…Die Mitgliedstaaten der EU können den Betrag, der sich aus der Umrechnung eines in Euro ausgedrückten Betrages in ihre jeweilige Landeswährung ergibt, auf- oder abrunden. Der gerundete Betrag darf um höchstens 5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können den…
…1. Januar des folgenden Jahres. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können den Betrag, der sich aus der Umrechnung eines in Euro ausgedrückten Betrages in die jeweilige Landeswährung ergibt, auf- oder abrunden. Der gerundete Betrag darf um höchstens 5 vH. vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Die…
…dass diese Rechtsvorschriften für seine Ausführer gelten. In einer solchen Notifikation kann festgelegt werden, dass die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 keine Anwendung mehr auf Vietnam findet von jedem Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert in den nationalen Rechtsvorschriften Vietnams…
…Ursprungsregel (Abschnitt 5.5.1.) oder welche auf Grund besonderer Kumulierungsbestimmungen (Abschnitt 5.3.4. und Abschnitt 5.3.5.) ausgestellt werden, müssen besonders gekennzeichnet sein. 8.2. Ausstellung eines Ersatzpräferenznachweises 8.2.1. Grundsätzliches Das Ursprungsprotokoll selbst enthält keine Bestimmungen zur Ausfertigung von Ersatzpräferenznachweisen…
…Ländern mit. Ein Land kann den Betrag, der sich aus der Umrechnung eines in Euro ausgedrückten Betrages in seine Landeswährung ergibt, auf- oder abrunden. Der gerundete Betrag darf um höchstens 5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Ein Land kann den Betrag in seiner Landeswährung…
…Die Mitgliedstaaten der EU können den Betrag, der sich aus der Umrechnung eines in Euro ausgedrückten Betrages in ihre jeweilige Landeswährung ergibt, auf- oder abrunden. Der gerundete Betrag darf um höchstens 5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können den…
…ausgedrückten Betrages in die jeweilige Landeswährung ergibt, auf- oder abrunden. Der gerundete Betrag darf um höchstens 5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Ein Mitgliedstaat der EU oder ein Staat Zentralamerikas können den Betrag in der jeweiligen Landeswährung, der dem in Euro ausgedrückten Betrag entspricht…
…Ländern mit. Ein Land kann den Betrag, der sich aus der Umrechnung eines in Euro ausgedrückten Betrages in seine Landeswährung ergibt, auf- oder abrunden. Der gerundete Betrag darf um höchstens 5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Ein Land kann den Betrag in seiner Landeswährung…
…Ländern mit. Ein Land kann den Betrag, der sich aus der Umrechnung eines in Euro ausgedrückten Betrages in seine Landeswährung ergibt, auf- oder abrunden. Der gerundete Betrag darf um höchstens 5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Ein Land kann den Betrag in seiner Landeswährung…
…Ländern mit. Ein Land kann den Betrag, der sich aus der Umrechnung eines in Euro ausgedrückten Betrages in seine Landeswährung ergibt, auf- oder abrunden. Der gerundete Betrag darf um höchstens 5 vH vom Ergebnis der Umrechnung abweichen. Ein Land kann den Betrag in seiner Landeswährung…
…werden oder die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden, werden ohne Vorlage eines förmlichen Ursprungsnachweises als Ursprungserzeugnisse angesehen, sofern es sich um Einfuhren nichtkommerzieller Art handelt und erklärt wird, dass die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, wobei an der Richtigkeit dieser Erklärung kein Zweifel…
…deren die Richtigkeit der Ursprungsangabe auf der Erklärung oder die Erfüllung der Bedingungen nach Artikel 18 (Nichtbehandlungsklausel Abschnitt 6.2.) des Ursprungsprotokolls nachgeprüft werden kann. (2) Die Zollbehörden können die Präferenzbehandlung für die Dauer der Überprüfung aussetzen, wenn a)die von dem Anmelder vorgelegten Angaben…
…wie folgt ab- oder aufgerundet werden: von 0,001 bis 0,499: abrunden auf die niedrigere Einheit (kg) von 0,5 bis 0,999: aufrunden auf die höhere Einheit (kg). Beträgt die Eigenmasse weniger als 1 kg, so ist ,0,' gefolgt von maximal sechs Dezimalstellen…
…Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung benutzte Beförderungsmittel verladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von…
…in Landeswährung vor dem Abrunden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. (5) Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der Gemeinschaft oder Algeriens vom Assoziationsausschuss überprüft…
…in Landeswährung vor dem Abrunden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. (5) Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der Gemeinschaft oder Marokkos vom Assoziationsausschuss überprüft…
…in Landeswährung vor dem Abrunden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. (5) Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der Gemeinschaft oder Tunesiens vom Assoziationsausschuss überprüft…
…versandt werden oder die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden, werden ohne Vorlage eines Präferenznachweises als Ursprungserzeugnisse angesehen, sofern es sich um Einfuhren nichtkommerzieller Art handelt und erklärt wird, dass die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, wobei an der Richtigkeit dieser Erklärung kein Zweifel…
…Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro je Sendung nicht überschreitet. (2) Eine Ursprungserklärung kann ausgefertigt werden, falls die Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse einer Vertragspartei angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieser alternativ geltenden Regeln erfüllen. 3) Auf…
…in Landeswährung vor dem Abrunden um weniger als 15 vH erhöht. Der Gegenwert in Landeswährung kann unverändert beibehalten werden, sofern die Umrechnung zu einer Verringerung dieses Gegenwerts führen würde. (5) Die in Euro ausgedrückten Beträge werden auf Antrag der EU oder der SAP Länder vom…