…Ersterfassung vorgenommen hat. Erfolgt die Erstattung oder der Erlass im Zusammenhang mit einer Nachforderung (zB im Rahmen eines BPZ-Prüfberichts), ist hierfür auch die Zollstelle zuständig, die die nachträgliche buchmäßige Erfassung durchführt (siehe § 72 ZollR-DG). 5.1.4.3. Fristen für die buchmäßige Erfassung…
…zuständigen Behörden der beteiligten Länder) ausgesetzt ist. Dieser Fall kann eintreten, nachdem das Suchverfahren abgeschlossen wurde. 9.3.3. Verfahren der Abgabenerhebung Die zuständige Behörde des Abgangslandes trifft ihre Feststellungen innerhalb der festgesetzten Fristen. Mitgliedstaaten: Die buchmäßige Erfassung der Zollschuld wird innerhalb der Frist von…
…der Zollanmeldung die Entrichtungsform für die Einfuhrumsatzsteuer nach § 26 Abs. 3 Z 2 UStG 1994 beantragt wurde, ist daher die Einfuhrumsatzsteuer für den indirekten Vertreter gemäß Art. 77 Abs. 3 UZK iVm Art. 105 UZK nachträglich buchmäßig auf einem Einmalkonto zu erfassen und hat der…
…ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft; steuerbefreit ist die Beförderung vom Drittland ins Gemeinschaftsgebiet, nicht jedoch die Beförderung von einem Drittland in ein anderes Drittland; für Güterbeförderungen, die nach solchen vorangegangenen Beförderungen nach einem weiteren Bestimmungsort in der Gemeinschaft durchgeführt werden, zB Beförderungen aufgrund einer nachträglichen…
…Hinweise von jenen Einfuhrabgaben, die noch nicht buchmäßig erfasst wurden, abzugrenzen. 5.5. Freigabe/Entlastung von Sicherheiten Vorbehaltlich der im Abschnitt 5.3.1.1. genannten Ausnahmen hat die Freigabe eingehobener Sicherheiten ausschließlich durch die Überwachungszollstelle zu erfolgen. Die Freigabe erfolgt erst, nachdem sich die…
…die die nachträglichen buchmäßigen Erfassungen durchführt. Die solcherart innerstaatlich festgelegte Zollbehörde ist die "entscheidungsbefugte Zollstelle" im Sinne des Art. 176 UZK-IA. (3) Sollen die Erstattung oder der Erlass gemäß Art. 116 Abs. 1 Buchstabe a UZK im Zusammenhang mit der Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit gemäß…
…im Akt zu dokumentieren (zB Aktenvermerk). Ist die Zollbehörde dazu in der Lage, ist eine noch nicht vorgeschriebene Zollschuld jedoch unabhängig vom Verfahren zur Prüfung des Vorliegens eines Erlöschenstatbestandes nach den hierfür maßgebenden Vorschriften und Fristen geltend zu machen (also "Parteiengehör", Mitteilung und buchmäßige Erfassung)…
…sind für Zwecke der erstmaligen Ermittlung und Fortführung der Innenfinanzierung deren unternehmensrechtliche Auswirkungen im Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag maßgebend. 1.12. Auswirkung abgabenbehördlicher Feststellungen auf Verschmelzungen Rz 384: Die Feststellungen im Rahmen abgabenbehördlicher Überprüfungen einer vollzogenen Verschmelzung können zu nachträglichen Änderungen des Buchwertes und damit gegebenenfalls auch…
…nicht auch hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer), ist der geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig zu erfassen und dem Schuldner mitzuteilen. 0.3.6. Nachträgliche Maßnahmen Wird die Abgabenbefreiung erst zu einem Zeitpunkt beantragt, in dem die Waren bereits unter der Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben in den zollrechtlich freien…
…im ersten Wirtschaftsjahr nach dem Einbringungsstichtag, ein Übergangsverlust verteilt auf sieben Jahre zu erfassen. Im Hinblick auf die fiktive Gesamtrechtsnachfolge hat die übernehmende Körperschaft auch die Rechtsfolgen des § 30 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 idF vor dem BudBG 2011 zu vertreten. Beispiel 1: Der…
…die erstmalig in einem Wirtschaftsjahr gemacht werden, das frühestens bei der Veranlagung 2009 zu erfassen ist, berechtigen nur dann zu einer Rückstellung gemäß § 14 EStG 1988, wenn sie der Rz 3380a entsprechen oder bis zum 30.6.2010 an die Rz 3380a angepasst werden. 2…
…Abs. 4 zweiter Satz ZollR-DG sind abweichend davon für die Einfuhrumsatzsteuer Kreditzinsen nicht zu erheben, soweit der Schuldner oder einer der Gesamtschuldner hinsichtlich dieser Einfuhrumsatzsteuer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Gemäß § 62 ZollR-DG hat die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrumsatzsteuer gemäß Art. 105 Abs…
…der Annahme der Anmeldung für die jeweilige Teilsendung in Kraft sind und die für die gesamte Maschine gelten. Im Falle von Unstimmigkeiten anlässlich der nachträglichen Prüfung, ist seitens der Überwachungszollstelle eine Endabrechnung vorzunehmen und allenfalls eine nachträgliche buchmäßige Erfassung (Art. 77 UZK) bzw. eine Erstattung…
…oder im Rahmen von nachträglichen Prüfungen. Diese Kontrollmaßnahmen sind dementsprechend im Kontrollmanagement zu erfassen. 6.1.3. Betriebsprüfung Die unter Abschnitt 6.1.1. genannten Kontrollen sind von den in Maßnahmen der Betriebsprüfung abzugrenzen, deren Prüfungen und Kontrollen auf risikoorientiert erstellten Prüfplänen basieren und sich…
…nachträgliche buchmäßige Erfassung) von Abgabenbeträgen gemäß Art. 77 UZK iVm Art. 105 Abs. 4 UZK; die Abgabenvorschreibung gemäß Art. 79 UZK; die Entscheidung der Behörde, mit der einem Antrag nicht voll inhaltlich entsprochen wird (zB Antrag auf zollrechtliche Bewilligung); die Abweisung eines Antrages auf Erstattung…
…der Höhe der sonst in Betracht kommenden Zollsätze gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Unionszollkodex zu erfassen bzw. der sich ergebende Unterschiedsbetrag einzuheben. 5.2.7.4. Kein Ergebnis oder unzureichendes Ergebnis Ist im Falle begründeter Zweifel zehn Monate nach dem Tag des Ersuchens um nachträgliche…
…passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete Umsatzsteuer) zu erfassen. Solange für denjenigen, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht hat, die Umsatzsteuerschuld entsprechend § 19 UStG 1994 noch nicht entstanden ist, können die betreffenden Umsatzsteuerbeträge nicht als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt ausgewiesen werden. Erst wenn gemäß …
…nicht buchmäßig erfasst zu werden. (3) Die Einzelheiten der buchmäßigen Erfassung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge werden von den Mitgliedstaaten geregelt. Diese Einzelheiten können unterschiedlich sein, je nachdem, ob unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen die Zollschuld entstanden ist, die Entrichtung dieser Beträge nach Überzeugung der…
…im konkreten Fall auch ein Verbot der Zollrückvergütung vor, dann entsteht die Zollschuld wegen Pflichtverletzung nach Art. 79 iVm Art. 86 Abs. 3 UZK und ist nachträglich buchmäßig zu erfassen. In die Bewilligung der aktiven Veredelung ist im Falle der Bewilligung von Ersatzwaren2 daher nachstehender…
…Ausbeutesätze (erforderlichenfalls unter Anordnung und Überwachung von Probeverarbeitungen) die Überprüfung der ausgewiesenen Verluste auf Plausibilität (insbesondere, inwieweit es sich bei den ausgewiesenen Verlusten um tatsächlich wirtschaftlich nicht weiter nutzbaren Ausschuss handelt) die rechtzeitige buchmäßige Erfassung und Vorschreibung allenfalls entstandener Zollschulden die Freigabe allenfalls erhobener Sicherheiten…