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19 Treffer1683 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 200–2223. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zahlungserleichterungen bedarf keiner besonderen Form. Es kann nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich gestellt werden. Dass ein solches Ansuchen nach § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich anzubringen ist, hindert die Behörde nicht, im Einzelfall auch ein mündliches Anbringen gemäß § 85 Abs. 3 BAO zur Kenntnis…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im Zeitpunkt ihrer Überreichung gebührenbar (VwGH 12.12.1988, 87/15/0057). Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 444. Rz 405: Ein mündliches (telefonisches) Anbringen löst keine Gebührenpflicht aus. Erfolgt nachträglich eine schriftliche Bestätigung durch den Einschreiter, so unterliegt die Bestätigung der Gebühr für Eingaben.…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…durch das Verwaltungsgericht (vgl. VwGH 10.4.1991, 91/15/0011), die bei schriftlichen Erledigungen durch Zustellung, bei mündlichen Erledigungen durch Verkündung erfolgt. Wird ein Erkenntnis oder Beschluss des Verwaltungsgerichtes verkündet, so ist der Zeitpunkt der Verkündung maßgeblich, ungeachtet des Umstandes, dass diesfalls auch immer…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 6 Abs. 1 GebG. Die Gebührenschuld für diese Eingaben kann durch Anbringen einer Rechtskraftklausel entstehen. Zum Anbringen einer Rechtskraftklausel durch ein Gericht siehe Rz 647. 10.5.7.5. Ergänzende Begründungen Rz 429: Eingaben, mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Bundesverwaltungsabgabe ist jedoch die Aufnahme der Niederschrift als Amtshandlung der Behörde. Rz 1810: Die Aufnahme von Niederschriften von mündlichen, wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden Anbringen, unterliegt nach TP 4 BVwAbgV für jeden Bogen…

ZK-20305.2. Bild- und Tonmaterial, Sammlungsstücke und Kunstgegenstände (C12) (s auch DVO 2011/125 u. 2013/504)
geltende FassungRichtlinien10.08.2026

…Kunstgegenstände sind ausdrücklich zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr anzumelden. Der Verfahrenszusatzcode lautet C12 (zu VZC und Form des Antrags siehe Abschnitt 0.3.2.). Bei mündlicher Zollanmeldung ist eine Niederschrift auf dem Einheitspapier bzw. Datenerfassung in e-Zoll.at erforderlich (siehe Abschnitt 0…

ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…C24 bzw. C25 (zu VZC und Form des Antrags siehe Abschnitt 0.3.2.). Bei mündlicher Zollanmeldung ist eine Niederschrift auf dem Einheitspapier bzw. Datenerfassung in e-Zoll.at erforderlich (siehe Abschnitt 0.3.3.1.). Die Befreiung für Anhang-4-Waren und eigens gestaltete…

ZK-25004. Überführung mit Formeller Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Zollbehörden dies zulassen. Wenn aber die durchzuführende Maßnahme nur in der Kenntnisnahme einer Bestätigung besteht, ist eine mündliche Anmeldung weiterhin möglich. Besteht die Maßnahme in der Bekanntgabe einer MRN, so wird daraus beim Verfahren mit eATA die Bekanntgabe der ATA-Nummer mit dem Aktionscode der…

ZK-25004.2.4. Carnet C.P.D./China-Taiwan, Carnet de Passage
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Zollanmeldung geltende Handlungen nach Art. 141 iVm Art. 142 UZK-DA (formlos) erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich mittels einer Standardanmeldung oder - wegen hoher Eingangsabgaben - mündlich mit Aufstellung angemeldet werden. Paletten, Container und Beförderungsmittel sowie Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für diese Paletten, Container und Beförderungsmittel gemäß…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ladung im Zuge der Bearbeitung einer Eingabe stellt bei Nichtfortführung des Verfahrens keine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung der Eingabe dar. Aus diesem Grund entsteht keine Gebührenschuld für die das Verfahren einleitende Eingabe. Rz 165: Mündlich verkündete, lediglich beurkundete aber nicht oder nicht rechtswirksam (zB …

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…von der Sicherheitsleistung befreit. Weiters ist in folgenden Fällen der Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung keine Sicherheit zu leisten: Wenn die Zollanmeldung mündlich oder durch eine in Artikel 141 UZK-DA genannte als Zollanmeldung geltende Handlung erfolgt. Wenn es sich um Materialien handelt…

ZK-07704. Sicherheitsleistung für den Zollschuldbetrag (Art. 89 bis 100 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…festgelegt: wenn die Zollanmeldung mündlich oder durch eine als Zollanmeldung geltende Handlung gemäß Art. 141 UZK-DA erfolgen kann; Benutzen des grünen Ausgangs "Anmeldefreie Waren", sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind; Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge; Anbringen einer Zollanmeldungsvignette oder eines…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Säumniszuschlagsbescheiden begehrt wird. Eine ziffernmäßige Berechnung des in Betracht kommenden Betrages ist nicht erforderlich. Bei Unklarheiten über den Inhalt des Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 20.2.1998, 96/15/0127). Rz 995: Wird der Antrag in der Beschwerde (§ 243 BAO…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…

ZK-15803.2.4. Überführung in die Ausfuhr (Artikel 137 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

3.2.4. Überführung in die Ausfuhr (Artikel 137 UZK-DA) Die mündliche Zollanmeldung in der Ausfuhr ist in folgenden Fällen zulässig: a)Waren zu nichtkommerziellen Zwecken (siehe Abschnitt 1.30.) b)Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern diese einen Wert von 1.000 Euro bzw…

ZK-15803.2. Mündliche Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…2.2. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (Artikel 135 UZK-DA) Eine mündliche Zollanmeldung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr kann gemäß Artikel 135 UZK-DA abgegeben werden für a)Waren zu nichtkommerziellen Zwecken (siehe Abschnitt 1.30.) b)Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Beschwerdegebühr hinausgehende Gebühr zu entrichten. Dies gilt darüber hinaus auch für in der Beschwerde enthaltene Beweisanträge sowie Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Rz 449: Unter "sonstige Eingaben" sind insbesondere zu verstehen: Eingaben in Vergabeverfahren (zB Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Anträge auf einstweilige Verfügung…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…ARL ZK-DA zu beurteilen1580 wird hingewiesen. Ob bei mündlicher Zollanmeldung vom Erfordernis einer Niederschrift abgesehen werden kann oder nicht, wird bei den jeweiligen Tatbeständen angeführt. Auf einem allfällig vorhandenen Begleitpapier sind die maßgebliche Rechtsgrundlage, CRN, Amtsstempel und Unterschrift anzubringen (siehe ArbeitsrichtlinieFindok ARL ZK-1580…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…81/15/0050). Zur eingabeersetzenden Niederschrift siehe allerdings Rz 481 ff. Beispiel: Wird ein Antrag mündlich gestellt und entscheidet die Behörde nach Durchführung des Verfahrens mit schriftlichem Bescheid über das Ansuchen, entsteht mangels schriftlicher Eingabe durch die schriftliche Erledigung keine Gebührenschuld für die (mündliche) Eingabe.