…Kommission vom 26. November 2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2398/96 des Rates hinsichtlich der Eröffnung und Verwaltung bestimmter Zollkontingente für die Einfuhr von Erzeugnissen des Geflügelfleischsektors mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft (siehe Abschnitt 5.) | Verordnung (EG) Nr. 1385/2007…
…anderen malaysischen Bundesstaaten (Sabah und Halbinsel Malaysia); diese Nullquote kann nur vorbehaltlich der Zustimmung der CITES-Vertragsparteien geändert werden] und Papua-Neuguineas und der Philippinen [nur Population der Palawan-Inseln, mit einer Nullquote für zu kommerziellen Zwecken gehandelte Naturentnahmen], die in Anhang B aufgeführt sind.)…
…und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder in Israel in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen des Abkommens erhalten, sofern den Zollbehörden…
…des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 und ihrer Anhänge und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Israels sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…
…Die bei der Einfuhr zu erhebenden Zölle werden von den Vertragspartnern abgebaut. Spezielle Regelungen sind den Anhängen I bis VI (S. 23 bis 32) des Abkommens zu entnehmen. Für Waren mit Ursprung in der EU wird bei der Wiedereinfuhr keine Zollpräferenz nach diesem Abkommen gewährt.
…in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen des Abkommens erhalten, sofern den Zollbehörden des Einfuhrlandes innerhalb von vier Monaten nach diesem Zeitpunkt eine von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes nachträglich ausgestellte WVB EUR.1 oder EUR-MED sowie Unterlagen zum Nachweis der…
…gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel 2 samt den zugehörigen Anlagen (ab S. 6) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen alle Waren der…
…den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu den Europäischen Gemeinschaften für Erzeugnisse mit Ursprung im Zollgebiet der Gemeinschaft gewährt wird. Israel gewährt bei der Einfuhr von unter das Abkommen fallenden Erzeugnissen mit Ursprung in Ceuta und Melilla die gleiche Zollbehandlung wie diejenige…
…3 zu diesem Abkommen (Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit), ABl. Nr. L 138 vom 13.05.2014 S. 86 (siehe Anhang 2) Das Protokoll Nr. 3 wird wie folgt geändert: a)Anhang IVa wird durch den Text…
…aus. Die Formblätter sind nach den nationalen Rechtsvorschriften des Ausfuhrlandes in einer der Sprachen auszufüllen, in denen das Abkommen abgefasst ist. Werden die Formblätter handschriftlich ausgefüllt, so muss dies mit Tinte in Druckschrift erfolgen. Die Warenbezeichnung ist in dem dafür vorgesehenen Feld ohne Zeilenzwischenraum einzutragen…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4730 (Arbeitsrichtlinie Israel) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
…einerseits und der Ukraine andererseits hinsichtlich der Titel III (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind) und der Titel IV, V, VI und VII des Abkommens sowie der diesbezüglichen Anhänge und Protokolle…
…steuerpflichtige Körperschaften, die bereits am 28.2.2014 bestehende Gruppenmitglieder waren, und die geänderten Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Teilstrich 2 KStG 1988 idF AbgÄG 2014 nicht mehr erfüllen, scheiden mit 1.1.2015 aus der Unternehmensgruppe aus (§ 26c Z 45 KStG 1988, siehe Rz…
…1. Januar 2026 oder nach dem Tag des Inkrafttretens der Änderung der bilateralen Protokolle zwischen den Vertragsparteien zur Aufnahme eines Verweises auf das Übereinkommen in der zuletzt geänderten Fassung für Ursprungsnachweise gestellt wird, die im Einklang mit Anlage I zum Übereinkommen in der im AmtsblattABl…
…können Wirtschaftsgüter nur dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zugeordnet werden. Das Überführen geht in diesem Fall einher mit einer geänderten Zuordnung des Wirtschaftsgutes (zB vom Stammhaus zur Betriebsstätte). Rz 2509: Einer Betriebsstätte sind alle Wirtschaftsgüter zuzuordnen, die der Erfüllung ihrer Betriebsstättenfunktion dienen (VwGH 23.4…
…unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat dieser bewilligt wurde. Weiters werden auf Grundlage der Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Handelspartnerprogrammen in der EU bewilligte Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte auch in bestimmten Drittländern als zuverlässige und verlässliche Handelspartner anerkannt. Vor diesem Hintergrund sind die Zollbehörden der Mitgliedstaaten gefordert, das…
…in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen des Abkommens erhalten, sofern den Zollbehörden des Einfuhrlandes innerhalb von vier Monaten nach diesem Zeitpunkt eine von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes nachträglich ausgestellte WVB EUR.1 oder EUR-MED sowie Unterlagen zum Nachweis der…
…jenen Fällen zu erfolgen, wenn diese anlässlich der Bestätigung einer Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden. Die materielle Prüfung von EU-internen Lieferantenerklärungen ist in den nachfolgenden Punkten geregelt. Für grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen, die in einigen Abkommen (zB EWR-Abkommen, Abkommen mit Tunesien, Marokko und Algerien, Zollunion EU-Türkei…
…die Verpflichtungen der Europäischen Union aus den Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung - ein hohes Augenmerk zu legen. Jeder Dienststellenfachbereich hat einen AEO-Ansprechpartner namhaft zu machen. 3.7.3. Betriebsprüfung Zoll Die Betriebsprüfung Zoll wirkt bei Bedarf über Anforderung der Kundenteams unterstützend an den Audits mit…