…Der Irrtum muss zwar grundsätzlich auf ein Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, es können allerdings auch gewisse "passive" Verhaltensweisen einen Irrtum im Sinne von Art. 119 UZK darstellen, zB wenn die Zollbehörden bei einer großen Zahl von Einfuhren und über einen langen Zeitraum hinweg eine…
…Abs. 1 UZK (Absehen von der Nacherhebung im Falle eines für den gutgläubig handelnden Schuldner nicht erkennbaren Irrtums der Zollbehörden). Beim Wiederaufleben einer Zollschuld ist nämlich ebenso wie bei einer sonstigen Nacherhebung der Vertrauensschutzaspekt zu beachten. 6.7. zu hoch bemessene Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge (Art…
…wird die Bewilligung ausschließlich Personen erteilt, die im Zollgebiet der Union ansässig sind. 2.3.1.1. Ausnahme von der Ansässigkeitsverpflichtung Bei Einfuhren nicht kommerzieller Art kann die Bewilligung auch Personen erteilt werden, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind (§ 14a ZollR-DV 2004…
1.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA Ausführer ist a) eine Privatperson, die Waren aus dem Zollgebiet der Union befördert, wenn sich diese Waren im persönlichen Gepäck der Privatperson befinden; b) in anderen Fällen, in denen Buchstabe a nicht gilt: i) eine im…
1.2. Einfuhr Einfuhr ist die Verbringung einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Ausland nach Österreich und nicht nur die Einfuhr in das Zollgebiet der Union. Als Einfuhr ist auch die Entnahme von Suchtmitteln aus Zolllagern oder Freizonen zu behandeln, wenn die Suchtmittel nicht…
2.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr (1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen. (2) Die kontrollpflichtigen Waren sind spätestens zu den in Abschnitt 2.1. Abs. 1 genannten Zeitpunkten bei einer zugelassenen Einfuhrstelle zur Durchführung der Einfuhrkontrolle zu gestellen.
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Pyrotechnische Gegenstände (1) Ein pyrotechnischer Gegenstand ist jeder Gegenstand, der einen oder mehrere pyrotechnische Sätze (Abschnitt 1.1.4.) enthält, einschließlich Anzündmittel (Abschnitt 1.1.5.) sowie geformte Pulverkörper oder geformte Sätze (Halb- oder Vorerzeugnisse). Zu den pyrotechnischen Gegenständen im Sinne…
Abschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen Artikel 170 Abgabe einer Zollanmeldung (1) Unbeschadet des Artikels 167 Absatz 1 kann eine Zollanmeldung von jeder Person abgegeben werden, die in der Lage ist, sämtliche Informationen beizubringen, die für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem…
Abschnitt 3.6. Einfuhr Einfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Birma/Myanmar | Güterembargo, zum Teil ausgesetzt | AH-2676…
…H4, H8 und I1: Der Ausführer ist der letzte Verkäufer der Waren vor ihrer Einfuhr in die Union. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H5: Der Ausführer ist der Versender im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten. Der Versender ist der letzte Verkäufer der Waren. Tabelle…
4.2. Verfahrensbeteiligte im steuerrechtlich freien Verkehr 4.2.1. Hersteller Grundsätzlich sollen vstW in einem Steuerlager unter Steueraussetzung hergestellt werden. Anders als im Steueraussetzungsverfahren kommt daher dem Hersteller im steuerrechtlich freien Verkehr viel weniger Bedeutung zu. Dennoch bestehen auch für Hersteller im steuerrechtlich freien…
7. Ermächtigter Ausführer (EA) 7.1. Allgemeines Nahezu alle Abkommen der Union mit Drittstaaten sowie die autonomen Maßnahmen aufgrund des Unionszollkodex (UZK) enthalten eine Bestimmung, die es ausführenden Unternehmen unter Einhaltung besonderer Bestimmungen ermöglicht, anlässlich der Ausfuhr oder auch nachträglich, Präferenznachweise ohne Mitwirkung der Zollbehörde…
Anlage 5 Muster für die Erklärung des Einführers [Grafik] [Grafik]
1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.
… passive Veredelung; Vorübergehende Wiederausfuhr nach der aktivenfür die weitere Veredelung oder demgemäß Artikel 258 UZK Umwandlungsverfahren. Die Mitgliedstaaten erfassen eine Einfuhr, wenn Waren nach einem der folgenden im Zollkodex der Union festgelegten Zollverfahren in das statistische Erhebungsgebiet der Gemeinschaft verbracht werden: Überführung in denÜberlassung zum…
Artikel 120 Ermächtigter Ausführer (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden in der Union können einen im Zollgebiet der Union ansässigen Ausführer (im Folgenden "ermächtigter Ausführer"), der häufig Erzeugnisse mit Ursprung in der Union im Sinne des Artikels 59 Absatz 2 der Delegierten…
2.3. Einfuhrbewilligung (1) Die Einfuhrbewilligung (Muster siehe Anlage 4) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die auf den Empfänger im Sinne der zollrechtlichen Bestimmungen zu lauten hat, bildet eine erforderliche Unterlage für die Durchführung des Zollverfahrens gemäß Artikel 163 UZK und…
Unterabschnitt 4 Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten Artikel 78 Registrierungspflicht der Ausführer und Ausnahmen davon (Artikel 64 Absatz 1 des…
3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).
1. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit dem Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet verwendet werden, sind nachstehend angeführt. 1.1. Abgangszollstelle - Artikel 1 Z 13 UZK-DA Abgangszollstelle ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt…