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437 Treffer1546 msnur geltende Fassungen
ZK-1090Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. September 2026 geändert wird
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…2016, in der Fassung der Verordnung GZ. 2026-0.536.968 0.640.518 vom 2629. JuniJuli 2026 wird wie folgt geändert: 1. Der Anhang wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt. 2. Der Anhang der Verordnung in der Fassung dieser Verordnung tritt am 1…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die a)dem Abgabepflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen Abgabenbehörde geäußert oder b)vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung oder im Internet als amtliche Veröffentlichung in der Findok veröffentlicht wurden, wenn im Vertrauen auf die…

UZK-TDAKapitel 8 Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Kapitel 8 Schlussbestimmungen Artikel 55 Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 werden folgende Absätze angefügt: "3. Abweichend von Absatz 1 gilt Spalte 1a des Anhangs A bis zum Zeitpunkt der…

UZKArtikel 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen (1) Eine begünstigende Entscheidung wird außer in den Fällen des Artikels 27 widerrufen oder geändert, wenn a)eine oder mehrere Voraussetzungen für ihren Erlass nicht erfüllt waren oder nicht mehr erfüllt sind oder b)der Inhaber der Entscheidung…

EStR 2000 Rz 637–6494.3 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 EStG 1988) 4.3.1 Allgemeines Rz 637: Bis zum Einreichen beim Finanzamt kann die Bilanz durch den Steuerpflichtigen - innerhalb allfälliger unternehmensrechtlicher Schranken - jederzeit geändert werden. Nach dem Einreichen beim Finanzamt muss unterschieden werden, ob eine Bilanzberichtigung oder eine…

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…wird in einem Rechtsmittelverfahren oder zB durch Maßnahmen gemäß §§ 295 oder 299 BAO geändert. Der Vorauszahlungsbescheid selbst wird in einem Rechtsmittelverfahren oder im Zuge anderer, diesen Bescheid betreffenden verfahrensrechtlichen Maßnahmen, zB gemäß § 299 BAO, geändert. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Frist des …

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nachträge (§ 21 GebG) 17.1. Allgemeines Rz 1131: Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist gemäß § 21 GebG…

GebR 2025 Rz 116220. Neuerungsvertrag (Novation) (§ 24 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Neuerungsvertrag (Novation) (§ 24 GebG) Rz 1162: Eine Novation liegt vor, wenn bei einem früheren Rechtsgeschäft entweder der Rechtsgrund oder der Hauptgegenstand und nicht nur die bereits bestehenden Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert werden (siehe § 21 GebG). Sind die sonstigen gebührenrechtlichen…

KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank Die Verordnung wurde zuletzt durch BGBl. II Nr. 37/2023 geändert. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Bis…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…dann vor, wenn neue bzw. geänderte Informationen in Bezug auf den Kontoinhaber oder in Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor, wenn ein Finanzinstitut bei der Identifizierung eines bestehenden Kontos von geringem Wert, das von…

UZK-TDAAnlage F1 Versandbegleitdokument (VBD)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…die gegebenenfalls vom Inhaber des Zollverfahrens geändert und/oder von der Abgangszollstelle geprüft und wie folgt vervollständigt wurden: 1.MRN - Versandbezugsnummer Die Angabe erfolgt alphanumerisch mit 18 Zeichen nach folgendem Muster: | Feld | Inhalt | Feldtyp | Beispiele | 1 | Die beiden letzten…

ZK-15301. Übergangszeitraum
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

1. Übergangszeitraum Bis zur (für Oktober 2019 vorgesehenen) Fertigstellung des UZK-Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) können folgende Nachweise genutzt werden: Versandpapier "T2L" (Art. 124a UZK-DA, geändert durch UZK-TDA); Manifest der Schifffahrtsgesellschaft (Art. 199 Abs. 2 UZK-IA); Rechnung oder Beförderungspapier…

KStR 2013 Rz 728–736Dauerrechtsverhältnisse
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

Dauerrechtsverhältnisse Rz 728: Beendet eine Kapitalgesellschaft ein Dauerrechtsverhältnis nicht, obwohl dies rechtlich möglich wäre und sich die Verhältnisse zu ihrem Nachteil geändert haben, kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen. Dealing-at-Arm´s-Length-Prinzip Rz 729: Werden Projektabwicklungen nicht vom ausländischen (beispielsweise in einem Niedrigsteuerland angesiedelten…

KStR 2013 Rz 995–99814.2.2.2 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Änderung der organisatorischen Struktur Rz 995: Eine Änderung der organisatorischen Struktur liegt vor, wenn die Organwalter der Körperschaft in den Leitungs- und Verwaltungsfunktionen geändert werden. Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführung in einem Zug oder bei…

KStR 2013 Rz 1549–155229.2.2 Mindestkörperschaftsteuer (§ 24 Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…1988) Rz 1549: Die Mindestkörperschaftsteuer wurde im KStG 1988 mit dem Steuerreformgesetz 1993 mit Wirkung ab 1994 eingeführt. In der Zwischenzeit ist die Mindestkörperschaftsteuer mehrmals geändert worden. In der derzeit geltenden Fassung beträgt die Mindestkörperschaftsteuer jährlich für die | GmbH | 1.750 Euro |…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…

ZT-70003.1.2. Rechtsgrundlagen im HStG 1995
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

3.1.2. Rechtsgrundlagen im HStG 1995 (1) Das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998, BGBl. I Nr. 136/2001 und BGBl. I Nr. 148/2004, insbesondere Abschnitt…

MO-83009. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

9. Rechtsgrundlagen Hinweis: Die in Folge angegebenen Verlinkungen zu den diversen Verordnungen sind grundsätzlich nur zum Zeitpunkt der Novellierung der Arbeitsrichtlinie aktuell und können zwischenzeitlich geändert worden sein. Die letzten Änderungen bzw. die zuletzt von der Europäischen Kommission konsolidierten Fassungen (zeitliche Verzögerungen sind möglich) finden…

MO-87001.3. Ziel der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

…Ziel der Überwachung (1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 569/88 der Kommission zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2919/92 sind gemeinsame Durchführungsbestimmungen für die Überwachung der Verwendung oder Bestimmung von Erzeugnissen aus den Beständen der Interventionsstellen (Interventionserzeugnisse) festgelegt worden. (2) Die Betriebe…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.2. Keine Änderung der Fälligkeit Rz 24: Abgesehen von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt…