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UZKArtikel 5 Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…von der Verpflichtung zur Entrichtung eines noch nicht entrichteten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags. 30.''Veredelungserzeugnisse'' sind in die Veredelung übergeführte Waren, die Veredelungsvorgängen unterzogen worden sind. 31.Eine ''im Zollgebiet der Union ansässige Person'' ist a)eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der…

ZK-06901. Transaktionswert nach Art. 70 UZK iVm Art. 71 UZK und 72 UZK)
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

…UZK) Der Zollwert eingeführter Waren (Legaldefinition in § 4 Abs. 2 Z 10 ZollR-DG) ist der Transaktionswert, das ist der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Er ist im gegebenen Fall durch…

ZK-20305.4. Ausrüstungen für wissenschaftliche Forschung (C14)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…ihrer Verwendung im Zollgebiet der Gemeinschaft Eigentum einer außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Person bleiben, in bestimmten Anstalten für bestimmte Programme verwendet werden (siehe Abschnitt 5.4.3.). 5.4.2. Personenkreis Die Waren müssen von oder für Rechnung einer außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Einrichtung oder…

ZK-06902. Bestandteile des Transaktionswerts nach Art. 71 UZK
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

…Lebensmittelpunkt) im Zollgebiet der Gemeinschaft hat. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ist auf den Ort abzustellen, an dem die Leistung erbracht wurde. Liegt dieser im Zollgebiet der Gemeinschaft, erfolgt keine Hinzurechnung. Wird eine geistige Leistung von einem Mitarbeiter einer innerhalb der Gemeinschaft ansässigen Person (Art…

AH-41201. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.11.2010

…2) Die Person nach Absatz 1[Anm: d.s. natürliche od. juristische Personen, die in der Gemeinschaft ansässig sind], die das Verfahren beantragt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: c) Die Waren, die sie zu Veredelungsvorgängen vorübergehend ausgeführt, müssen sich im freien Verkehr im Sinne von Artikel…

UZK-TDAAnlage E In dem zentralen System gemäß Artikel 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verarbeitete Daten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Kontaktperson, Anschrift sowie Telefonnummer, Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse. 9.Im Fall einer nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Person: Kennnummer(n), falls sie der betreffenden Person für Zollzwecke von den zuständigen Behörden eines Drittlands, mit dem ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe im…

ZK-20304. Befreiungen in Todesfällen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…als Vorrat gehaltene Menge hinausgehen. 4.1.2. Erbe oder Vermächtnisnehmer Begünstigt sind: natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft und juristische Personen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft niedergelassen sind und eine Tätigkeit ohne Gewinnabsicht ausüben (Art. 20 ZBefrVO). Wer als Erbe oder…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…wieder in das Zollgebiet der Union verbracht wurden, also der Ort, an dem die Waren nach einer Beförderung durch ein Drittland beim Wiedereintritt in die Union aufgrund eines einzigen Beförderungspapiers einer Durchgangszollstelle vorgeführt werden. Beispiele: Vorgang im Unionsversandverfahren ohne Benutzung eines Drittlandes/EFTA-Landes [Dänemark…

UZK-IAAnhang 12-01 Formate und Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Union ansässig | Code | Beschreibung | 0 | Nicht im Zollgebiet der Union ansässig | 1 | Im Zollgebiet der Union ansässig 1Im Zollgebiet der Union ansässig 99Zustimmung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten gemäßOffenlegung der unter den NummernDatenelementen 1, 2, 3 und 33a genannten personenbezogenen…

UZK-DAEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…9) Im Interesse einer eindeutigen Kennung der Wirtschaftsbeteiligten ist zu präzisieren, dass jeder Wirtschaftsbeteiligte nur einmal mit einem klar definierten Datensatz zu registrieren ist. Durch die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, sowie von anderen Personen als Wirtschaftsbeteiligten wird der…

ZK-20309.2. Werbedrucke und Werbegegenstände (C31)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…betreffend zum Verkauf oder zur Vermietung angebotene Waren, im Verkehrswesen, bei Versicherungen und bei Banken angebotene Dienstleistungen, wenn (Art. 87 ZBefrVO, Art. 88 ZBefrVO) i)die Angebote von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person ausgehen, ii)die Drucke sichtbar den Namen des Unternehmens…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Suchanzeige nach Anbringung eines entsprechenden Vermerkes im Feld IV an die Abgangszollstelle zurückzusenden. Erfolgte die Beförderung auch außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft, übersendet die Bestimmungszollstelle die Suchanzeige unmittelbar an die Durchgangszollstelle am Eingang in die Gemeinschaft. (8) Die Durchgangszollstelle am Eingang in die Gemeinschaft prüft…

UZKAbschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…folgenden Anmelder nicht im Zollgebiet der Union ansässig sein: a)Personen, die eine Zollanmeldung zum Versandverfahren oder zur vorübergehenden Verwendung abgeben, b)Personen, die nur gelegentlich eine Zollanmeldung - auch zur aktiven Veredelung oder zur Endverwendung - abgeben, sofern die Zollbehörden dies für gerechtfertigt halten, c)Personen…

UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…Rechnung von Personen handelt, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sein müssen, oder in anderen begründeten Fällen. (22) Sämtlichen Entscheidungen in Bezug auf die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften sowie auf verbindliche Auskünfte sollten dieselben Vorschriften zugrunde liegen. Alle Entscheidungen dieser Art sollten in der ganzen…

UStR 2000 Rz 1075–11067.4. Ausfuhrnachweis allgemein
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Euro). Zur Abwicklung im Notfallverfahren siehe ZK-1580, Arbeitsrichtlinie Zollanmeldung - Standardverfahren, Abschnitt 3.1.2. Rz 1085: Die Ausgangsbestätigung wird grundsätzlich von der Ausgangszollstelle erteilt. Dies ist die letzte Zollstelle vor dem Ausgang aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Im Falle der Beförderung im Eisenbahn-, Post…

UZK-DATitel VII Besondere Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…3 Buchstabe a des Zollkodex) Abweichend von Artikel 211 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex können die Zollbehörden in einzelnen Fällen, sofern sie dies für gerechtfertigt halten, Personen, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind, eine Bewilligung der Endverwendung oder der aktiven Veredelung erteilen.

ZK-06121.5. Kontaktpersonen im Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

1.5. Kontaktpersonen im Zollverfahren Grundsätzlich gilt, dass die nachstehend genannten Personen auch in Personalunion ausgeübt werden können. 1.5.1. Zollverantwortliche Person Der Zollverantwortliche handelt für den Bewilligungsinhaber und wird in der Bewilligung als die Person angeführt, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Informatikverfahrens…

ZK-15801.27. Unionswaren - Artikel 5 Z 23 UZK
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

…der einem anderen die Ware überlässt oder sie für sich (zur eigenen Verfügung) an einen anderen Ort verbringt oder verbringen lässt; in letzterem Fall kann somit Versender (im Ausland) und Empfänger (im Zollgebiet) die gleiche Person sein. Der Begriff des Versenders muss nicht mit dem…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Zollgebiet der Union ansässig sind (Art. 161 UZK-DA); persönliche Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens; eine Sicherheitsleistung, sofern durch das besondere Verfahren eine Zollschuld oder andere Abgaben für die darin übergeführten Waren entstehen könnten; die Verwendung oder Veredelung bzw. die dahingehende Veranlassung im…

UZK-IAUnterabschnitt 2 Registrierung von Personen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Registrierung von Personen Artikel 6 Zuständige Zollbehörde (Artikel 9 des Zollkodex) Die Mitgliedstaaten benennen die für die Registrierung zuständigen Zollbehörden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Namen und Anschrift dieser Behörden mit. Die Kommission veröffentlicht diese Information im Internet.