RIS AI
7 117 Treffer362 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 253–2605.4.2 Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln (§ 2 Pendlerverordnung)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung…

GK-0420Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Fahrtenheft [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-02003.3. Ausnahmen betreffend die Durchführung von Beförderungen über acht Stunden
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

3.3. Ausnahmen betreffend die Durchführung von Beförderungen über acht Stunden Im Falle von Beförderungen im Inland oder aus dem Inland in einen benachbarten Mitgliedstaat der Europäischen Union können Straßentransportmittel, für die Erleichterungen gemäß Artikel 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gestattet…

LStR 2002 Rz 2074.2.6a Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge (§ 4c der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl. II Nr. 504/2022)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…II Nr. 504/2022 ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 enden. 1.Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis im Sinne des § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b zweiter Teilstrich beträgt für das Kalenderjahr 2023 22,247 Cent/kWh. 2…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Juni 2023: ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart "SA", bei denen das Basisfahrzeug ein Fahrzeug der Klasse M1N ist) die, vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden: für die ersten 24 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0 Euro, für die weiteren 66 kW: 0,62…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Abweichend von Z 1 und Z 2 ist für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ab dem Kalenderjahr 2016 ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. 4.Der maßgebliche CO2-Emissionswert ergibt sich aus dem CO2-Emissionswert des kombinierten Verbrauches laut Typen- bzw…

LStR 2002 Rz 309–3105.6.7.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.7.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit Rz 309: Eine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich (zB ständige Fahrten für ein Bezirksauslieferungslager, Einsatzfahrten im Wirkungsbereich eines Gendarmeriepostens oder eines örtlich…

GK-0400Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Fahrtenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-04101.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04001.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

LStR 2002 Rz 261–2635.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…

GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-0410Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 6 Technischer Fahrzeugbericht für Busse (COP-DOK) [Grafik]   [Grafik]  

GK-02003.2. Innerstaatliche Transporte von Nutz- und Zuchtrindern sowie Legehennen zur Schlachtung
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

3.2. Innerstaatliche Transporte von Nutz- und Zuchtrindern sowie Legehennen zur Schlachtung (1) Für Nutz- und Zuchttieren sowie Legehennen am Ende ihrer Nutzungsdauer, die für die Schlachtung vorgesehen sind, ist für innerösterreichische Transporte, bei denen der Versand- und Bestimmungsort in Österreich liegen, gemäß § 18 Abs…

GK-02003. Besondere Bestimmungen für Tiertransporte
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

3. Höchstdauer Besondere Bestimmungen für Tiertransporte 3.1. SchlachttiereInnerstaatliche Transporte von Schlachttieren (1) Für innerösterreichische Transporte von Schlachttieren, bei denen der Versand- und Bestimmungsort in Österreich liegen, ist gemäß § 18 Abs. 1 TTG 2007 eine maximale Beförderungsdauer von 4,5 Stunden festgelegt. (2) Wenn es…

GK-0420Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik]   [Grafik]  

GK-0420Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-04001.6. Fahrtenblatt
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.6. Fahrtenblatt Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr und im Kabotageverkehr, der von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem…

EStR 2000 Rz 3234–32477.8.8 Berechnung und Auflösung des Aktivpostens
geltende FassungRichtlinien12.01.2009

…zu legen: Die AfA des Leasinggebers: Es ist dabei jene AfA heranzuziehen, die konkret beim Leasinggeber anzusetzen ist. Es sind somit jene AfA-Beträge maßgeblich, die der Mindestnutzungsdauer bei Neufahrzeugen entsprechen, die für Gebrauchtfahrzeuge im Wege der Differenzmethode ermittelt worden sind oder die sich aus…