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3 568 Treffer1680 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Die genannten Fälligkeiten sind gesetzlich vorgegeben und dürfen nicht durch einen Bescheidspruch abgeändert werden. 28.5.3.3 Änderung der Vorauszahlungen Rz 7565: Eine Änderung der Vorauszahlungen wirkt auf den Jahresbeginn zurück, sie kann aber keine Änderung der bereits fällig gewordenen Vorauszahlungsteilbeträge ("Vierteljahresfälligkeiten") bewirken. Der…

EStR 2000 Rz 8205–820731.6.4 Einkommensteuererklärung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…das nicht der Fall, sollist die Zuzugsbegünstigung vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden dürfenzu berücksichtigen, ohne dass es dazu einer Änderung des Bescheides des BundesministersFinanzamtes Österreich (bis 31.12.2020: Bundesminister für Finanzen) nach § 294 BAO bedarf. Rz 8205n: Bei der Beurteilung, ob das öffentliche Interesse…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist für Vorgänge, welche vor dem 1. Jänner 2019 liegen, grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Mit 1. Jänner 2019 trat hinsichtlich des Abgabenzeitraums bei widerrechtlicher Verwendung eine Änderung ein (BGBl. I Nr. 62/2018), dass nicht mehr das Kalendervierteljahr, sondern nunmehr das Kalendermonat als…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 9 BAO bestehen weiters etwa bei Wiederaufnahme des Verfahrens Aufhebung des die Wiederaufnahme bewilligenden oder verfügenden Bescheides (§ 307 Abs. 3 BAO) Berichtigung gemäß § 293 BAO Aufhebung gemäß § 278 Abs. 1 BAO Aufhebung gemäß § 299 BAO. Rz 991: Keine Rückwirkungen bestehen etwa bei Änderungen gemäß …

VereinsR 2001 Rz 184–2141.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Der Bescheidspruch hat die Auflage zu enthalten, dass die Überschüsse des begünstigungsschädlichen Betriebes nur für die begünstigten Zwecke der Körperschaft Verwendung finden dürfen. Rz 214: Weist die Rechtsgrundlage einer Körperschaft einen sanierbaren Mangel auf (zB mangelhafte Auflösungsbestimmung), bestehen keine Bedenken, in den Spruch des Bescheides…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Wiederaufleben einer Abgabenschuldigkeit (§ 210 Abs. 5 BAO) Rz 46: Bei Wiederaufleben einer Abgabenschuldigkeit in den Fällen des § 228 BAO erfährt deren früherer Fälligkeitstag keine Änderung. Für die Entrichtung steht dem Abgabepflichtigen jedoch eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe der Umbuchung, Rückzahlung oder Richtigstellung der…

LRL 2012 Rz 93–1014.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…vereinbart, dass nach Ablauf von vier Jahren die Hälfte des ausstehenden Betrages getilgt wird. Diese Tilgung ist nicht außerordentlich und führt daher zu keiner Änderung der Bewirtschaftung. Rz 99: Kann die ernsthafte Absicht für eine von Beginn der Tätigkeit an geplante vorzeitige Darlehensrückzahlung nachgewiesen werden…

UStR 2000 Rz 2394–240016.1.6. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…USt des A vermindert sich um 60 Euro. Einer Rechnungsberichtigung bedarf es nicht. Beim Zwischenhändler B tritt in der Höhe seines Vorsteuerabzuges keine Änderung ein, ebenso beim Einzelhändler C. Die Bemessungsgrundlage für die Lieferung des C an D setzt sich aus der Barzahlung des D…

UStR 2000 Rz 2071–212112.10. Änderung der Verhältnisse beim Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Vorschriften und jenen des § 22 UStG 1994 vor (vgl. VwGH 28.5.2019, Ro 2019/15/0002). Zu Einzelheiten und Inkrafttreten siehe Rz 2857a ff. Zur allfälligen Vorsteuerberichtigung im Zusammenhang mit einer verlustträchtigen Wohnraumvermietung siehe LRL 2012 Rz 184. Rz 2074: Keine Änderung der Verhältnisse…

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…bleiben. Ergibt sich beim Rechtsnachfolger keine Änderung in der Gewinnermittlungsart, gelten die Aussagen in Rz 120 ff auch für Umwandlungen. Die mit der Umwandlung zusammenhängenden Kosten, wie Rechtsanwalts-, Notars-, Wirtschaftstreuhand-, Firmenbuchkosten oder umwandlungsveranlasste Gebühren oder Verkehrsteuern sind abzugsfähige Aufwendungen. Dies gilt in sinngemäßer Anwendung des …

AH-41203. Veredelungsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.11.2010

…und mengenmäßig gültig sein, andernfalls ist die Wiedereinfuhr der Waren weder bei noch offenen Mengen der Einfuhrgenehmigung auf noch bei aufrechter Gültigkeit der Bewilligung des zollrechtlich passiven Veredelungsverkehrs verboten. Ist die zwingende Voraussetzung "keine Änderung der Textilkategorie der Waren" nicht eingehalten, ist für die Wiedereinfuhr…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Norwegen] Falls der Tatbestand, der zum Entstehen einer Zollschuld führt, in der Union eingetreten ist: Zölle sind nicht zu erheben (weil es sich um Unionswaren handelt - keine Änderung des zollrechtlichen Status der Waren), andere Abgaben könnten nach den Vorschriften über nationale Abgaben, die für die…

EStR 2000 Rz 3917–39219.5.2.4 Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…die Hinzurechnung als auch der Abzug der COVID-19-Rücklage lediglich den Gesamtbetrag der Einkünfte beeinflussen, bewirken diese keine Änderung der Höhe der betrieblichen Einkünfte (siehe bereits Rz 3909). Fortsetzung Beispiel 1, Variante a in Rz 3912: Im Jahr 2020 beträgt der tatsächliche Verlust aus…

EStR 2000 Rz 6136–613920.2.1.10 Lebensversicherungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung wird wie ein neuer Versicherungsvertragsabschluss gewertet. Hingegen stellt eine ausschließliche Verlängerung der Laufzeit eines Versicherungsvertrages vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Dauer keine Änderung des Vertrages dar, weshalb keine neue Versicherungslaufzeit beginnt.

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Grund eines bloßen Nachfragerückganges keine Änderung des Funktions- und Risikoprofils der beteiligten Konzerngesellschaften. Der Prinzipal trägt weiterhin das Risiko von Umsatzeinbrüchen und die staatliche Nothilfe reduziert nicht die Vergütung für die Vertriebstätigkeit; dh. die staatliche Nothilfe ist nicht zu Gunsten des ausländischen Prinzipals bei der…

ZK-15804. Änderung einer Zollanmeldung (Artikel 173 UZK)
geltende FassungRichtlinien24.09.2025

…Partei im Ergebnis nicht betroffen. | NEIN | Änderung des Codes Ausfuhr auf Wiederausfuhr, bei Einhaltung aller sonstigen Voraussetzungen zB für die Veredelung | JA Verfahrenscodeänderung | | JA | Änderung der Warennummer gleichbleibender Zollsatz und keine weiteren Maßnahmen zu beachten (zB 9503 0021 90…

UmgrStR 2002 Rz 725–7603.1.6.6. Kapitalanteil
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…um die Veräußerung der GmbH zuzurechnen, ist nicht möglich. Veränderungen eines einzubringenden Kapitalanteils im Rückwirkungszeitraum, die keine prozentuelle Änderung des Beteiligungsausmaßes bewirken, sind bereits der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen; Einbringungsgegenstand ist folglich der gesamte (unveränderte) Kapitalanteil. Beispiel 2: A bringt seinen 100-prozentigen Anteil an der…

UmgrStR 2002 Rz 1545–15635.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…dauerhaft betreut wurden) in analoger Anwendung des § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG nicht schädlich und führt zu keiner Versagung des Art. V UmgrStG, wenn es dadurch zu keiner wesentlichen Änderung des Charakters des übertragenen Klientenstocks kommt. 5.1…

ZT-250541.3. Schutzmaßnahmen und Antidumping
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…dieser reduzierte Anti-Dumping-Zollsatz bis zum Ende des jeweiligen Kontingentquartals anwendbar. Bei länderspezifischen Kontingenten bleibt dieser reduzierte Anti-Dumping-Zollsatz bis zum Ende des Kontingentjahres (also bis Ende Juni) anwendbar. Im Falle einer Wiedereröffnung des Kontingents erfolgt KEINE abermalige Änderung des Anti-Dumping-Zollsatzes.

VereinsR 2001 Rz 728–7566.3 Werbeabgabe (WerbeAbgG 2000)
geltende FassungRichtlinien12.01.2004

…3.1.11 Änderung des Entgeltes (§ 3 Abs. 3 WerbeAbgG 2000) Rz 748: Eine nachträgliche Änderung des Entgeltes für die Durchführung einer Werbeleistung ist in dem Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen, in dem die Änderung eingetreten ist. Es ist daher keine rückwirkende Änderung des ursprünglichen Entgelts vorzunehmen…