ImmoESt unrichtig berechnet hat. Bei nicht erfolgter oder nicht fristgerechter Entrichtung der…
…der fristgerechten Entrichtung nicht nachkommt (bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats). Beispiel: Ein Kraftfahrzeug wird widerrechtlich im Inland im Zeitraum 1-8/2020 verwendet. Eine bescheidmäßige Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den gesamten Zeitraum 1-8/2020 kann - sofern keine Selbstberechnung und Entrichtung…
…114 UZK) (1) Gemäß Art. 113 UZK stellen die Zollbehörden, wenn der Abgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden ist, die Entrichtung des Abgabenbetrages mit allen ihnen nach den geltenden Vorschriften zu Gebote stehenden Mitteln, einschließlich der Zwangsvollstreckung, sicher. Eine der dabei zu Gebote stehenden Möglichkeiten (also…
…zu berücksichtigen. Ein gesonderter bescheidmäßiger Abspruch über den Antrag hat nur dann zu erfolgen, wenn keine meritorische Beschwerdeerledigung in Betracht kommt (zB weil die Beschwerde nicht fristgerecht eingebracht wurde) bzw. wenn keine Beschwerde (vor Abspruch über den Antrag) eingebracht wurde. Rz 865: Die Antragsrechte nach §…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
…vollständig auszufüllen ist. Darin haben die Organe der Gebietskörperschaften zu bestätigen, dass die Entrichtung der Gebühren durch den Gebührenschuldner nicht fristgerecht erfolgt ist. Die Übermittlung des amtlichen Vordruckes (StuR 1) hat bis zum Ablauf des vierten Kalendermonates nach dem Ende des Kalendermonates, in dem die…
…Der Rückzahlung steht gemäß § 71 ZollR-DG die Gutschrift, Umbuchung oder Überrechnung des Betrages gleich. Erlass ist die Befreiung von der Verpflichtung zur Entrichtung eines noch nicht entrichteten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags. 6.2. Einleitung Die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen nach dem UZK und den Durchführungsbestimmungen eine…
…Abs. 4 lit. b BAO). Werden die in Betracht kommenden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so könnte ein Säumniszuschlag nur vermieden werden, wenn vor Ablauf der vorgenannten Frist ein neuer diese Abgabe umfassender Zahlungserleichterungsbescheid zugestellt wird. Rz 330: Die für die Verwirkung des zweiten bzw. dritten…
…die Bescheidabschrift dem Verwaltungsgericht zu übermitteln oder aber anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal vom Verwaltungsgericht verlängert werden, wenn die Behörde begründeter Weise nicht fristgerecht entscheiden kann. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf das…