…vorzulegen. Durch das Bankgeheimnis entsteht für Zwecke der KESt-Befreiung vielmehr eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Kreditinstitutes, die zu dieser Vorlageverpflichtung führt. Das Bankgeheimnis steht jedoch einer weiteren Verwertung von daraus gewonnenen Erkenntnissen in anderen Verfahren entgegen, es sei denn, es liegt eine der Ausnahmen des …
…das Bankgeheimnis entsteht für Zwecke der KESt-Befreiung vielmehr eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Kreditinstitutes, die zu dieser Vorlageverpflichtung führt. Das Bankgeheimnis steht jedoch einer weiteren Verwertung von daraus gewonnenen Erkenntnissen in anderen Verfahren entgegen, es sei denn es liegt eine der Ausnahmen des § 38 Abs…
…in Kenntnis. Die Vertragsparteien tauschen Informationen über ihr jeweiliges Datenschutzrecht aus, um die Durchführung und Anwendung dieser Bestimmungen zu erleichtern. 9.6. Verbindliche Vorabauskunft zum UrsprungÜberprüfung und Rechtsbehelf (1) Bevor ein ErzeugnisJede Vertragspartei schafft gerichtliche, gerichtsähnliche oder administrative Instanzen oder Verfahren beziehungsweise behält diese bei…
…in einer den jeweiligen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren derangegebenen Datum elektronisch ausgestellte WVB (https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html Vertragsparteien festgelegt wird.-> siehe Kumulierungsmatrix) sofern…
…Unionswaren (1) Für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich. (2) In bestimmten Fällen, jedoch nicht in den Fällen nach Artikel 6 Absatz 23, kann eine Zollanmeldung unter Verwendung anderer Mittel…
…Die Angaben in der Anmeldung enthalten eine Reihe von Datenelementen, die je nach Zollverfahren zu verwenden sind. (2)Die Datenelemente, die für das jeweilige Verfahren verwendet werden können, gehen aus der Tabelle mit den Datenanforderungen hervor. Der Status der in der Tabelle mit den Datenanforderungen…
…Die Angaben in der Anmeldung enthalten eine Reihe von Datenelementen, die je nach Zollverfahren zu verwenden sind. (2)Die Datenelemente, die für das jeweilige Verfahren verwendet werden können, gehen aus der Tabelle mit den Datenanforderungen hervor. Der Status der in der Tabelle mit den Datenanforderungen…
…der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr, so übermitteln die Zollbehörden der Kommission mindestens einmal wöchentlich Daten über die Zollanmeldungen zu dem jeweiligen Verfahren. Werden die Waren gemäß Artikel 194 Absatz 1 des Zollkodex überlassen, übermitteln die Zollbehörden der Kommission die Daten unverzüglich…
…einer Barsicherheit für besondere Verfahren oder eine vorübergehende Verwahrung (Artikel 150 UZK-IA): Die Sicherheit ist bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats zu hinterlegen, in dem die Waren in das betreffende Verfahren übergeführt oder vorübergehend verwahrt werden. Nach ordnungsgemäßer Beendigung des jeweiligen Verfahrens ist die Sicherheit…
…Zollstellen des Fürstentums Andorra ausgestellt werden, unter deren Überwachung sich die Waren befinden, werden im anderen Teil der Zollunion unter den für die jeweiligen Verfahren festgelegten Voraussetzungen angenommen. 11.2. Sonderregelung für Tabakwaren Das Abkommen beruht nicht auf Gegenseitigkeit, wobei nur für Ursprungswaren aus Andorra…
…die die gebührenpflichtige Amtshandlung vornimmt, hat den Gebührenschuldner im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld aufzufordern, die im jeweiligen Verfahren anfallenden Gebühren binnen angemessener Frist zu entrichten. In der Regel wird eine Frist von maximal vier Wochen als angemessen anzusehen sein. Wird die Gebühr innerhalb dieser…
…das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen. Rz 158: Der Begriff der Erledigung umfasst alle Arten schriftlicher Äußerungen der Behörde zu einem Anbringen. Damit sind nicht nur Erledigungen in Bescheidform gemeint. Auch eine nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen…
…dass die Art und Menge der Waren jener entspricht, die ihm hätte geliefert werden sollen. Für eine Übernahme ist demnach die körperliche Aufnahme der Waren in den Betrieb, abhängig vom jeweiligen Verfahrensbeteiligten, nicht unbedingt erforderlich. Jedenfalls sind die vstW nach der Beförderung unter Steueraussetzung unverzüglich…
…d) das Datum, ab dem eine Vertragspartei mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, in einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren der Vertragsparteien festgelegt wird. 2.Eine Vertragspartei kann beschließen, die Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen auszusetzen, wenn die…
…können, und d)das Datum, ab dem eine Vertragspartei mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, in einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren der Vertragsparteien festgelegt wird. 2. Eine Vertragspartei kann beschließen, die Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen auszusetzen…
…bzw. der Nichtvertragspartei zum Tragen kommt und 3.Bekanntmachungen über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung dieser Kumulierung im Amtsblatt der EU (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren in den Amtsblättern der Staaten Zentralamerikas und der Nichtvertragsparteien veröffentlicht wurden. 5.3.2. Drittlandsmaterialien…
…zulässig ist, richtet sich nach den für das jeweilige Verfahren maßgeblichen Verfahrensvorschriften sowie den Anordnungen der zuständigen (Ober-)Behörde. Aus der Adressierung allein oder in Verbindung mit dem Inhalt der Schrift muss der Adressat der Mitteilung konkret ermittelbar sein. Beispiel: Der Vermerk "Dient zur Vorlage…
…d) das Datum, ab dem eine Vertragspartei mit der elektronischen Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, in einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren der Vertragsparteien festgelegt wird. Eine Vertragspartei kann beschließen, die Annahme elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen auszusetzen, wenn die…
…und 3.Bekanntmachungen über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung der Kumulierung nach diesem Artikel im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren in den Amtsblättern der unterzeichnenden Andenstaaten und der Nichtvertragspartei oder den Nichtvertragsparteien veröffentlicht wurden. 5.3.2…
…Formats sind die im Carnet verbleibenden Stammabschnitte für die jeweiligen Zollverfahren als eigene Blätter (Seiten) enthalten. Die Farben der Stammabschnitt-Blätter entsprechen den Farben der zugehörigen Trennblätter. Die Stammabschnitte sind im Feld "Stammabschnitt Nr." nach dem jeweiligen Verfahren fortlaufend zu nummerieren. Die Stammabschnitt-Blätter verbleiben…