…an eine formelle Zahlungsschuld geknüpft (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240; VwGH 27.8.2008, 2008/15/0202, 0203). Rz 902: Dem § 217 Abs. 8 BAO zufolge besteht jedoch die Pflicht der Abgabenbehörde, im Fall der späteren Herabsetzung der dem Säumniszuschlag zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeit von…
…das eine Voraussetzung erfüllt, die abstrakt zu Verwirklichung einer Abgabepflicht führen kann. Eine tatsächliche Abgabenschuld im Beobachtungszeitraum ist für die Begründung der Zuständigkeit - außer jener nach Z 1 leg. cit.- nicht erforderlich. Rz 58: Das Überschreiten des Schwellenwertes von entweder 10 Mio. Euro steuerbaren Umsätzen…
…drei Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnet ATA erfolgen wird. Nur wenn eine Zuwiderhandlung, die zur Entstehung der Abgabenschuld geführt hat, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnet ATA auf andere Weise konkret festgestellt wird, hat die Nichtgestellungsmeldung unter Anführung der festgestellten Tatsachen sofort zu…
…enthalten. Rz 28: Fälligkeitstag ist der 15. Tag des auf das Entstehen des Abgabenanspruches zweitfolgenden Monats. Beispiel: Für Abflüge im Monat April entsteht die Abgabenschuld mit Ablauf des Monats April. Für den Anmeldungszeitraum April ist die Abgabe spätestens am 15. Juni fällig. Rz 29: Erfolgt…
…der eingescannten Antragsunterlagen enthalten bzw. angebracht ist und in weiterer Folge als gesamter Geschäftsfall nicht löschbar ist. Rz 314: Da der haftungs- und abfuhrverpflichtete Versicherer Abgabenschuldner im formellen Sinn ist und die für den Abgabepflichtigen getroffenen Anordnungen zu erfüllen hat, muss er auch die Aufbewahrungspflicht…
…Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind materielle Voraussetzungen…
…Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches Merkmal der Sachhaftung ist, dass sie dem Abgabengläubiger hinsichtlich einer bestimmten Sache eine Rechtsstellung verleiht, die allen…
… VwGH 20.9.2023, Ra 2023/13/0050)., wenn die Abgabenschuld während der Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens nicht betreibbar ist (VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116). Bei der Ermessensausübung sind beispielsweise nicht zu berücksichtigen, die Vermögens- und Arbeitslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des…
6. Steuerschuld Verbrauchsteuern zählen zu den Selbstberechnungsabgaben. Im Regelfall ist eine (monatliche) Steueranmeldung abzugeben und die Steuer zu entrichten. Nur in besonderen Fällen kommt es zu einer bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung (§ 201 BAO). Die VSt-Ges enthalten eigene Regelungen über die Steuerschuld, insbesondere im Hinblick auf die…
3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…
…oder Kohleerzeuger geliefert, dann schuldet der Lieferer die Abgabe. 3.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Kohle Rz 146: Wird die Kohle vom Kohlehändler, Kohleerzeuger oder auch vom Importeur selbst verbraucht, dann ist der jeweilige Verbraucher Abgabenschuldner. Dies ist zB der Fall, wenn der Kohlenhändler…
8.2.2. Amtliche Ausfertigungen Rz 169: Bei amtlichen Ausfertigungen nach § 14 TP 2 GebG (siehe Rz 280 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Hinausgabe, also mit der Aushändigung oder Übersendung an die Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz…
27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
5. Meldeverpflichtung (§ 5 NeuFöG) Rz 137: Wird die Betriebsinhabervoraussetzung iSd § 2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wird der neu gegründete Betrieb (siehe Rz 55 ff, Rz 164 ff) iSd §§ 2 Z 5 NeuFöG 2 Z 5erweitert (siehe Rz 85 f NeuFöG erweitert), fallen bereits…
…Die Zulassungsstelle darf den Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) bzw. den Überstellungsfahrtschein nur nach erfolgter Zahlung der Gebühr aushändigen. Rz 696: Wurde die Gebühr entrichtet, obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
…gesetzt hat, ist eine Berichtigung einer an das Finanzamt bereits abgeführten, aber nicht weiter verrechenbaren Abgabe zulässig. Gleiches gilt für den Lieferer der Elektrizität als Abgabenschuldner: auch er kann eine verrechnete und bereits abgeführte Elektrizitätsabgabe, die ihm vom Empfänger der Elektrizität nicht ersetzt wurde, berichtigen…
…ein privatrechtlicher Vorgang und wird durch Vertragsabschluss rechtswirksam. Vorsichtshalber ist der Abtretungsvertrag (Abtretungserklärung und Annahmebestätigung) schriftlich abzuschließen; außerdem ist aus Zweckmäßigkeitsgründen vom Finanzamt die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift des abtretenden Abgabenschuldners zu verlangen, es sei denn, dass die Unterschrift vor einem Organ der…