6.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen 6.1.3.2.1. Umfang der Steuerbefreiung Rz 712: Die Steuerbefreiung nach §§ 6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. bb UStG 1994…
…6.1.2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Siehe Rz 1131 bis Rz 1160. 6.1.3. Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen 6.1.3.1. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen Rz 706: Die Steuerbefreiung nach § 6…
…S darf keine spanische Umsatzsteuer enthalten sein. F hat diesen Umsatz in seine ZM aufzunehmen. 103a.1.4. Grenzüberschreitende Beförderungen an Nichtunternehmer, die keine innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen sind Rz 3912e: Grenzüberschreitende Beförderungen an Nichtunternehmer, die keine innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen sind, sind in einen steuerbaren und einen nicht…
4.6b. Musikinstrumentenbescheinigungen (1) Für die nichtkommerzielle grenzüberschreitende Beförderung von Musikinstrumenten zum persönlichen Gebrauch, für Aufführungen, für Produktionen (Aufnahmen), für Sendungen, für den Unterricht, zur Ausstellung oder für Musik-Wettbewerbe und für ähnliche Verwendungszwecke kann eine Musikinstrumentenbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der…
…vorgedruckt sein. 5.Dieses Feld ist vorgedruckt, um anzuzeigen, dass die Bescheinigung für mehrere grenzüberschreitende Beförderungen des Exemplars mit der Wanderausstellung nur zu Ausstellungszwecken gültig ist, wobei die Exemplare gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 zur Schau gestellt werden dürfen…
…für die ausstellende Vollzugsbehörde): rosa; e)Formblatt Nr. 5 (Antrag): weiß. Die Reisebescheinigung muss im Feld 23 oder in einer geeigneten Anlage zur Bescheinigung folgenden Wortlaut enthalten: "Gültig für mehrere grenzüberschreitende Beförderungen, wenn das Exemplar vom Eigentümer mitgeführt wird. Das Originalformblatt behält der rechtmäßige Eigentümer…
…Unternehmer zum überwiegenden Teil oder ausschließlich für Inlandsflüge einsetzt (EuGH 16.9.2004inländische Luftverkehr überwiegt, Rs C-382/02, "Cimber Air A/S")miteinzubeziehen. Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen des Überwiegens der grenzüberschreitenden Beförderungen bzw. der reinen Auslandsbeförderungen, gilt die Steuerbefreiung auch für die im …
…zurückgelegten Beförderungsstrecke. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist nach dieser Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das gilt sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Leistungsempfänger. 3a.10.2. Güterbeförderung Rz 640f: Eine Güterbeförderungsleistung an einen Nichtunternehmer wird ebenfalls dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt…
…umgekehrter Reihenfolge. (2) Die gewerbsmäßige grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße unterliegt nur dann nicht der Genehmigungspflicht, wenn eine Bescheinigung einer Kombiverkehrsgesellschaft darüber vorgewiesen wird, dass eine Fahrt zum/vom ÖBB-Terminal Wels im Zusammenhang mit einer Beförderung im unbegleiteten kombinierten Verkehr durchgeführt wird. …
…gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt. Die Verpflichtung, den Heimatstaat zu durchfahren, wird dadurch nicht berührt. 1.Beförderung von Gütern…
…Regelverfahren NCTS abgefertigt werden, sie danach per Bahn (und dort mit dem vorgeschriebenen CIM Frachtbrief) befördert werden können, ohne dass in diesem Fall ein vereinfachtes Versandverfahren angewendet wird: Der CIM Frachtbrief ist in diesem Fall nur ein gewöhnliches Beförderungsdokument bzw. Frachtpapier. Soll nun das Vereinfachte…
…eine der insgesamt drei Kabotagebeförderungen innerhalb von drei Tagen nach der Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs erlaubt ist ("Transitkabotage"); Beispiel: Ein spanisches Transportunternehmen führt eine grenzüberschreitende Beförderung nach Österreich durch. Nach vollständiger Entladung in Wien führt es auf dem Rückweg nach Spanien eine Kabotagebeförderung in Österreich…
…gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt. Die Verpflichtung, den Heimatstaat zu durchfahren, wird dadurch nicht berührt. 1.Beförderung von Gütern…
4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…
…gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt. Die Verpflichtung, den Heimatstaat zu durchfahren, wird dadurch nicht berührt. 1.Beförderung von Gütern…
…Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs regelt den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem EU-Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung sieht eine Gemeinschaftslizenz vor, die den Transportunternehmer zur Ausübung des gewerblichen Güterkraftverkehrs zum grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb…
10.2.6. Personenbeförderung 10.2.6.1. Allgemeines Rz 1301: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…
…iVm § 24 GütbefG und § 10 iVm § 11 CEMT-DigiG kann als vorläufige Sicherheit im Sinne des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Güterverkehrdie gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen oder einergemäß § 23 Abs. 1 Z 3, Z 6, Z 8…
…gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt. Die Verpflichtung, den Heimatstaat zu durchfahren, wird dadurch nicht berührt. 1.Beförderung von Gütern…
…gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt. Die Verpflichtung, den Heimatstaat zu durchfahren, wird dadurch nicht berührt. 1.Beförderung von Gütern…