6. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004 Die nachfolgend angeführten Fälle sind solche, in denen die Zollämter im Sinne einer einheitlichen Vorgangsweise grundsätzlich eine Verwaltungsabgabe erheben. Die Liste ist jedoch keinesfalls abschließend, sondern kann jederzeit abgeändert - und somit…
…die Ursprungsvoraussetzungen erfüllen. Hier ist verbindlich anzugeben, dass die für die konkrete Ware vorgesehene Ursprungsregel tatsächlich erfüllt ist. (2) Diese Angaben sind in möglichst konzentrierter Form zu machen und müssen so beschaffen sein, dass damit - wenn auch indirekt - eindeutig zum Ausdruck kommt, welche Ursprungsregel der…
… 3 Abs. 1 VPDG nach dem Gesamtumsatz gemäß dem konsolidierten Abschluss richtet (Rz 440), ist es der berichtenden Geschäftseinheit für die konkrete Erstellung des länderbezogenen Berichts freigestellt, Daten für Zwecke der Anlage 1 aus der Unternehmensberichterstattung ("consolidation reporting packages"), aus den gesetzlich vorgesehenen Jahresabschlüssen der…
8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.für Einfuhren in die EU aus Ghana die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt bis 19. August 2023), danach gilt 2.für Einfuhren in…
…Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt nur für Einfuhren in die EU aus Vietnam) 2.die Ursprungserklärung bzw. Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung oder einem sonstigen…
…Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro von jedem Ausführer…
…Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Ursprungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro…
…Verordnung nicht vorgesehen. 8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze…
10.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399) 10.7.1. Waren- und Personenkreis Abgabenbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 128 Abs. 1 Buchstabe e und f ZBefrVO und gegebenenfalls auch Art. 128 Abs. 2 ZBefrVO enthalten. Diese Befreiungen erstrecken…
…Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro…
…Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt nur für Einfuhren in die EU) 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung"), welche innerhalb der…
8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt ab 1.9.2020 nur mehr für Einfuhren in die EU aus den ESA - Staaten); ab 1…
…Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung, 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro von jedem Ausführer…
…wohl aber kürzer als die technische Nutzungsdauer sein. Eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer ist der AfA-Berechnung aber erst zu Grunde zu legen, wenn dies der Abgabepflichtige durch konkrete Tatsachen nachgewiesen hat (VwGH 12.9.1989, 88/14/0162). Weiters ist die Nutzungsdauer betriebsindividuell und kann…
…ist es, den Zollorganen umfassende Informationen zu der konkreten Produktgruppe in die Hand zu geben. Zur leichteren Orientierung und Verwendung werden die Informationen für alle Produktgruppen einheitlich aufgebaut und enthalten in knapper Form als Ergänzung zu den Checklisten (Abs. 3) insbesondere folgende Angaben: 1.Rechtsgrundlagen;…
11.8. Waren für andere ausländische Dienststellen in Österreich (330) 11.8.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), und die für die inländischen Anschlussstrecken, Anschlussstationen und den Betriebsdienst ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen bestimmt sind (§ 90…
…15/150*100) = 5 Somit reduziert sich die anrechenbare Quellensteuer auf 5 (15% von 33,33 = 2/3 von 100) und darf nur in dieser Höhe in der Steuererklärung angegeben werden. Die restlichen Angaben (Dividenden in Höhe von 100, realisierte Wertsteigerungen von 50…
…Pre-Audit Als Pre-Audit wird die Überprüfung der AEO-Kriterien vor Ort vor Bewilligungserteilung bezeichnet. Pre-Audits werden zu nachstehenden Zwecken durchgeführt: Verifizierung der Angaben im Antrag und im Fragenkatalog zur Selbstbewertung, Einsichtnahme in Unterlagen, Überprüfung der Sicherheitsstandards, Überprüfung der zollrelevanten Abläufe (zB Anlieferung…
…niedrig erklärten Warenwertes hätte sich lediglich eine Abgabenschuld von 100 Euro ergeben. Der konkrete Verkürzungsbetrag beläuft sich auf 300 Euro. Im Falle einer Erledigung gemäß § 108 Abs. 2 ZollR-DG wären vom Reisenden daher insgesamt 700 Euro zu entrichten (Zollschuld: 400 Euro Abgabenerhöhung: 300 Euro)…
…oder andere Wertnachweise, ggf. Präferenznachweise, zur Verfügung zu halten (Art. 163 UZK). Alle Unterlagen sind in der Anmeldung anzuführen. Die Warenbezeichnung sowie die weiteren Angaben haben den Bestimmungen in der Bewilligung zu entsprechen. 4.1.1.2. Mündliche Anmeldung Art. 158 Abs. 2 UZK, Art…