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NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen iSd § 14 GewO 1994 zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung gemäß § 53 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Neugründung eines Betriebes erfolgt. Erteilung der Konzession für den grenzüberschreitenden Güterverkehr Rz 19: Gemäß § 6 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz muss…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…1.1.5. Lizenzen für schweizerische Verkehrsunternehmer (1) Gemäß Artikel 9 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße unterliegen der grenzüberschreitende gewerbliche Straßengüterverkehr und Leerfahrten mit 1.Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die in der…

GK-0500Moldau
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr bis zum 31. März 2027 erneut verlängert. Dieses Abkommen gilt für die gewerbliche Beförderung von Gütern auf der Straße im Transit durch die Vertragsparteien und im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Vertragsparteien. Nicht unter die Bestimmungen des Abkommens fallen: …

GK-0500Ukraine
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wird bis zum 31. März 2027 erneut verlängert. Dieses Abkommen gilt für die gewerbliche Beförderung von Gütern auf der Straße im Transit durch die Vertragsparteien und im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Vertragsparteien. Nicht unter die Bestimmungen des Abkommens fallen: …

GK-05000. Einführung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…21 GütbefG in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, des Güterbeförderungsgesetzes 1995 sowie von Abkommen über den grenzüberschreitenden Güterverkehr nach Maßgabe dieser Arbeitsrichtlinie mitzuwirken. Sie unterstehen dabei in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde, Landeshauptmann…

GK-0500Schweiz
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage) - siehe Abschnitt 1.1.5. 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht…

GK-04002.2. Gemeinschaftslizenz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 muss jeder Verkehrsunternehmer für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz (Muster siehe Anlage 3) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates jedem gewerblichen Personenkraftverkehrsunternehmer erteilt, der a)in einem EU…

GK-0500Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Georgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Montenegro
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Türkei
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Usbekistan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen…

GK-0500Serbien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Weißrussland (Belarus)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Nordmazedonien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die…

GK-0500Anlage 1
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Anlage 1 Übersicht über die Genehmigungspflicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße Albanien | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 1 des Abkommens vom 23. Juli 1973, BGBl. Nr. 463/1973 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen…

GK-0500Aserbaidschan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Kosovo
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig/zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die…

GK-0500Armenien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…