…2 Vereinsmitglieder und andere dem Verein nahestehenden Personen Rz 764: Stellt sich eine Person mit ihrer Leistung gegen ein unangemessen niedriges Entgelt dem Verein zur Verfügung (zB als Sozialhelfer, Bibliothekar oder für Verwaltungstätigkeiten), liegt kein Dienstverhältnis vor. Auf Vereinsmitglieder und andere dem Verein nahestehende Personen…
…Y legt den damaligen Kaufvertrag für das Grundstück vor; die getätigten Instandsetzungsaufwendungen kann er hingegen nicht belegen. Da Y keine Belege für die behaupteten Instandsetzungsaufwendungen vorlegt, darf der Parteienvertreter diese Aufwendungen nicht berücksichtigen und hat für die Ermittlung der Einkünfte die unveränderten historischen Anschaffungskosten heranzuziehen…
…oder zu Gunsten des Fremdunternehmens und nicht zu Lasten oder zu Gunsten des die Kostenaufschlagsmethode anwendenden Konzernunternehmens gehen. Liegen allerdings keine ordnungsgemäßen Belege für eine betriebswirtschaftlich gedeckte Kostenermittlung vor, kann eine Verrechnungspreiskorrektur durch die Außenprüfung auf die tatsächlich angefallenen Ist-Kosten gestützt werden (Rz 409…
…Adresse und keine der in § 12 Z 1 bis 5 GMSG angeführten Indizien für den Kontoinhaber festgestellt, wendet das meldende Finanzinstitut in der jeweils geeignetsten Reihenfolge die Suche in Papierunterlagen gemäß § 19 GMSG (Rz 19) an oder versucht, vom Kontoinhaber eine Selbstauskunft oder Belege zu…
…Unternehmer vorhandenen Belegen als ausreichend anerkannt werden, wenn sich aus der Gesamtheit der Belege keine ernsthaften Zweifel an der Erfassung der Kosten bei der Besteuerung der Einfuhr ergeben. Rz 710: Bei grenzüberschreitenden Beförderungen von einem Drittland in das Gemeinschaftsgebiet werden die Kosten für die Beförderung…
…den Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens angegeben wird und b)keine Kumulierung mit Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens, die ausschließlich das PEM-Übereinkommen anwenden, erfolgt. Der Ausführer trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung oder Ausfertigung eines Ursprungsnachweises nach einem bestimmten System…
…6.13.) gegenüber seinem Lieferanten keinen Rechtsanspruch auf Abgabe oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Lieferantenerklärung. Unternehmen sind daher gut beraten, sich privatrechtlich diesbezüglich abzusichern. 6.9. Aufbewahrungspflicht Der Lieferant muss die Lieferantenerklärungen und alle Belege für die Richtigkeit der Lieferantenerklärungen gemäß den Bestimmungen…
…den Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens angegeben wird und b)keine Kumulierung mit Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens, die ausschließlich das PEM-Übereinkommen anwenden, erfolgt.(*) Der Ausführer trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung oder Ausfertigung eines Ursprungsnachweises nach einem bestimmten System…
…2 CEMT-DigiG); 3.als Unternehmer nicht dafür sorgt, dass die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/09 erforderlichen Gemeinschaftslizenzen oder Fahrerbescheinigungen oder Belege für Kabotagebeförderungen gemäß Artikel 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 an den Lenker ausgehändigt, während der Beförderung mitgeführt…
…die Belege vor der zollamtlichen Bestätigung der Warenverkehrsbescheinigung vorzulegen. Produzent Ist der Ausführer selbst der Produzent des Erzeugnisses, wird es sich dabei um Fabrikationsunterlagen, Rechnungen über den Einkauf von Vormaterialien bzw. - wenn der Ursprung der Vormaterialien relevant ist, weil die vom Ausführer gesetzten Herstellungsvorgänge für…
…einen Beförderungsanspruch des Inhabers dokumentieren. Als Fahrausweise sind ua. Fahrscheine und Fahrkarten für Einzelfahrten, Flugscheine, Mehrfahrtenblocks, Monats- oder Jahreskarten, Kilometerbanken, Bahnkontokarten, Zuschlagskarten, Platzkarten, Liege- und Schlafwagenkarten anzusehen. Keine Fahrausweise sind dagegen Belege, die mit der Beförderung selbst nichts zu tun haben. Dazu gehören bloße Quittungen…
…das zuständige Finanzamt anlässlich der erstmaligen Anwendung dieser Regelung. Der inländische Unternehmer hat auf dem Beleg über die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer anzumerken, dass er von dieser Regelung Gebrauch macht und für welchen Voranmeldungszeitraum die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen wurde. Rz 1859: Sollte der beigestellte Gegenstand…
…| ... | 24 | ... | | ... | 25 | 1212 | Buchungstext | 24 Aus dem einlangenden Ausfuhrnachweis ist der Tag der Ausfuhr zu entnehmen. Aus dem so geführten Buchnachweis sind die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit zu entnehmen: Der Abnehmer hat keinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet…
7.6. Belege und Evidenz Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich. 7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu…
…1) Waren Ursprungserzeugnisse ................................. 2) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ................................... 3) entsprechen. Er erklärt Folgendes 4): Kumulierung angewendet mit ................................... (Name des Landes/der Länder) Keine Kumulierung angewendet Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich erlangten Belege zur Verfügung zu stellen. ....................................................... 5)) ..............................…
…der Länder) Keine Kumulierung angewendet Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom: ............................. bis ............................. 7)). Der Unterzeichner verpflichtet sich, ............................. umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert. Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich erlangten Belege zur Verfügung zu…
…ihren Ursprung in ......................... 4) und entsprechen den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ........................ 5). Der Unterzeichner erklärt außerdem 6): Kumulierung angewendet mit ................................... (Name des Landes/der Länder) Keine Kumulierung angewendet Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich erlangten Belege zur Verfügung zu stellen. ....................................................... 7)) ......................…
…der Länder) Keine Kumulierung angewendet Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom: ............................. bis ............................. 8)). Der Unterzeichner verpflichtet sich, ............................. umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert. Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich erlangten Belege zur Verfügung zu…
…ist und nur, wenn die gesamte Beförderungsstrecke auf dem Gebiet einer der Vertragsparteien liegt (dh keine Anwendung der Vereinbarung beispielsweise iF einer Beförderung von Belgien über Frankreich und Deutschland nach Österreich). Die Vereinbarung gilt nicht für die Beförderung von Mineralölen in jenen Fällen, in denen…
…entfalten Rechtswirkungen (grundsätzlich) nur für die betreffenden Jahre. Sie sprechen nicht darüber ab, ob auch in späteren Veranlagungszeiträumen Liebhaberei vorliegt. Solche Bescheide, gleichgültig, ob sie endgültig oder vorläufig ergangen sind, stellen daher keinen "Freibrief" für das Nichtführen von Büchern und Aufzeichnungen in den Folgejahren dar…