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UZK-IAArtikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die nachträgliche Überprüfung und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungszeugnis schließen lassen oder seine Echtheit in Frage stellen. (3) Die in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b genannte Behörde teilt den Zollbehörden die Ergebnisse der Überprüfungen…

UP-800010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

…die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen gelten entsprechend für aus einem ÜLG nach Ceuta und Melilla ausgeführte Erzeugnisse und für im Rahmen der bilateralen Kumulierung aus Ceuta und Melilla in ein begünstigtes Land ausgeführte Erzeugnisse. (2) Ceuta und Melilla gelten als ein Gebiet…

UP-81018. Sonstige Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…Bestimmungen über die Ausstellung, die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen gelten sinngemäß für aus einem begünstigten Land nach Ceuta und Melilla ausgeführte Erzeugnisse und für im Rahmen der bilateralen Kumulierung aus Ceuta und Melilla in ein begünstigtes Land ausgeführte Erzeugnisse. Die spanischen Zollbehörden…

UZK-DAUnterabschnitt 3 Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Absatz 1 genannte Be- oder Verarbeitung hinausgeht. Die Artikel 41 bis 52 dieser Verordnung und dieArtikel 108 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 Vorschriften über die nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen gelten sinngemäß für Ausfuhren aus der Union in ein begünstigtes Land im Rahmen der bilateralen Kumulierung.

UZK-IAArtikel 58 Übermittlung von Informationen im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und Anschriften der Regierungsbehörden, bei denen eine nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen gemäß Artikel 59 zu beantragen ist. Die Kommission übermittelt den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die obengenannten Angaben. (2) Übermittelt ein Drittland der Kommission die in Absatz 1 genannten Angaben nicht, so verweigern die zuständigen…

UZK-IAArtikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A gelten sinngemäß für Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und - mit Ausnahme der Vorschriften über die Ausstellung - für Erklärungen auf der Rechnung. (4) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können jeden im Zollgebiet der Union ansässigen Ausführer (im Folgenden…

UP-820010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

…Ceuta und Melilla gelten als ein Gebiet. (4) Die Ausführungen dieser Arbeitsrichtlinie über die Ausstellung, die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von WVB EUR.1 gelten sinngemäß für Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas. (5) Die spanischen Zollbehörden gewährleisten die Durchführung dieses Abschnitts in Ceuta und Melilla.

UP-20001.3. Verhältnis zu den Präferenzursprungsregeln
geltende FassungRichtlinien01.03.2024

…müssen. Prüfungen erfolgen im Falle begründeter Zweifel an der Echtheit dieser Ursprungszeugnisse oder wenn Zweifel an der Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben bestehen. Darüber hinaus ist auch eine stichprobenweise nachträgliche Überprüfung dieser Ursprungszeugnisse vorgesehen. 1.6.2. Einfuhr von anderen als unter Abschnitt 1.5…

MO-83007.2. MO02 Schweinefleisch
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…die beauftragt sind, die Anträge auf nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse entgegenzunehmen: Mr Gordon Pugh Counsellor (Agriculture)/Conseiller (Agriculture) Mission of Canada to the European Union/Mission du Canada auprès de l'Union européenne Avenue de Tervuren 2 1040 Brussels BELGIUM Tel. +32 27410772 E-Mail…

UP-8101Abschnitt 5.2.
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…die Verwendung und die nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A gelten sinngemäß für Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und - mit Ausnahme der Vorschriften über die Ausstellung - für Erklärungen auf der Rechnung. (4) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können jeden im Zollgebiet der Union ansässigen Ausführer (im Folgenden…

LStR 2002 Rz 73510.5.2 Steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…geteilten Kontrolle durch Arbeitgeber und Finanzverwaltung zugrunde, als dem Arbeitgeber im Rahmen der (Abrechnung der Reise und der) Lohnsteuerberechnung bereits die Ermittlung und Überprüfung der Daten jeder einzelnen Dienstreise obliegt, während der Steuerverwaltung nur eine nachträgliche Überprüfung zukommt. Dabei muss die Richtigkeit des vom Arbeitgeber…

UZK-IAArtikel 292 Überprüfungen und gegenseitige Amtshilfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Stempel zu überprüfen. Diese Kontrollen sind vorzunehmen, wenn Zweifel an der Richtigkeit und Echtheit der übermittelten Angaben auftreten oder bei Betrugsverdacht. Sie können auch auf Basis einer Risikobewertung oder stichprobenweise durchgeführt werden. (2) Die zuständige Zollbehörde reagiert unverzüglich auf Ersuchen um Durchführung einer nachträglichen Kontrolle…

UZK-IAArtikel 109 Nachträgliche Prüfung von Erklärungen zum Ursprung und Ersatzerklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…warum sie begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärung zum Ursprung oder der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse haben. Zur Begründung des Ersuchens um nachträgliche Prüfung können mit der Kopie der Erklärung zum Ursprung oder der Ersatzerklärung zum Ursprung alle weiteren Angaben und Unterlagen übersandt werden…

UP-81016. Überprüfung der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder gegebenenfalls der Hersteller, die ihn beliefern, sowie Kontrollbesuche und alle sonstigen von ihnen für zweckdienlich erachtete Kontrollen durchzuführen. 6.2. Nachträgliche Prüfung von Erklärungen zum Ursprung und Ersatzerklärungen zum Ursprung (Art. 109 UZK-IA) (1) Nachträgliche Prüfungen…

EStR 2000 Rz 1435–14395.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1435: Zinsen für Verbindlichkeiten, die vor der Betriebseröffnung aufgenommen wurden, sind Ausgaben, wenn damit betrieblich veranlasste Leistungen oder betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter finanziert werden. Rz 1436: Werden im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen…

UP-30007.11. Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. (Sonderstempel, nachträgliche Ausstellung, Duplikat und EDV-mäßiges Ausfüllen)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

7.11. Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. (Sonderstempel, nachträgliche Ausstellung, Duplikat und EDV-mäßiges Ausfüllen) Nur mehr im Warenverkehr mit der Türkei (Zollunion) ist für die Ausstellung der vorgesehenen Präferenznachweise A.TR. noch ein Verfahren mit einem Sonderstempel vorgesehen. Der Sonderstempel hat dem im Abkommen abgebildeten einheitlichen…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Lieferschein), setzt ein Vorsteuerabzug eine (nachträgliche) Rechnungslegung durch den liefernden oder leistenden Unternehmer voraus. Der Vorsteuerabzug darf erst in dem Veranlagungs-(Voranmeldungs-)Zeitraum vorgenommen werden, in dem die erstmalige, ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird (keine Rückwirkung). Rz 1831: Wird im Verlauf einer finanzbehördlichen Überprüfung festgestellt, dass…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…ausgeschlossen. Es darf sich um keine nachträgliche Berichtigung handeln, auch wenn hier die Steuerschuld nach Art. 77 UZK (bis 30.4.2016: Art. 201 Zollkodex) entstanden ist. Nachträgliche Berichtigungen (zB EUSt-Schuld erhöht sich aufgrund einer zollrechtlichen Überprüfung oder vermindert sich aufgrund eines Rechtsmittelverfahrens) sind…

UP-43009.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

9.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der Lieferantenerklärung bzw. der Langzeit-Lieferantenerklärung kann stichprobenweise oder immer dann erfolgen, wenn die Zollbehörden des Landes, in dem die Erklärung bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder bei der Ausfertigung einer…

UP-53009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…Zollbehörden, die für die Ausstellung der WVB EUR.1 und für die nachträgliche Prüfung der WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung zuständig sind. Die WVB EUR.1 und die Erklärungen auf der Rechnung werden zur Gewährung der Präferenzbehandlung ab dem Tag angenommen…